eBay - Käufer will Ware doch nicht, was kann ich verlangen?

So, update, habe mich bis heute vom Verkäufer hinhalten lassen, aber mittlerweile reagiert er garnicht mehr. Hab negative Bewertung abgegeben und wollte jetzt von ebay die Verkaufsprovision von ca. 25€ wiederhaben. Da kommt doch tatsächlich das ich das nur bis 45 Tage nach Auktionsende verlangen kann... Was soll das denn schon wieder? Das Auktionsende war vor ca. 45-50 Tagen. Das heißt ich hab jetzt 25€ für nix außer Ärger bezahlt?!

Das regt mich immer mehr auf, hab die Karte jetzt nochmal reingestellt, und werde dann wohl mit dem Wertverlust wegen diesem sch*** Käufer leben müssen :(:(:(
 
Verstehe dich nicht das du da keinen Gerichtlichen Mahnbescheid hast schicken lassen. Das geht extrem einfach: Zum Gericht hin, das gerade aufgeben, das bisschen Geld bezahlen, fertig. Und das tolle: Wenn er darauf nicht reagiert hast du extrem gute Chancen. Würde ich mir nochmal überlegen!
 
Der Käufer scheint ja ein gutes Gefühl gehabt zu haben, wenn er vorher wusste, dass du dein Recht nicht wahr nimmst.
 
hat man nicht ein 14tage rueckgaberecht? und damit kannst du meiner meinung nach nichts mehr machen, ein vertrag wurde zwar geschlossen, aber eine der beiden seiten kann ihn nicht einhalten, damit besteht also kein vertrag mehr, und so weiter.

ich glaube nicht, dass du da so viel machen kannst
 
14 tägiges Rückgaberecht gibts nur wenn du bei nem Shop kaufst! Nicht bei gebrauchten Sachen von privat!
 
fi**en32 schrieb:
hat man nicht ein 14tage rueckgaberecht? und damit kannst du meiner meinung nach nichts mehr machen, ein vertrag wurde zwar geschlossen, aber eine der beiden seiten kann ihn nicht einhalten, damit besteht also kein vertrag mehr, und so weiter.

ich glaube nicht, dass du da so viel machen kannst

Du solltest definitiv keine rechtlichen Hinweise geben, wenn das nur Halbwissen ist.
Man hat ein Monat Rückgaberecht, aber nur bei Gewerblich vs Privat. Und wenn eine der beiden Seiten ihn nicht einhalten kann, dann kann man auch nicht pauschal sagen, dass der Vertrag dann einfach ausläuft.
Wenn etwa der Verkäufer meint, er könne dir nach Vertragsschluss keine Grafikkarte liefern, obwohl andere Verkäufer das können und er dir das Geld zurücküberweißt, kannst du trotzdem auf Auslieferung der Ware gegen Bezahlung klagen.
 
Boah, ich bekomm hier nochmal nen Klatsch mit dem Käufer, heute schrieb er mir gleich 2 Mails, das er entweder die Differenz des jetzigen Verkaufs bezahlt, oder in Raten alles bezahlt, ich hab Ihm gesagt das wenn morgen mindestens 50€ auf meinem Konto sind, ich ihm vertrauen werde und er in Raten zahlen kann, solange das Geld am 20. da ist... Naja, mal sehen was geschieht...

Achja, und bevor hier der 20. noch schreibt das ich vor Gericht gehen soll, das ist gerade mein Problem, das das nicht möglich ist weil ich erst 15 bin und der eBay Account auf meinen Namen geht...
 
ich hoffe das liest der Käufer.

sone Sache gabs mal im HWluxx. fast so wie hier. der TE hat gefragt was er machen kann und drohte ins Leere, konnte aber nichts machen weil er schon eBay betrügt mit seinen Daten, Geburtsdatum usw.

nach 5 Wochen meinte er dann: ich drohe den Käufer noch einmal, hoffe der zahlt sonst muß ich in den sauren Apfel beißen.
gebt mal bitte Tips wie ich es am besten formuliere.

und ein User schrieb: mach doch, ich hab keine Angst vor dir:lol::D
mit ebay Kaufscreens als Beleg usw.:evillol:
 
Ja sorry da sag ich selber Schuld...Ebay ist erst ab 18 und angabe von falschen Daten ist strafbar. Man sollte sich halt an gewisse Regeln halten. Ich habe auch 2 Jahre gewartet bevor ich mich bei ebay angemeldet habe da ich dann 18 geworden war.

Greetz

HighTec
 
Tja, kann man so sagen :D

Naja, mal sehen was sich tut... ;)
 
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