ebay probs....

ich werde erstmal abwarten müssen bis er sich wieder meldet!

Hmpf, ist das alles soo blöde!

Gerade die unsaubere deutsche Ausdrucksweise des Käufers lässt mich nachdenklich werden! Die Rückabwicklung muss sicher sein, 200e sind für nen schüler (Klasse 12., ABI --> 2005) eine menge Holz!

n8, werde morgen wieder ran müssen
 
@blutrichter:
Könntest Du uns mal einen Gewährleistungsausschluß so zusammenformulieren, das er jur. im Ernstfalle tragfähig ist? Thx!
Die ganze Formulierungen, die bei Ebay so ihre Kreise ziehen, klingen meistens eher selbstgestrickt und hanebüchen.
 
@ Icewolf
mach Dich nicht verrückt. Versuche, Ihn telefonisch zu erreichen und schreibe ihm nochmal, am besten mit digitaler Signatur und allem drum und dran. Das wird schon. Einen Großteil des Geldes wirst Du schon behalten.


@ b-runner
Das ist keine große Sache. Die meisten doktern da rum mit irgendwelchen EuGH-Entscheidungen... das ist totaler Blödsinn. Bei uns gilt das BGB und fertich.
Es gibt keine vorgefertigten Texte... (äh, soweit ich weiß...); diese Dinger sind formfrei und können einfach dem Vertrag hinzugefügt werden.

Und ein Gewährleistungsausschluß kann ganz einfach so aussehen:

"Es handelt sich um gebrauchte Sachen. Mir sind keine Mängel bekannt, dennoch können bei gebrauchten Sachen versteckte, für Laien nicht sofort erkennbare Mängel nach einiger Zeit auftreten. Ich kann die absolute Mangelfreiheit nicht garantieren.
Mit der Abgabe eines Gebotes willigen Sie ein, keine Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer (mich) geltend zu machen und bestätigen somit einen vertraglichen Gewährleistungsausschluß."

So irgendwie...
 
In der C't war mal ein sehr ausführlicher Artikel zum Thema Gewärleistung bei Ebay, werde den mal suchen und posten wenn ich ihn finde ...

@Icewolf:

Er hat ein Problem mit dir. Deshalb muss er zu dir kommen! Wenn er sich nicht meldet sei froh ... wenn er in ein, zwei Monaten dann auf einmal doch wieder ankommt, dann ist die Sache eh erledigt ... wer weis, was in der in der zwischenzeit mit dem Handy gemacht hat, dir kann er dann eventuelle Schäden nur noch sehr schwer anhängen.

Wenn er auf einmal mit nem Anwalt antanzt?! Soll er doch. Auf den Anwaltskosten bleibt garantiert er sitzen. Bevor das alles "offiziell" wird, d.h. über die Gerichte geht (Mahnverfahren, etc.) muss er dir NACHWEISBAR mitgeteilt haben, dass er den Kaufvertrag rückgängig machen will und auch die Gründe dafür nennen. Dafür muss er dir das ganze Faxen oder per Post mit Einschreiben. Alles andere ist nicht Rechtsgültig. Die Mails die er dir geschickt hat, werden nicht reichen um nachzuweisen, dass er dir seine Rücktrittsabsichten mitgeteilt hat.
Also so lange er dir keinen Brief oder kein Fax schickt, bist du auf der sicheren Seite. Will heißen: Er kann nicht auf einmal mit einem Anwalt ankommen und dir die Kosten für diesen auch noch berechnen.
 
Eben. Ich würde auch erst mal die Füße stillhalten. Wenn er was will, wird er sich melden. Schlimmstenfalls bekommst du ne schlechte Bewertung und kannst diese mit einem Kommentar entkräften.

eMails sind zwar Konatkte, aber die reichen in den meisten Fällen nicht aus. Ein normaler Brief schon. Ist ne ganz normale Willenserklärung, die als zugegangen gilt, wenn sie in den Empfangsbereich des Empfängers gerät und mit der Kenntnisnahmen gerechnet werden kann.

Aber wie Daedalus treffend sagt: das gibt nix, auch wenn er sich noch so arg querlegt. Es sei denn, Du hast ihn beschissen ;)
Und wenn er sich jetzt wochenlang Zeit läßt, ist es eh Essig.
 
das hat er heute zurückgeschrieben!

Hallo !c3wolf!

