ebay Versandverlust als Verkäufer

@anexX

Es ist unnötig etwas in die Artikelbeschreibung einzufügen, was das Gesetz eh vorsieht. Der Gefahrübergang bei Kauf von privat geht immer bei Übergabe an den Transporteur auf den Käufer über.
Der Verkäufer muß allerdings den Versand beweisen.

Und eBay ist keine "rechtsfreie" Zone. Starke Behauptung ohne einen Ansatz eines Beweises. Und das deutsche Gesetz kann niemandem auf die Finger hauen, man kann höchstens mit dem Gesetz in Form eines Buches jmd auf die Finger klopfen.

Man kann keine Regelungen des Verkaufes wirksam bei eBay angeben, die den deutschen Gesetzen widersprechen.

So, langsam argumentierst Du mehr aus dem Bauch heraus, als das Du irgendetwas davon nachweisbar belegen kannst.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Heiner, zeige mir einen Fall wo der Staat gegen Ebay-Transaktionen vorgegangen wäre.

Du wirst keinen finden - Warum nicht ? Ganz einfach, weil der Staat es sich mit Ebay als einträchtigstem Steuerzahler in Deutschland überhaupt es sich sicherlich nicht verscherzen möchte. ^^

Und wenn Du meinst ich argumentiere nach Lust und Laune - Bitteschön.

Für mich zählen Fakten - und keine Wunschträume.
 
anexX schrieb:
@Heiner, zeige mir einen Fall wo der Staat gegen Ebay-Transaktionen vorgegangen wäre.

Du wirst keinen finden - Warum nicht ? Ganz einfach, weil der Staat es sich mit Ebay als einträchtigstem Steuerzahler in Deutschland überhaupt es sich sicherlich nicht verscherzen möchte. ^^
...

Warum sollte der Staat das machen? Mir scheint, Du hast unser Rechtssytem noch nicht mal im Ansatz verstanden, denn sonst wüsstest Du, daß es sich hier um zivilrechtliche Ansprüche der betroffenen Parteien handelt.

Oder gibt es einen Grund, warum es ein "lex eBay" geben sollte?

Vll. beschäftigst Du Dich doch mal sicherheitshalber mit der Materie, da kann man viel lernen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Heiner, wenn Ebay Praktiken erlaubt die deiner Auffassung nach nicht dem Gesetz entsprechen, müsste der Staat intervenieren um die Bürger zu schützen.

Da er das nicht tut, scheint es mir glatt als hättest Du Heiner etwas nicht verstanden - nämlich den Einfluss von Macht vs. Besitz. ^^

Vielleicht kommentierst Du auch nicht alles wofür dir evtl. der Weitblick fehlt @ Heiner. ^^
 
anexX schrieb:
@Heiner, wenn Ebay Praktiken erlaubt die deiner Auffassung nach nicht dem Gesetz entsprechen, müsste der Staat intervenieren um die Bürger zu schützen.

Da er das nicht tut, scheint es mir glatt als hättest Du Heiner etwas nicht verstanden - nämlich den Einfluss von Macht vs. Besitz. ^^

Vielleicht kommentierst Du auch nicht alles wofür dir evtl. der Weitblick fehlt @ Heiner. ^^

Also selten so einen Schwachsinn gelesen, wie das hier.

Mein Weitblick orientiert sich immer noch an gesetzlichen Normen, deren Beibringung Du sowohl hier als auch in dem anderen Thread regelmäßig schuldig bleibst. Woher auch immer Du Deinen "Weitblick" beziehst.

Merke: Das Leben ist kein Comic/Soap, in dem auf jeder Seite/Folge die Handlung geändert wird.

Ich bin draußen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das kann man ganz einfach regeln indem man unter seine Auktionen schreibt:

Bei Inanspruchnahme des unversicherten Versands trägt das Versandrisiko der Käufer.

Bang - Ende. ^^.

Trägt er doch so oder so schon. Deinen Satz kannst du zwar reinschreiben aber was passiert wenn der Käufer unversichert wählt und über Paypal bezahlt und du keine Quittung hast?

Ich kann dir sagen was dann passiert, Paypal wird zu deinem Nachteil entscheiden, denkste die scheren sich um deinen Satz da?

Und du bekommst von Paypal erstmal ne nette Rechnung.


Also bringt dein Satz nichts, denn du hast immer noch das gleiche Problem wie der TE hier auch hat, ganz egal was nun erlaubt ist oder nicht. Paypal wird erstmal für den Käufer entscheiden.

Und wenn Paypal auf stur schaltet und der Käufer auch kommst du eh nur noch mit einem Anwalt weiter. Du gehst also dem Problem an sich durch den Satz nicht aus dem Weg.


Was willst du machen? Paypal oder dem Käufer sagen "aber da stand doch son satz drin, dass ihr das gar net dürft" das wird die wenig interesieren.

