H
heiner.hemken
Gast
@anexX
Es ist unnötig etwas in die Artikelbeschreibung einzufügen, was das Gesetz eh vorsieht. Der Gefahrübergang bei Kauf von privat geht immer bei Übergabe an den Transporteur auf den Käufer über.
Der Verkäufer muß allerdings den Versand beweisen.
Und eBay ist keine "rechtsfreie" Zone. Starke Behauptung ohne einen Ansatz eines Beweises. Und das deutsche Gesetz kann niemandem auf die Finger hauen, man kann höchstens mit dem Gesetz in Form eines Buches jmd auf die Finger klopfen.
Man kann keine Regelungen des Verkaufes wirksam bei eBay angeben, die den deutschen Gesetzen widersprechen.
So, langsam argumentierst Du mehr aus dem Bauch heraus, als das Du irgendetwas davon nachweisbar belegen kannst.
Es ist unnötig etwas in die Artikelbeschreibung einzufügen, was das Gesetz eh vorsieht. Der Gefahrübergang bei Kauf von privat geht immer bei Übergabe an den Transporteur auf den Käufer über.
Der Verkäufer muß allerdings den Versand beweisen.
Und eBay ist keine "rechtsfreie" Zone. Starke Behauptung ohne einen Ansatz eines Beweises. Und das deutsche Gesetz kann niemandem auf die Finger hauen, man kann höchstens mit dem Gesetz in Form eines Buches jmd auf die Finger klopfen.
Man kann keine Regelungen des Verkaufes wirksam bei eBay angeben, die den deutschen Gesetzen widersprechen.
So, langsam argumentierst Du mehr aus dem Bauch heraus, als das Du irgendetwas davon nachweisbar belegen kannst.
Zuletzt bearbeitet: