ebay probs....

Icewolf

Ensign
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Hallo, ich habe bereits die Suchfunktion benutzt, aber nix gefunden wo ich mich anschließen kann!

Ich habe ein Handy für ca. 200 eus bei ebay versteigert, der Käufer ist nicht zufrieden und ich soll es zurücknehmen mit dem grund, das was in der verkaufsbeschreibung nicht korrekt angegeben war!

Ich soll ihm nun den BAtzen Geld zurücküberweisen und dann auf mein Handy warten??

Nur was soll ich tun, ich habe irgendwie nicht die sicherheit, dass ich dann mein handy wiederbekomme? Welche möglich ktein bieten scih mir außer einem anwalt im schlimmsten FAlle? die ebay-laute sind ja eher bekanntlich langsam!

Bitte um Rat! oder vllt einen treuhandservice!??? hab aber keine ahung wie das klappt und ob überhaupt, da es ja keinen wirklichen rückkaufvertrag gibt!!!

Außerdem habe ich die adresse im telefonbuch gesucht....und die gibt es einfach nicht... alles so komisch....

und er drohte mir mit maßnahmen, wenn das nicht klappt, da der artikel nich exakt der beschreibung entsprach!

vielen dank ice
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Icewolf. Scheinst ja wirklich in Schwierigkeiten zu stecken.
Poste mal den Link zum Artikel und sag genau, was der Käufer daran zu moppern hat.
Bestimmt kann man dir dann besser helfen, wenn man genau weiss, um was es geht
und ob er überhaupt Anspruch auf Rückerstattung des Geldes hat.
 
Außerdem gillt generell folgendes:

Erst muss er die Wahre zurück senden und dann schickst du das Geld zurück! Er hat keinerlei Rechtsanspruch auf das Geld, wenn er dir nicht erst die defekte Ware zurück liefert. Denn er muss dir auch eine Möglichkeit geben den Fehler eventuell zu beheben.

Wenn du das Geld erst überweist, wirst du mit ziemlicher Sicherheit das Geld nie wieder sehen ...

Hatte den Fall mal selber mit einer CPU. Die war angeblich defekt. Er wollte erst das Geld und mir dann erst die CPU zuschicken (das alles lief per Post (auch die bezahlung von ihm) da sein eMail Account gesperrt und sein Konto vermutlich gepfändet war). Ich habe ihm geantwortet, dass er mir erst die CPU zuschicken soll, damit ich überprüfen lassen kann in wie weit ein Fehler vor liegt. Dann würde er das Geld wieder bekommen ...
Darauf kam keine Antwort mehr und das Thema ist somit erledigt für mich.
 
mhhh, ja der link ist folgend!!!

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=4193050111&ssPageName=STRK:MESO:IT

dann bekamm ich die mail, das da halt doch ein paar kratzer sind!!!

In deinem beschreibung SAMSUNG SGH-P400 OVP - neu- +SPIELE +KLINGELTVNE +TOP+ Artikelnummer: 4193050111

bei ebay stand das :"das Handy befindet sich optisch sowie auch technisch in einem einwandfreiem Zustand (keine Krazter oder sonstige Gebrauchsspuren zu sehen)!!!,deshalb habe Ich bei diese auktion teil genomen und auktin gewonen.

Weil Sie meine vorschlag zu |bertrieben halten, |berweisen Sie mir mein geld in wert 200,79 euro z|ruck.Wen geld auf meinem konto ist Sende Ich Ihnen telefon z|ruck. MFG Stamigo!!!

was ist dazu zu sagen???

auf der anderen seite sthet in der kaufbeschreibung kein rückgaberecht usw. etc.

?
 
@ #3

wo steht das genau, dass der käufer die ware erst zurückschicken muss bei ebay! das wäre gut zu wissen!

dann hab ich was in der hand!!!

wäre echt super, hab nix gefunden...
 
Puh ... da fragst du besser den blutrichter, der ist ja n halber Anwalt ;)
Aber auch bei Ebay gilt das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) also musst du danach gehen nicht nach dem was bei Ebay steht.