Biete halt generell immer versichert an wenn du zu paypal genötigt wirst. Will der käufer es billiger haben dann mache es mit ihm per email aus, bestehe aber dann auf Vorkasse, und das Problem ist aus der Welt dass dir der Käufer oder Paypal ne Rechnung schicken wird weil nix ankam bei unversichertem Versand.

Bei Paypal hilft nur eines wenn man Problemen schon von vornerein ausem Weg gehen wil und nicht wegen kleinen Beträgen zum Anwalt will, nämlich dass du das verschicken belegen kannst so wie es die AGBs von PP fordern.


Weitaus sinnvoller wäre in der Auktion nen Satz dass auch unversicherter Versand möglich ist, aber dann nur ohne Paypal.

Würde es dann aber vllt nur als Text reinschreiben dass es klar ist dass das eine freiwillige Sache von dir ist und nicht in das Formular eintragen wo der Versand hingehört. Denn sonst kann der Käufer ja fröhlich weiterhin unversichert wählen und Paypal und dir mit so Dingern kommen dass er das net gelesen hat oder missverstanden hat oder sonst was. Und bei Paypal sind dann nur die niedrigeren unversicherten versandkosten drin wenn der Käufer klever ist.

Also die Auktion so aufbauen dass es für den Käufer gar nicht möglicht ist unversichert mit Paypal zu kombinieren. Zum Schluss einfach hinschreiben "Optional ist unversicherter Versand für xx euro möglich bei der Bezahlung per Vorkasse" oder sowas in der Art.

Laut den AGBs von ebay musst du halt bei unter 50 Bewertungen PP zwangsläufig anbieten. Tust du ja dann. Dir wird aber nicht verboten auch andere Möglichkeiten anzubieten. Du musst halt nur PP drin haben. Dann kombinierst du eben paypal nur mit versichert und gut ist und per vorkasse ist dann meinetwegen alles möglich.
 
Zuletzt bearbeitet:
nämlich dass du das verschicken belegen kannst so wie es die AGBs von PP fordern.
naja, so fordert es auch das bgb ;)

anexX schrieb:
@Heiner, wenn Ebay Praktiken erlaubt die deiner Auffassung nach nicht dem Gesetz entsprechen, müsste der Staat intervenieren um die Bürger zu schützen.

Da er das nicht tut, scheint es mir glatt als hättest Du Heiner etwas nicht verstanden - nämlich den Einfluss von Macht vs. Besitz. ^^

Vielleicht kommentierst Du auch nicht alles wofür dir evtl. der Weitblick fehlt @ Heiner. ^^
oh mann...
solange niemand klagt (oder bei strafrecht: anzeige erstattet), wird auch nichts passieren. und dafür müsste man ebay illegale machenschaften nachweisen. nur weil man was nicht begreift oder lediglich halbwissen hat und die zusammenhänge nicht versteht, ist es noch lange nicht illegal oder gar ein "rechtsfreier raum".

nochmal für dich (lies es langsam, damit dus vielleicht auch verstehst ;)): ebay stellt eine plattform, über die private und gewerbliche verkäufer und käufer miteinander handeln können. es kommen immer (!) kaufverträge zustande (auch wenns "auktion" genannt wird) und für die gilt immer noch das jeweils vorliegende recht. was kann ebay dafür, wenn sich die vertragspartner nicht einigen bzw. ihre vertraglichen verpflichtungen nicht erfüllen?

das wäre in etwa so, als würde ich jemandem bei dir im wohnzimmer was verkaufen und ihm die ware dann nach erhalt des geldes nicht geben. in dem fall müsste "der staat" also DICH haftbar halten? welche verdrehte logik ist das denn bitte?

ebay schafft die rahmenbedingungen, alles andere ist sache der vertragspartner (käufer und verkäufer). ist eigentlich nicht so schwer, oder?

ich kann mich an den fall von cr@zy hier im forum erinnern, bei dem es um eingefrorene konten und geldforderungen durch den paypal käuferschutz ging. da hätte cr@zy die möglichkeit gehabt, gegen paypal zu klagen und diese zweifelhafte (aber nicht illegale!) praxis überprüfen zu lassen. leider hat er den unsinnigsten weg gewählt und den käufer verklagt... aber naja, das war was anderes ;)

bevor du weiter stammtischwissen kundtust gib doch bitte mal ein oder zwei konkrete beispiele, wo deiner meinung nach ebay ein rechtsfreier raum ist. du wirfst hier mit schlagworten um dich, deren bedeutung du vielleicht nicht richtig verstehst. und das führt dann evtl. zu missverständnissen. ich zumindest hoffe, dass es so ist, alles andere wäre traurig und würdelos.
 