Mir ist egal am welchem weg willst du handy züruck,weil alle weithere kosten trägst du.200,79 euro sollst du mir überweisen.Einfachste weg ist das du mir geld überweist 200,79 +6,70 versicherte und dan schicke Ich dir handy im paket in welchem Ich handy bekommen habe.Danke MFG Stamigo bitte sch antw!!!

ich habe nochmalst geantwortet, dass er mir das handy zuerst zurückschicken soll, habe auch um eine telefonnummer gebeten!!! Hmpf, was ist zu tun?
wieder warten (Sicherlich benutzt er das handy die ganze zeit und verkratzt es..... :[ )
 
Icewolf schrieb:
das hat er heute zurückgeschrieben!



ich habe nochmalst geantwortet, dass er mir das handy zuerst zurückschicken soll, habe auch um eine telefonnummer gebeten!!! Hmpf, was ist zu tun?
wieder warten (Sicherlich benutzt er das handy die ganze zeit und verkratzt es..... :[ )
Wenn er das Handy verkratz hat er eh gelitten, dann kann er es auch nicht zurückgeben.
Laß Dich bloß auf nix ein, ER muss Dir erst das Handy schicken, dann Du ihm die Kohle. So und nicht anderst!

Man und eine schreibweise hat der. Eventuell sollte der sich erstmal einen Duden und ein Satzaufbauleitfaden bei ebay ersteigern. :rolleyes:
 
Laß Dich auf nix ein. Das is'n Ripper. Erst Handy zur Kontrolle her. Wenn er keine Lust hat, kann es Dir wurscht sein.
Mann! Der soll erst mal Deutsch lernen! Das gibt es ja nicht! Ich hab nix dagegen, daß jemand unsere Sprache nur gebrochen sprechen kann, aber bei rechtsgeschäften ist sowas unter aller Sau!

Per eMail nicht verhandeln!
 
Moin,

pass auf ich mache dir einen Vorschlag!

Du gibst mir sämtliche (folgende) Infos:

1. Ebay Auktion
2. Deinen vollständigen Namen
3. Deine Email Addy und die des Käufers

Vollstes Vertrauen !!!

Und ich regel das mit dem Typen ;), dabei werde ich Ihm die deutsche Rechtslage klar schildern. Wenn dir danach ist, und ich dies für dich tun soll, dann schicke mir die Infos per Mail, desweiteren solltest du jeglichen Kontakt mit Ihm meiden, sowie jede von Ihm geschickte Mail an mich weiterleiten! Ich würde dich dann mit den nächsten Schritten auf dem laufenden halten!
 
so langsam steigt mir das alles zu Kopf, icvh will einfach nichts mehr davon wissen, aber ich muss dann doch jeden tag meine emails checken und jeder der tag, der vergeht, beudeutet einen wertverlust, wenn ich das handy wieder bei ebay reinsetzen würde (mit der perfekten artikelbeschreibung!)

mein Streben nach einer Lösung steht fest, mein gegenüber redet um den heißen brei!

@MrAvatron: ich weiss ja nicht ob ich dir vertrauejn soll, ich hab ja keine ahnung was du mit meinem namen und meiner emailadresse und die des käufers anstellen kannst, ich bin vorsichtiger geworden, verständlich!

ka, was meine die andern zu dem vorschlag??
 
Nun,

@ Avatron
Bist Du Jurist? Wenn nicht, wäre ich doppelt vorsichtig mit solcherlei Angeboten!

@ Icewolf
Konzentrier Dich doch auf das, was oben schon alles genannt wurde.
Wenn Du Dir immer noch höchst unsicher bist... geh zum Anwalt. Mit ner Rechtsschutzversicherung ist das ne gute Sache. Anonsten auch, weil der Dir am besten helfen kann. Sicherlich liegt dabei das Problem, daß der Streitwert schnell den Produktwert überschreitet.

Paß auf: Laß den Kerl doch maulen. Wenn er was will, soll er sich dezidiert äußern und zwar so, wie man das erwarten darf. Telefonisch und brieflich. Wenn er sich schon weigert, Dir ne Telefonnummer zu geben, würd ich auf gar nix mehr eingehen. Sag ihm doch einfach, daß das Handy in Ordnung war und Du weißt, was er für Probleme hat. Wenn Du auch mal mehr Selbstbewußtsein zeigst, überlegt er sich seine Taktik vielleicht nochmal und sieht ein, daß er diesmal damit keinen Erfolg hat.
 
Moin,

laut deutschen Gesetz, steht dir ein juristischer Sachbeauftragter zu. In diesem Nutzen würde ich diesen Brief verfassen. Dies wäre nicht das erstmal!

Wenn dir das aber zu heiss, dann lass es ;)! Es war nur ein Vorschlag!
 
MrAvatron schrieb:
Moin,

laut deutschen Gesetz, steht dir ein juristischer Sachbeauftragter zu. In diesem Nutzen würde ich diesen Brief verfassen. Dies wäre nicht das erstmal!

Wenn dir das aber zu heiss, dann lass es ;)! Es war nur ein Vorschlag!

Schaue gerade auf dein Alter und sehe, dass du noch garnicht Anwalt oder ein anders gearteter Rechtsberater sein kannst ... Du weist schon, dass es strafbar ist einen auf Rechtsberater zu machen, wenn man eignetlich garnicht das Recht dazu hat ...

