Ebay: Verkäufer gab wichtige Daten nicht an.

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Marcus . R

Gast
Servus,

ich habe gerade eine kleine Diskussion mit einem Verkäufer und sehe mich (natürlich :D) im Recht, aber irren ist Menschlich.

Thema: Angeboten wurde ein Handy im neuwertigen Zustand & mit Zubehör. Gekommen ist nun ein neuwertiges Handy, mit Zubehör "und" Sim-Lock :rolleyes:

Natürlich habe ich sofort den Mail,- und Telefonkontakt gesucht und die Antwort vom Verkäufer lautet "in etwa"...."Ich habe doch geschrieben das man bei Fragen, fragen kann. Warum haben sie denn nicht vorher gefragt? :heuldoch:"

Hallo? Seit wann muss ich als Käufer hinter "möglichen" Mängeln bzw. Einschränkungen hinterher fragen, die das Gerät "normal" nicht besitzt? Das wäre ja so als würde ich zb. auf ein Auto im guten Zustand und unfallfrei bieten und bei der Abholung sehe ich dann das an einem Rad eine Radkralle befestigt ist. Der Schlüssel gehörte natürlich nicht zur Auktion und wurde auch nicht erwähnt (hätte ja fragen können :lol:).

Momentan stütze ich mich auf...
Nach § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB hat der Verkäufer dem Käufer die Sache frei von Sach - und Rechtsmängeln zu verschaffen. Für Online-Versteigerungen von Gebrauchtwaren ist dabei ganz wichtig, zwischen Mängeln und Fehlern zu unterscheiden: Verkauft man ohne weitere Hinweise ein Fahrrad oder Auto, wird der Käufer mit Recht erwarten können, dass diese verkehrssicher sind und nicht einen Platten haben oder der Rahmen durchgerostet ist. Weist der Verkäufer ausdrücklich auf solche Fehler hin, ist das Fahrrad oder Auto nicht (!) im juristischen Sinn mangelhaft: Der Auktions-Artikel wurde ja genau richtig mit dieser Beschreibung verkauft.
Quelle: http://auktionundrecht.de


Nun bin ich mal gespannt :)


LG
 
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der Verkäufer muss natürlich alles was vom Normalzustand abweicht angeben.
versuch ihm das schonend beizubringen ;)
 
Einen vorhandenen Sim-Lock muß er schon ohne Rückfrage im Angebotstext angeben. Denn ein vorhandener Sim-Lock ist schon eine erhebliche Gebrauchseinschränkung.


Also Handy zurück. Oder wenn es dir ansonsten gefällt, klär mal ab was die Freischaltung beim Provider kostet und laß dir das als Preisnachlass vom Verkäufer erstatten.
 
Oh schön, dann ich bin nicht verrückt...naja nicht ganz :evillol:

florian.: Selbstverständlich. Ich habe zwar einen leicht pieksenden Ton gewählt (nicht unfreundlich, aber das ich nicht Kampflos aufgebe, wird bestimmt ankommen) :evillol:

Indako: Das Handy ist für meinen 7 Jährigen Neffen, ergo es ist ein richtig günstiges Einsteiger-Handy, was eine Freischaltung unsinnig machen würde. Ebay-Preis + Freischaltung liegen definitiv über dem günstigsten Neupreis ;)

e-Vox & Fred Fredburger: Wir sprechen hier von lächerlichen 7,50€ bei Ebay (günstigste Neupreis 14,90€).

Aber mir geht es hier einfach nur ums Prinzip und ums Recht.


LG
 
Die Frage, die sich bei dir stellt ist: Hättest du erwarten können, dass das Handy Simlock-frei ist?

BGB §434 schrieb:
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Das sind die 3 Fälle, in denen ein Sachmangel vorliegt.

1) Eine vertragliche Vereinbarung über die Beschaffenheit gab es nicht
2) Die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet... die vor. Verwendung wäre wohl telefonieren. Das kann das Telefon mit Sicherheit
3) Fraglich ist nun aber, ob du erwarten konntest, dass das Handy keinen Simlock hat. Hier dürften sich wohl die Geister scheiden. Erwarten kannst du das wohl, wenn die deutliche Mehrheit der Handys (Handies, wtf) ohne einen Simlock ausgeliefert werden würde. ICH persönlich glaube, dass das nicht der Fall ist, da die deutliche Mehrheit an Handies aus subventionierten Verträgen stammt. Meiner Meinung nach bist du also nicht im Recht und hättest fragen müssen.
 
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@D00D

Kannst du mir dann bitte erklären, warum der Offline Handel wie zum Beispiel: Media-Markt, Saturn etc, bei den Handys....unterscheidet zwischen freien Handys und Sim-Lock-Handys?

Nach deiner Auffassung muss ja der Kunde nachfragen....ob es ein Sim-Lock ist oder nicht??

Nein man kann nicht davon ausgehen, dass jedes Handy einen Sim-Lock hat...somit hat der TE Recht und kann diesen Mangel reklamieren....
 
Ribery88 schrieb:
@D00D

Kannst du mir dann bitte erklären, warum der Offline Handel wie zum Beispiel: Media-Markt, Saturn etc, bei den Handys....unterscheidet zwischen freien Handys und Sim-Lock-Handys?

Und wenn er nicht angeben würde, ob es frei oder gesperrt ist, wovon würdest du dann ausgehen? Von einem freien oder einem gesperrten Modell? Wenn du dir in einem Konfigurator ein Auto zusammenstellst, das dann kaufst, ohne dass ausgewiesen wird, ob Ledersitze oder Stoffsitze drin sind, würdest du von wesentlich hochwertigeren Ledersitzen ausgehen?
 