Wenn du in der Artikelbeschreibung schreibst:
das Handy befindet sich optisch sowie auch technisch in einem einwandfreiem Zustand (keine Krazter oder sonstige Gebrauchsspuren zu sehen)!!!

Dann muss das auch zutreffen. Falls du da gelogen hast, hat der Kunde das Recht den Kauf rückgängig zu machen! Allerdings muss er, da er den Artikel ja schon angenommen hat, nachweisen können, dass der Fehler bei dir lag und nicht er das verkratzt hat.
Aber durch ein "Ich übernehme keine Garantie" kannst du dich nicht rausreden, wenn du falsche Angaben in der Artikelbeschreibung gemacht hast.
 
ich bin damit einverstanden, dass ich den artikel zurücknehme, aber ich möchte vorallem eine sichere rückabwicklung haben, welche methode ist da festgeschrieben?

muss erst der käufer zurückschicken, oder der verkäufer zurücküberweisen?

(habe blutrichter höflichst angeschrieben, hoffe auf ein zeichen)
 
Der Deadalus hat recht. Falsche Angaben bringen dich schon mal arg in Nachteil.
Trotz allem hat der Käufer erst die Ware an dich zu senden, nicht andersrum.
Glaube das fällt unter die Beweislastumkehr - die, glaube ich, allerdings nicht im
Handelsgeschäft zwischen 2 Privatleuten zutrifft ... Oh mann ... Hast du Fotos
von dem Handy, die dir zum Beweis belegen, dass keine Schäden am Telefon
waren, als du es zugesandt hast?

keine Krazter oder sonstige Gebrauchsspuren

Das ist natürlich ein eindeutiger Satz - der klingt nach Neu (nicht neuwertig in
anbetracht der Nutzdauer von 5 Monaten - sprich üblich Gebrauchsspruren ...)


/edit
Für eine Sichere Rücksendung mit erhalt der Ware, bei gleichzeitigem Rücksenden
des Geldes, bietet dir die Post einen Treuhand- und Lieferservice an. Der von
Ebay trifft ja eigentlich nicht mehr zu, da der Kauf bereits abgeschlossen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
ÜBERWEISE AUF GAR KEINEN FALL DAS GELD BEVOR DU DAS HANDY WIEDER IN HÄNDEN HÄLST!!!
Solch dumme Beschiss-Versuche kennt man doch zu genüge!!!
Hast du das Geld einmal überwiesen, ist es Glückssache, ob man auch das Handy bekommt.

Du gehst wie folgt vor, ohne das dir jemand auch nur in irgendeiner weise an den Karren pissen kann: Du schreibst ihm, das du einverstanden bist mit der Rückgabe, wenn es wirklich so ist, das du Kratzer übersehen hast. ENTSCHULDIGST dich und bittest freundlich um Rücksendung des Handy. Vorher könntest du keine Rücküberweisung machen. (DAS IST ABSOLUT ÜBLICH! NIX ANDERES!)
Dennoch musst du mit einer negativen Bewertung rechnen, denn wenn der Käufer Recht hat, hast du einen Täuschungsversuch ausgeübt, ob gewollt oder nicht.
Nu zahlste auch noch die Versandkosten. Und wenn der hart ist, verlangt er seine VersanD ;) kosten obendrein zurück, worauf er ein Recht hat, da der Fehler ja vermeindlich bei DIR lag. 6,90€*2 = 13,80 für nichts...

Gruß
Rodger
 
Zuletzt bearbeitet:
genau das habe ich jetzt per email gemacht, mal sehen was rauskommt!!!!


bin gespannt! ich halte euch auf dem Laufendem...!!!


danke ++++karma++++
 
Wenn du immernoch im Unklaren bist solltest du dich im Gesetzbuch erkundigen.
DunkelAngst und Daedalus ( griechischer Architekt in der Antike ; soll das Labyrinth
des Minotaurus gebaut haben ; auf Kreta um genau zu sein) haben Recht.
 
Moin,

das hätte mir mal passieren müssen!

Ich hätte ihn gnadenlos die Ware behalten lassen :D

Nee Scherz, ....

