ebay Versandverlust als Verkäufer

Die Quittung sagt aber nicht mehr aus als das er eine Briefmarke gekauft hat bzw einen Maxibrief. Die Quittung sagt nichts aus über den Empfänger.
Er kann dann höchstens beweisen das am DATUM für Summe einen Maxibrief verschickt hat. Das könnte genauso gut Oma Trudel sein, da keinerlei Anschrift oder dergleichen draufsteht.

Die Quittung ist in dem Fall nichts wert.
 
Und von wegen leicht erpressbar.... Ich kann mich ja auch in die Situation des Käufers hineinversetzen. Das mit Hälfte zurück hätte ich mit der Auflage gemacht, dass er mir einen Schrieb unterschreibt in dem er mir das "Nichterhalten" verbindlich versichert.

Was hättest denn davon gehabt? Versteh ich net. Er wollte unversicherten Versand, das hast du gemacht. SObald du die Ware in den Briefkasten wirst biste also raus, wenn du es ordnungsgemäß verpackt hast.

Da würde ich kein Stück auf ihn zu kommen. Immerhin hast du ncihts falsch gemacht. Wenn du ihm die hälfte des Geldes zurückbietest könnte das auch als eine Art Schuldeingeständnis gesehen werden.

Also generell für die Zukunft. Würde in den Auktionen IMMMER beides anbieten egal wie hoch der Preis ist, versichert und unversichert.

Wenn die Sachen dann net ankommen ist das eben Pech für den Käufer. Kannst du nix für
 
PiPaPa schrieb:
Die Quittung sagt aber nicht mehr aus als das er eine Briefmarke gekauft hat bzw einen Maxibrief. Die Quittung sagt nichts aus über den Empfänger.
Er kann dann höchstens beweisen das am DATUM für Summe einen Maxibrief verschickt hat. Das könnte genauso gut Oma Trudel sein, da keinerlei Anschrift oder dergleichen draufsteht.

Die Quittung ist in dem Fall nichts wert.

Der Verkäufer hat doch geschrieben, dass er nicht alleine in der Post war, sondern mit seiner Freundin. Das reicht doch als Beweis.
 
Wenn die Aussage glaubwürdig ist und das müsste der Richter entsprechend entscheiden. Nur weil die Freundin etwas zur Aussage gibt ist es eben nicht ganz so klar. Viele Richter wissen ganz genau um die Problematik, beide Parteien können sehr leicht schindluder treiben.

Ich könnte auch bei User X was kaufen, es bekommen und meine Freundin war beim Auspacken dabei und würde aussagen es war nur ein Backstein drin und schon hat der Verkäufer das Problem beweisen zu müssen das er keinen Backstein versendet hat - sofern ich denn solche kriminelle Entwicklung hätte. Es ist eben nicht alles ganz so klar und einfach wie es manchmal scheint.
 
Was hättest denn davon gehabt? Versteh ich net.
Ich hätte nichts davon gehabt. War aber bereit so kulant zu sein und ihn nicht allein auf dem Schaden den die Post verursacht sitzen zu lassen. Das mit dem Schrieb sollte dazu dienen falls er mich verarschen will seine Hämmschwelle für den Betrug anzuheben.
Ist mir schon klar, dass es wahrscheinlich keinen Unterschied gemacht hätte.... bin nunmal ein zu gutmütiger Mensch.

Also generell für die Zukunft. Würde in den Auktionen IMMMER beides anbieten
Habe beides angeboten!

Die Quittung ist in dem Fall nichts wert.
Ist mir klar. Habe ich in der Problemschilderung auch gesagt, dass es eine dürftige Beweislage meinerseits ist. Denke aber mal dass es für einen ebay Beschwerdefall besser ist als nichts wenn ich nachweise dass ich an besagtem Versandatum tatsächlich einen Maxibrief versandt habe!

Auch die Sache mit meiner Freundin und der Post ist kein eindeutiger Beweis.... is mir alles bewusst.... wie im OrgText angegeben!
 
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Offene Antwort es sieht schlecht für dich aus, PayPal wird zu gunsten des Käufers Entscheiden, da du keinen "Beweis" hast, dass du die Ware auch versendet hast.
Deine Freundin ja, nur wird es wegen 30€ zu einer Gerichtsverhandlung kommen, wo sie Aussagen könnte?
Vermutlich nein.