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Wie lautete denn der Angebotstext?
Wie sieht es mit den Bewertungen aus? Kann mir schon vorstellen, dass jemand einlenkt der gerade ein paar gute Bewertungen hat und dann plötzlich eine schlechte.
 
d00d schrieb:
Und wenn er nicht angeben würde, ob es frei oder gesperrt ist, wovon würdest du dann ausgehen? Von einem freien oder einem gesperrten Modell

Von einem freien Handy....denn sofern man nicht auf dem Sim-Lock hingewiesen wird, geht man davon aus das sämtlich Funktionen des Handies freigeschaltet ist.......

Dein Autobeispiel passt überhaupt nicht, da dies bezogen auf das Material ist, aber hier geht es um die Funktion...die durch dem Sim-Lock eingeschränkt ist....
 
Das Amtsgericht Remscheid hat 2003 bereits einen sehr ähnlichen Fall verhandelt und damals zugunsten des Käufers entschieden:

http://www.jurpc.de/rechtspr/20030104.pdf

Dabei handelt es sich allerdings um ein Landgericht, nicht BGH, es kann also gut sein, dass dein Gericht vor Ort anders entscheidet.
 
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Hc-Yami: Das waren nur 2 Zeilen. "Blabla neuwertig, mit Zubehör, nur einmal ausgepackt und wegen nicht gefallen wird es weiterverkauft" <-- so in etwa war das. (sorry geht gerade nicht genauer, da ich den Artikel nicht selbst ersteigert habe und jetzt muss ich auf den Accountbesitzer warten.)

edit hier ist der Angebotstext: Neues Handy von Samsung, wir haben uns beim Kauf versehen und die Rückgabefrist verpasst. Noch nie benutzt, nur der Karton ist geöffnet. Alle originalen Zubehörteile sind vorhanden und werden mitgeliefert. Viel Spaß beim bieten !

Bei Fragen bitte Mail schicken.


dood: Danke für den Link :)

Alle: Danke fürs Feedback.


LG
 
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Welches Branding ist den vorhanden?
Ich gehe mal davon aus, dass ein 7jähriger noch keinen Vertrag hat.
Warum nicht einfach eine passende Prepaid Karte für das Handy kaufen?
Ob o2, D1, VF oder E-Plus macht preislich bei den Anbietern meist eh keinen großen Unterschied.
 
-Razzer-: Ob das Handy ein Branding (vom Netzbetreiber angepasste Firmware) hat weiß ich nicht. Ich weiß erst seit heute das die SIM-Lock für das Vodafone Netz ist. Ob die SIM-Lock in diesem Fall nur eine bestimmte SIM zulässt, oder alle Vodafone-SIM´s, ist noch unklar.

Ne mein Neffe hat natürlich noch keinen Vertrag. Er sollte dazu eine O2 Prepaid-Karte bekommen, da wir in der Familie mehr oder weniger alle o2 nutzen und wir ihn wohl am meisten anrufen werden ;)


LG
 
Genau das wollte ich auch vorschlagen
 
Da du das Handy von Privat als gebraucht Artikel gekauft hast, hast du keinerlei Ansprüche auf Ersatz oder Erstattung.


Es handelt sich beim Verkäufer offensichtlich um einen Laien der weder von Simlock noch von der Technik Ahnung hat. Demzufolge könnte er, auch wenn du gefragt hättest, gar keine fachkundige Auskunft geben. Das muss er auch nicht, weil er sein gebrauchtes Handy verkauft, wie andere ein gebrauchtes Auto verkaufen. Beim Auto gilt im übrigen das selbe. Dass nur ein Fachmann eine Fachgerechte Auskunft geben kann, ob die Bremsen nun gut sind oder nicht, oder ob es Trommel oder Scheibenbremsen sind.


Du bist das Risiko eingegangen bei einem Laien etwas gebrauchtes zu kaufen. Also musst du auch mit den Konsequenzen leben. Du hättest dich vorher über den Zustand des Handy über eine fachkundige Person informieren müssen um irgendwelche Ansprüche stellen zu können. Ebenso hättest du dich auch selbst um diese Informationen bemühen können.
 
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bluntman schrieb:
Da du das Handy von Privat als gebraucht Artikel gekauft hast du keinerlei Ansprüche auf Ersatz oder Erstattung.


Es handelt sich beim Verkäufer offensichtlich um einen Laien der weder von Simlock noch von der Technik Ahnung hat. Demzufolge könnte er, auch wenn du gefragt hättest, gar keine fachkundige Auskunft geben. Das muss er auch nicht, weil er sein gebrauchtes Handy verkauft, wie andere ein gebrauchtes Auto verkaufen. Beim Auto gilt im übrigen das selbe. Dass nur ein Fachmann eine Fachgerechte Auskunft geben kann, ob die Bremsen gut sind oder ob es Trommel oder Scheibenbremsen sind.


Du bist das Risiko eingegangen bei einem Laien etwas gebrauchtes zu kaufen. Also musst du auch mit den Konsequenzen leben. Du hättest dich vorher über den Zustand des Handy über eine fachkundige Person informieren müssen um irgendwelche Ansprüche stellen zu können.

Sehr schwerer Irrtum, auch bei Privatverkäufen gilt 2 Jahre Gewährleistung, sofern nicht explizit ausgeschlossen. Dieser Regelung lag dieser tolle Satz mit der "neuen EU-Richtlinie" zugrunde, die man oft bei ebay gelesen hat. Seit der Schuldrechtsreform ist diese Regel Bestandteil des deutschen Rechts.
 
EU RIchtlinen hin oder her, der Threadstarter muss es beweisen können, dass er um diese Funktion betrogen wurde!

Und was hat eine fehlende Funktion oder eine gesperrte Funktion mit der Gewährleistung zu tun?



Die Klage wird aller Regel abgewiesen...
 
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