Nach dem neuen EU Handelrichtlinien, musst du als Privatkäufer Abstand von Gewähr und Garantieansprüchen sichtbar machen. Sonst hat jeder Käufer bei dir ein Anrecht, das Geld zurück zu verlangen, sowie Schadensersatz einzuklagen.

Ferner noch, wird auch des öfteren empfohlen, folgenden Satz mit in die Beschreibung zu übernehmen:

Ich habe mit besten Willen diese Beschreibung geschrieben und verweise auf die Richtigkeit der Beschreibung!


Du brauchst dir nur mal meine "einzige" negative Bewertung bei Ebay ansehen.

EbayName: www-familybase-de -> klick mich

Unfair, Hobbystaatsanwalt, nehmt euch in 8.

von : Verkäufer (Mitgliedschaft beendet)

Bei dem hatte ich auch mal etwas gekauft und (ok bei dir scheint die Beschreibung nicht der Wahrheit zu entsprechen) die Ware kam bei mir nicht an! Das Problem hatte nun der Verkäufer, er ist der Beweispflicht (er muss beweisen, die Ware abgeschickt zu haben, das geht schlecht bei Brief/Päckchen Versand! Da ich aber einen Nachweis hatte, das Geld überwiesen zu haben, stand ich rechtlich gesehen auf einem grünen Zweig, also was macht man, sein Recht einklagen :D, daher dann die tolle Äußerung.

Daraus ergibt sich, bei Unsicherheiten seitens der Bewertung eines Käufers/Verkäufers, sollte bei einem Handel der Postweg auf versicherter Basis verlaufen, so dass man einen Nachweis für den Versand im Notfall erbringen kann.

Ich habe noch mehr Tipps auf meiner hiesigen Page : klick mich jedoch erwarte nicht zuviel, ich bin ein "weng" faul, was das Gestalten betrifft :D

Also ich schliesse mich meinen Vorredner an, du bist im Unrecht und der Käufer im Recht.

Mein Ratschlag für dich:

Erkundige dich mal bei der Post, was das Abholen der Ware beim Kunden kostet, evtl. kommt es dich günstiger als den doppelten Versand zu bezahlen.

Ferner noch, archiviere den kompletten Schriftverkehr zwischen Ihm und dir, ist im Notfall wichtig.

Und in Zukunft, richte dich mal nach anderen Ebay Auktionen und deren Beschreibung, es gibt eine Menge Leute bei Ebay, die mit solchen Maßnahmen Geld verdienen wollen!
 
Also, ich klink mich mal ein...

Aber bitte! Ich bin alles andere als ein halber Anwalt! Ich studiere noch, wenn auch fortgeschritten, und kann höchstens nen Tipp abgeben, für den ich keinerlei Gewähr übernehme! Das das klar ist!

Also:
Hi icewolf,

Es ist so, daß bei gebrauchten Sachen von Privat zu Privat es so abläuft: Du bietest eine sogenannte "Stückschuld" an. Diese gibst Du auf den Weg, dh Du übergibst sie der Post und hast damit im Grunde das Deinerseits Erforderliche getan, um Deiner übernommenen Verpflichtung aus dem Kaufvertrag nachzukommen. Der Käufer seinerseits hat die Verpflichtung, die gekaufte Sache abzunehmen und den vereinbarten Kaufpreis zu entrichten.
Wenn Du das Paket versichert weggeschickt hast, ist es kein Problem, ansonsten verwiegert die Post alles...

Bei Versteigerungen liegt natürlich immer ein gewisses Risiko vor, ob man auch das erhält, was man "bestellt" hat. In Deinem Falle gilt aber, daß du nicht für das verantwortlich geacht werden kannst, was evtl. die Post verbockt hat.

Es ist dann eine Frage des Beweises, ob Du oder jemand anderer dafür verantwortlich ist, ob mit der gekauften Sache etwas nicht in Ordnung ist.