Du könntest mal "direkt" PayPal kontaktieren und so weit deinen Beleg Übermitteln, auch wenn er nichts aussagt. (wobei bei einem Online Kauf der Versandmarke steht glaub sogar mehr drauf, müsste ich mal nachschauen)
Das ist leider das Problem bei Warensendungen bzw. Unversicherten Sendungen und zusätzlich mit PayPal.
Bei ebay und zusätzlich PayPal für die Zukunft unbedingt Versichert, auch wenn dir das wohl mittlerweile klar geworden ist.
Bei Vorkasse kann man Problemlos beides anbieten, das hält mal bis jetzt dort die "Betrüger" vom Hals (mal bei kleinen Beträgen).
 
Darkwonder schrieb:
Offene Antwort es sieht schlecht für dich aus, PayPal wird zu gunsten des Käufers Entscheiden, da du keinen "Beweis" hast, dass du die Ware auch versendet hast.
Deine Freundin ja, nur wird es wegen 30€ zu einer Gerichtsverhandlung kommen, wo sie Aussagen könnte?
Vermutlich nein.

Das hängt doch einzig davon ab, ob einer klagt. Unter den Tisch kann das Gericht die Sache nicht fallen lassen. Auch, wenn es nur um 1€ ginge.
 
Mir gings da eher darum, ob wegen 30€ sich jemand diesen Stress/Arbeit macht und auch die Kosten auf sich nimmt.
Sollte ihm PayPal das Geld zurück buchen, könnte er auch per Gericht einen Mahnbescheid ausstellen. Das kostet ihn aber erst mal 23€ (oder warens 25€ kp um den dreh als Pauschale), sollte der Schuldner keinen Widerspruch einlegen, hat er dann einen "Titel".
Sollte darauf der Schuldner/Käufer seine Schulden + die 23/25€ nciht begleichen kann er bei Gericht einen Vollstreckungsbescheid erlassen.
Das heißt er kann die hier ~53€ direkt "Zwangsvollstrecken", heißt z.B. Pfändung von Wertgegenständen etc.

Ob sich das ganze lohnt ist meiner Meinung nach halt fraglich bei 30€. Würde es nochmal "direkt" Versuchen, wobei ich bezweifle wenn man schon den 50/50 Vorschlag ablehnt dann sonst auch auf Stur schalten wird.

(Das ganze kann auch über einen Anwalt ab gewickelt werden, da kämen da je nach dem nochmal 50-100€ drauf :) die aber auch auf den Gläubiger/TE zurückfallen können)

Ich sehe auch, dass der TE eigentlich Recht ist, da der Käufer die Wahl hatte und sich für das eigene Risiko entschieden hat.
 
Ich sehe es wie du - wegen 30€ macht sich wahrscheinlich keienr den Stress.

ABER:

Solange Paypal nichts zurückbucht hat er ja die 30€.
Und solange mus der Käufer klagen. Und da sehe ich die Chancen für den Verkäufer sehr gut.

Wenn es sich umdreht (der Verkäufer klagen muss, weil der Käufer Geld und Ware(?) hat) siehts anders aus. Das habe ich oben aber schon geschrieben.

Ein Anwalt orientiert sich übrigens auch am Streitwert.
Vielleicht hat der Verkäufer aber auch eine Rechtsschutzversicherung!
 
Solange Paypal nichts zurückbucht hat er ja die 30€.
Und solange mus der Käufer klagen. Und da sehe ich die Chancen für den Verkäufer sehr gut.

Aber PP wird idr dem Käufer das Geld zurückzahlen und sich vom Verkäufer wieder holen.

Falls der VK aber glück hat und PP dies nicht tut, muss er sich keien weiteren Gedanken machen. Es sollte höchst unwarscheinlich sein dass der Käufer klagt.Vermutlich hat dieser die Ware eh bekommen.

Finde es höchst seltsam wenn ein Käufer derart auf unversicherten Versand besteht, das ganze dann noch über Paypal läuft und die Ware nicht angekommen sein soll
 
@timo82
Jap warten wir mal ab.

@Rach78
Passiert meist ja auch nichts daher sind Warensendungen etc. schon sehr praktisch und vor allem günstig, das ist auch der Grund warum er den genommen hat.
Der Verdacht liegt natürlich nahe, dass er die Ware erhalten hat, aber beweise das mal :|
 
Ebay hat noch nicht entschieden, aber PP hat den Betrag eingefroren, sprich "zurückgebucht" mit Angabe dass sie auf die Entscheidung von ebay warten....

Sieht nicht gut aus würd ich sagen...
 
das ist einfach eine riesen sauerei, was da als bei paypal läuft. sollte das zu deinen ungunsten ausfallen, dann wende dich unbedingt an die verbraucherschutzzentrale oder ct / heise.
 
