S!lent Death
Lt. Junior Grade
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- Mai 2009
- Beiträge
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Hier wird sehr viel argumentiert das der Käufer nicht wissen muss das es einen Netlock gibt. Aber trifft dies nicht auch auf den Verkäufer zu?
Kulant wäre es natürlich das Geschäft rückabzuwickeln, sodass dem Verkäufer keine Kosten entstehen. Der Käufer würde in diesem Falle natürlich auf den Versandkosten sitzenbleiben.
Einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen lohnt sich ja ab einer Eigenbeteiligung von 100€ nicht mehr, abgesehen von dem Stress den man sich da evtl. macht. Da kann man das iphone auch direkt bei t-mobile unlocken lassen.
// Japp ich weiss das das schon einmal angemerkt wurde, aber ich wollte es noch einmal den verbleibenden Diskutanten ins Gedächtnis rufen
Kulant wäre es natürlich das Geschäft rückabzuwickeln, sodass dem Verkäufer keine Kosten entstehen. Der Käufer würde in diesem Falle natürlich auf den Versandkosten sitzenbleiben.
Einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen lohnt sich ja ab einer Eigenbeteiligung von 100€ nicht mehr, abgesehen von dem Stress den man sich da evtl. macht. Da kann man das iphone auch direkt bei t-mobile unlocken lassen.
// Japp ich weiss das das schon einmal angemerkt wurde, aber ich wollte es noch einmal den verbleibenden Diskutanten ins Gedächtnis rufen
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