MrAvatron schrieb:
Moin,
laut deutschen Gesetz, steht dir ein juristischer Sachbeauftragter zu. In diesem Nutzen würde ich diesen Brief verfassen. Dies wäre nicht das erstmal!
Wenn dir das aber zu heiss, dann lass es

! Es war nur ein Vorschlag!
Schaue gerade auf dein Alter und sehe, dass du noch garnicht Anwalt oder ein anders gearteter Rechtsberater sein kannst ... Du weist schon, dass es strafbar ist einen auf Rechtsberater zu machen, wenn man eignetlich garnicht das Recht dazu hat ...
Außerdem dass oben von dir genannte bezieht sich auf Strafverfahren. Wer sich da keinen Anwalt leisten kann bekommt einen gestellt ...! Das bezieht sich aber nicht auf zivilrechtliche Angelegenheiten und um eine solche handelt es sich hier.
@Icewolf:
Ich bin mir nicht sicher, aber ich sehe das so:
Dein Kunde wird jetzt schon seine lieben Probleme haben, seine Rechtsansprüche vor Gericht geltend zu machen.
Bis jetzt hat er dir noch nicht "offiziell" gesagt, dass er den Kauf rückgängig machen will. Die Mails haben vor Gericht keinerlei Beweiskraft. Sollte nicht bald ein Brief der ein Fax entrudeln, so ist die Sache erledigt! Wenn er nach ein paar Wochen auf einmal reklamationen hat, so wird ihm kein Richter abnehmen, dass die Fehler definitiv von dir kommen.
Du hast ihm jetzt klar gesagt, wie du das siehst. Setzte ihm ggf. noch eine Frist, dass das Rücknahmeangebot noch wenige Tage gilt und ab da alles offizell zu laufen hat.
D.h. er meldet sich per Post, Fax oder Telefon oder geht direkt zu seinem Anwalt oder er bleibt auf dem Handy sitzen. Schick ihm deine Telefonnummer oder Adresse, damit er dich erreichen kann.
Du bist nicht verpflichtet dein EMail Postfach täglich zu checken!
Eine Mail schreib ihm noch. Freundlich aber bestimmt und klar formuliert. Setz ihn ruhig ein bisschen unter Druck. Knall ihm unter Umständen noch ein paar Paragraphen rein. So nach dem Motto laut §xxx BGB müssen sie erst die Ware zuschicken, blabla (einen auch wichtig machen

) Bei google findest du das BGB im Netz ... das ein bisschen lesen schadet nie.
Und nach der Mail meldest du dich nicht mehr bei ihm so lang er nicht antwortet. Und wenn dann in zwei Wochen immer noch nichts gekommen ist, dann kannst du dich beruhigt zurück lehnen.