Naja, hab schon vor mich im Fall der Fälle dann mal telefonisch bei PP zu melden, aber viele Hoffnungen mach ich mir da nicht, da ich nach vielem Recherchieren immer wieder auf die Versand-Beweispflicht des Verkäufers gestoßen bin.
Denke mal das PP da rechtlich wasserdicht abgesichert ist.

edit: Aber fürn A ist es auf jeden Fall
 
tja so ist das ebay eben. Musste entweder woanders verkaufen oder immer versichert anbieten, oder nächstemal sagen dass unversichert nur bei Vorkasse geht oder sowas, weiß aber nicht ob man das darf und inwiefern das rechtlich stand hat. Aber kann mir auch net vorstellen dass jemand kaufen würde und dann zum Anwalt weil der VK sich weigert über Paypal unversichert zu verschicken

Über PP würde ich wirklich NICHTS unversichert verschicken eben genau aus dem Grund dass der Käufer dann schön umsonst einkaufen kann. Und bei so kleinen Beträgen hat er auch kaum was zu befürchten da die meisten deswegen wohl net zum Anwalt gehen werden.

Also auch bei kleinkram machste am besten immer versichert

Aber hab da selber wenig erfahrung mit PP als Verkäufer bin nicht betroffen, man hört nur viel negatives. PP kommt mir net ins Haus außer zum bezahlen wenn ich was kaufe, da ist es mir egal. Wobei ich auch net die Absicht hab wen über PP und unversicherten Versand abzuzocken
 
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Jetzt warte doch mal ab, die Sache sieht überhaupt nicht negativ aus, bis jetzt geht eben alles seinen normalen Gang.
 
Was heißt sieht überhaupt nicht negativ auf. Es sind schon zig Verkäufer mit genau DER Sache auf dei Schnauze geflogen, nämlich dass sie letztendlich zahlen mussten.

Er hat nunmal keinen Versandbeleg und den will PP aber sehen. Die können ja wohl schlecht seine Freundin vernehmen, obendrein steht das ja auch genauso alles in den AGBs und alles womit der Verkäufer sich auch einverstanden erklärt hat.

Klar ist das System fürn Arsch, ändern aber nicht dran dass er sich freiwillig drauf eingelassen hat


Er war halt wenn man es so sagen will dumm und ich an einen "warscheinlich" miesen Käufer geraten der die Sache ausgenutzt hat.
 
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Es sieht nicht negativ aus, weil nichts negatives passiert ist. Ich gehe immer noch davon aus, dass ebay hier zu Gunsten des Verkäufers entscheidet.
 
F_GXdx schrieb:
Ich gehe immer noch davon aus, dass ebay hier zu Gunsten des Verkäufers entscheidet.

PayPal wird das anders sehen, er hätte zum Maxibrief einfach nur ein Einschreiben Einwurf (1,60 €) nehmen können, dann wäre das unstrittig, da der Versand nachgewiesen werden kann.

nun ist TE auf das Ermessen von PayPal angewiesen, das ist aber wie Roulette

Falls der Zahlungsbetrag nicht 25 EUR überschreitet, ist u.U. kein Versandbeleg erforderlich

Es ist auch nicht so, dass die Post die Sendung verschlappt hat, denn z. B. in solchen Mietkomplexen mit hundersten Parteien und Briefkastenbatterien hängen nicht selten die Lupos raus und jeder kann diese nach Zustellung mitnehmen.
 
Hat schon jemand mal darüber nachgedacht, daß das Verlangen des Käufers, den Artikel unversichert zu senden, nicht mit der Aufforderung, den Versand nicht nachweisen zu können, gleichzusetzen ist?

Es ist sinnvoll hier mal zwischen den Begriffen versichert und unversichert, sowie nachweisbar und nicht nachweisbar zu unterscheiden.

Es ist durchaus möglich einen Artikel nachweisbar zu versenden, ohne das dieser gegen Verlust oder Beschädigung versichert ist.
Das geht sogar soweit, daß man einen Artikel, der vom Käufer verlangt, als unversichert versendet werden soll, trotzdem mit Versicherung versendet und im Falle des Verlustes steht dem Verkäufer dann der Schadenersatz zu, nicht aber dem Käufer.

Daher sollte man nicht immer nur genausowenig machen, wie der Käufer es bestimmt. Den kleinen Mehrbetrag, den man als Verkäufer zu tragen hat, kann sich entweder in der Nachprüfbarkeit, daß die Sendung ist angekommen oder beim Verlust im Erhalt von Schadenersatz armortisieren.
 
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