Hast Du Dir denn einen Gewährleistungsausschluß vorbehalten? Also, hast Du gesagt, daß Du nciht garanteiren kannst, ob alles in Ordnung ankommt? Das wäre gut. Darin ist dann ein vertraglicher Gewährleistungsausschluß zu sehen, der nur dann nicht gilt, wenn tatsächlich ein Mangel von Anfang an vorlag UND Du diesen kannstest!

Du muß natürlich die Möglichkeit haben, die Ware auf Fehler zu überprüfen. Wenn Du sicher bist, daß nix dran ist, kann das sogar ein Gutachter machen.
Dumm ist natürlich, wenn Du vorher die Ware nicht hast Chelcken lassen ode rper Treuhand geschicit hast, denn er kann sie ja auch kaputt machen und dann behaupten, sie sei schon kaputt angekommen.
Wenn Du natürlich weiß, das was nicht in Ordnung, scheiß Du ins Eck, auf gut Deutsch.

Am Rande: Der Ty macht alles andere als einen zuverlässigen oder vertauenswürdigen Eindruck. Auf so eine Drohung würde ich nicht reagieren, höchstens in der Form: "mach doch" und ihm dann sagen, daß das in Ordnung ist, was da steht und Du alles gemacht hast. Sprechen Deine Bewertungen für Dich?

Freilich kann man bei gebrauchten Sachen nie völlig sicher sein, daß alles in Ordnung ist.

Wenn Du eine neue Sache verkaufst, ist es ähnlich, aber dann kannst Du Dich natürlich nicht auf die Gebrauchtheit der Sache berufen.


Wenn es gar nicht darum geht, daß was kaputt ist, ist der Käufer, der die Annahme letztlich und ernstlich verweigert dazu verpflichtet, Dir den daraus entstandenen Schaden zu ersetzten und Du darfst vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB).

Aber ich bräuchte viel mehr Infos...

Das jetzt erstmal für den Anfang. Ich kann mich da gerne ne Weile reindenken, aber frage auf jeden Fall einen richtigen Anwalt, der kann Dir das 100%ig besser helfen als ich!


Edit:
Hab mir Dein Angebot angeschaut.
Du hast Dir, wenn ich das richtig gesehen habe, keinen Gewährleistungsausschluß vorbehalten. Das ist natürlich nicht so gut.
Auch wenn der Typ rein sprachlich und anderweitig einen eher windigen Eindruck macht, ist das nicht so geschickt.
Aber der Typ versucht wohl nur, Dich zu verkackeiern.

Wenn Du natürlich schreibst "keinerlei Gebrauchsspuren" ist das so eine Sache. Bei Gebrauchtwaren muß man eigentlich immer von den üblich zu erwartenden Spuren des Gebrauches ausgehen. Aber wenn Du natürlich schreibst, daß es quasi neu ist...
Was behauptet der Typ denn, welche Kratzer zu sehen sein sollen?
 
Zuletzt bearbeitet:
das war seine erste eMail :[


Hallo !c3wolf!

Paket ist gut angekomen,aber handy ist nicht wie gecshriben war.Er hat zwei kratzer ,unten re. und links und obere fldche front hat kleinere kratzer,akku hat gebrauchspuhren.Weil Ich das handy f|r meine Bekante versteigert habe ,ist der Grund das Sie mit dem handy nicht zufrieden wdhre.Zwei mvglichkeiten:I:35 euro nachlass.II:Handy schiecke Ich zur|ck.P:S:Ich hofe Sie sind so weith kompromis bereit das Wir auf diese Weise die Lvsung finden,oder Wir suchen die Lvsung auf die andere Art und Weise MFG Stamigo Bitte sch antw!!!

ich muss dazu aber sagen, dass dem handy auch ein neuwertiger akku beiliegt!!!

und bei 35eus abzug ist der wert des handy in den dreck gezogen, das nahm ich nicht an!
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ist denn das für ein Deutsch? Das alleine ist schon eine Frechheit.