Außerdem dass oben von dir genannte bezieht sich auf Strafverfahren. Wer sich da keinen Anwalt leisten kann bekommt einen gestellt ...! Das bezieht sich aber nicht auf zivilrechtliche Angelegenheiten und um eine solche handelt es sich hier.


@Icewolf:

Ich bin mir nicht sicher, aber ich sehe das so:
Dein Kunde wird jetzt schon seine lieben Probleme haben, seine Rechtsansprüche vor Gericht geltend zu machen.
Bis jetzt hat er dir noch nicht "offiziell" gesagt, dass er den Kauf rückgängig machen will. Die Mails haben vor Gericht keinerlei Beweiskraft. Sollte nicht bald ein Brief der ein Fax entrudeln, so ist die Sache erledigt! Wenn er nach ein paar Wochen auf einmal reklamationen hat, so wird ihm kein Richter abnehmen, dass die Fehler definitiv von dir kommen.
Du hast ihm jetzt klar gesagt, wie du das siehst. Setzte ihm ggf. noch eine Frist, dass das Rücknahmeangebot noch wenige Tage gilt und ab da alles offizell zu laufen hat.
D.h. er meldet sich per Post, Fax oder Telefon oder geht direkt zu seinem Anwalt oder er bleibt auf dem Handy sitzen. Schick ihm deine Telefonnummer oder Adresse, damit er dich erreichen kann.
Du bist nicht verpflichtet dein EMail Postfach täglich zu checken!
Eine Mail schreib ihm noch. Freundlich aber bestimmt und klar formuliert. Setz ihn ruhig ein bisschen unter Druck. Knall ihm unter Umständen noch ein paar Paragraphen rein. So nach dem Motto laut §xxx BGB müssen sie erst die Ware zuschicken, blabla (einen auch wichtig machen ;) ) Bei google findest du das BGB im Netz ... das ein bisschen lesen schadet nie.
Und nach der Mail meldest du dich nicht mehr bei ihm so lang er nicht antwortet. Und wenn dann in zwei Wochen immer noch nichts gekommen ist, dann kannst du dich beruhigt zurück lehnen.
 
@Daedalus


Da kannst du noch so auf mein Alter schauen, das Recht sich selbst zu verteidigen hat jeder. Und wenn er dies nicht kann, kann er sich einen ich betone Rechtsgelehrten zu Rate ziehen. Es ist ein riesen Unterschied zwischen einem Rechtsgelehrten und einem juristisch tätigem Vertreter ;)

Also schwing mal nicht solchen Reden!

Strafverfahren hin oder her, ich sagte Sachberater und nicht Rechtsanwalt in Vorruhestand. Du solltest mal lesen was da steht. Wenn ich Ihm meine Kenntnisse zur Verfügung stelle, dann weiß ich sehr wohl was zu leisten ist. Ist da reicht definitiv eine Rechtsaufklärung, als ein Strafverfahren nach ziviler Verfolgung.

Wenn das deiner Meinung nach doch so strafbar ist, sein Recht geltend zu machen, dann frage ich mich, warum ich keine Anzeigen auf dem Tisch liegen habe, sondern vielmehr Entschuldigungen von Firmen, die versuchen auf machtvolle Weise Ihre Gier zu befriedigen ;)

Also such dir einen anderen den du mit deinem Ausdruck beeindrucken kannst! Das genannte war jediglich ein Vorschlag!
 
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blutrichter schrieb:
Du Schlaumeier! Dann erklär mir mal, was ein juristischer Verteter ist...


1. Für dich immernoch MrAvatron ;)
2. Vertreter
3. Ein Rechtsanwalt der seinem Beruf nachgeht, ist ein juristisch tätiger Vertreter ;)

Es gibt natürlich auch Rechtsanwälte im Ruhestand, diese sind aber nicht juristisch tätig ;)

Sowas lernt man noch in der Schule.
 
blutrichter schrieb:
Juristisch vertreten und beraten dürfen derzeit nur Juristen... bist Du denn Jurist? Bist Du Anwalt?


Wenn du mir das schriftlich wieder gibst, dass das laut deutschem Recht gilt, dann würde ich dir das glauben ;) aber leider ist deine Meinung nicht geltend ;)

Und bevor ich hier irgendwem sage, was ich darf und was nicht, muss schon was heftigeres passieren !
 
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So, letzter Off-T-Eintrag von mir...

Hast Du eine behördliche Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz? ich denke, daß Du die brauchst...

Im Übrigen ist mir das wurscht, was Du machst... Du kannst auch wegen etwaiger Konsequenzen herangezogen werden, wenn Du falsch/unberechtigt berätst.

Im Übrigen kannst Du doch damit rausrücken, was Du machst, wenn Du doch ach so gut Bescheid weißt... :rolleyes:

http://www.urteilsticker.de/index.php4?z=urteil&id=221
 
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