35 Euro Nachlaß für einen Kaufpreis von 200 Öre ist auch viel zu viel. Es kommt eben drauf an, welche Gebrauchsspuren tatsächlich vorhanden sein sollen. Wie gesagt, sind kleine Kratzer bei 5 Monaten nicht unüblich, solangen icht das ganze Gehäuse verschrammt ist. Da steht nunmal auch Aussage gegen Aussage. Und wer motzt, muß es beweisen können (gut, nicht immer...).
 
es können nur kleine kratzer sein!!! große kratzer muss ich einfach angeben und auch ein foto von machen, und diese übersieht man schließlich auch nicht!!!

Ich will einfach nur das diese blöde sache vom tisch ist! aber der typ meldet sich ja nicht per email! gestern kam die letzte email!

und mit dem am telefon zu reden würde sicherlich auch ein erlebniss werden... :o

auf jeden fall muss er sich nochmal melden, alleine schon aufgrund der kontodaten! (natürlich werde ich nicht zuerst überweisen und dann auf das handy lange lange warten)!
Die Kontodaten kann ich ja vom Käufer nicht einsehen!

Was mache ich wenn er sich nicht meldet und dann kommt eines Tages ein Breif vom Anwalt???
 
Mann-o-Mann...kann der Typ auch Deutsch?
Ist ja kaum zu verstehen, was der da schreibt.

Die Sache ist für mich, als nicht rechtsgelehrten GANZ EINFACH!
Kehre in dich und sei ehrlich! Waren da Kratzer oder eben nicht!
Und wenn ich an die Gebrauchsdauer bei dir denke muss ich dir ganz ehrlich sagen, das ich geneigt bin, dem Kaufer zu glauben.

Da ich von solchen Abholmethoden bei der Post nichts weis, würde ich dir raten es mit 15€ Preisnachlass zu versuchen. 35€ sind schon sehr viel Holz.
Dafür müssten die Kratzer schon ziemlich reinhaun bei so einem aktuellen Handy.
Schließlich würde er es ja auch SO wie es ist nehmen.
Obwohl es ja für die Bekannte sein soll. Die Bekannte kann die Wurst sein, denn du hast den Handel mit IHM gemacht und nicht mit ihr.

Gruß
Rodger
 
Du kannst es ja mal versuchen. Der gute Wille muß da sein, das ist nur gut für Dich. Versuche ihm eben zu erklären, daß, wenn überhaupt nur sehr kleine Kratzer drauf sein können und Du diese nicht sehen konntest. Wenn größere drauf sein sollen, kannst Du auch nichts dafür, denn Du weißt ja auch nicht, ob er sie nicht draufgemacht hat. Ich würde ihn mal fragen, wie er sich das vorstellt. Im übrigen ist es so, daß eben, wie oben genannt, geringe Gebrauchsspuren bei einem Gebrauchtkauf hinzunehmen und zu erwarten sind, wenn nicht wirklich von einem absolut neuwertigen zustand gesprochen wurde und selbst dann (ich lege mich da aber nicht fest!) sind geringe/geringste Spuren zu erwarten, denn es ist trotz allem eben gebraucht.

Mach Dich nicht verrückt, nur weil der n bißchen motzt ;) Der versucht es halt. Ich kann ja auch nur glauben, daß Du mir die Wahrheit sagst... bzw: ein Anwalt gab mir schon früh den tipp "Glaub niemandem, auch nicht Deinem Mandanten, nicht mal, wenn es sich noch so plausibel anhört - und mach Deinen Job."

Edit:
Was Roger sagt, ist gar nicht so verkehrt! Mit 15 Euro würd ich es auch probieren, wenn Du nicht sicher sein kannst. Ansonsten... soll er doch motzen... und die "Bekannte" kann Dir völlig scheißegal sein.
 
biete ihm 20,- Euro an, und dann ist gut. Er muß aber dann eine Verzichtserklärung für weitere Ansprüche schreiben.

Es gibt Schleifpolitur, mit dem man sowas wegbekommt. ;)

Vielleicht ersparst du dir dadurch eine Menge Ärger.

Ist zwar auch nicht das gelbe vom Ei und wahrscheinlich das Ziel dieses Typen, aber ich würde in den sauren Apfel beissen.

Good Luck
 
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