Zuletzt bearbeitet:
anexX schrieb:
@Timo, schau doch mal ..hat das deutsche Gesetz jemals mal Ebay auf die Finger geklopft bisher ?

Nein, die können und machen da was sie möchten, und sie machen vor allem ALLES um keinen Kunden zu verlieren - Auch nicht bei Kunden die eigene Regeln aufstellen.

Das wird akzeptiert und geduldet.

anexX schrieb:
@Heiner, zeige mir einen Fall wo der Staat gegen Ebay-Transaktionen vorgegangen wäre.

Du wirst keinen finden - Warum nicht ? Ganz einfach, weil der Staat es sich mit Ebay als einträchtigstem Steuerzahler in Deutschland überhaupt es sich sicherlich nicht verscherzen möchte. ^^.

Meine Güte. Ich habe mir mal die "Mühe" gemacht und google gefragt:

http://www.telespiegel.de/Internet/urteile-ebay.html

Da hast du ne ganze Latte an Verfahren.
Interessant ist übrigewns dieses (da sind AGB zum Nachteil des Verbrauchers geändert worden und das wird vor Gericht natürlich nicht akzeptiert):

http://www.telespiegel.de/news/06/1206.html

Urteil - Knebelklauseln beim Online-Kauf unzulässig


12.06.06:


In dem Internet einzukaufen ist bequem und das Angebot ist reichhaltig. Im Zuge der Bestellung wird aber oft klar, das lesen der Geschäftsbedingungen nimmt vielleicht mehr Zeit in Anspruch als das aussuchen der Ware. Dennoch ist es immer vorteilhaft, die Texte genau durchzulesen, manchmal sind darin Klauseln versteckt, die zum Nachteil des Kunden und nicht legitim sind, wie das Landgericht Hamburg entschied.

Der Verbraucherzentrale Hamburg waren in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Shops eines bekannten Elektrohandels einige unzulässige Bedingungen aufgefallen. So waren laut Geschäftsbedingungen Irrtümer über die Beschaffenheit und Eigenschaften des Produkts und Abweichungen von technischer Konfiguration, Farbe, Material etc. möglich. Mit anderen Worten, der Kunde konnte eventuell einen ganz anderen Artikel als den bestellten bekommen. Des weiteren schloss der Händler seine Haftung, gleich aus welchen Rechtsgründen, aus. Sollte also der gelieferte Fön explodieren und damit jemanden verletzen, wollte das Unternehmen nicht haften. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Informationen bezüglich der Artikel sollte ebenfalls die Haftung ausgeschlossen werden. Es wäre also kein Verlass darauf, dass das beworbene Handy tatsächlich die genannten Funktionen besitzt. Zum Abschluss liess sich der Anbieter noch ein Hintertürchen offen. Er wollte laut einer Klausel unwirksame Bestimmungen durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zwecke der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen. Ungültige Klauseln wurden also nicht entfernt, sondern würden im Ernstfall durch ähnliche, etwas mäßigere ersetzt.

Da das Unternehmen nicht bereit war, auf die aussergerichtlichen Abmahnungen der Verbraucherzentrale Hamburg einzugehen, reichte die Verbraucherzentrale Klage ein. Die Richter des Landgerichts Hamburg teilten die Meinung der Verbraucherzentrale und untersagten die knebelnden Geschäftsbedingungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Aktz.: 324 O 5509/05)
 
Was ist denn jetzt passiert?
Ebay Entscheidung ist seit ner Woche überfällig! Der Fall ist immer noch offen.
Hab noch nichts Weiteres gehört....
 
naja, der Fall muss doch von denen irgendwann geschlossen werden.
Ergänzung ()

29.06.2011:
Angaben zur Rückerstattung:
Der Rückforderungsbetrag von EUR 34,09 wurde von Ihrem PayPal-Konto eingezogen. PayPal-Transaktion aufrufen– wird in einem neuen Fenster oder in einem neuen Reiter geöffnet

Endgültige Entscheidung:
In diesem Fall wurde eine Entscheidung zugunsten des Käufers getroffen.

Kommentare vom eBay-Kundenservice:
Wir haben keine Versandinformationen oder Sendungsnummer von Ihnen erhalten. Wenn Sie Versandinformationen oder eine Sendungsnummer nach der Meldung eines Falls bereitstellen, schützen Sie sich vor ungerechtfertigten Forderungen.
 
wie zu erwarten war, bad luck,
das nächste Mal klebe einen Einschreibenaufkleber drauf, der kostet dich 1.60 und du hast einen Versandnachweis, ansonsten nimmst du Hermes bis du 50 Bewertungspunkte hast
 
timo82 schrieb:
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Aktz.: 324 O 5509/05

Lach, ja das wundert mich nicht.

Es ist mir bis heute nicht ein einziger Fall bekannt wo man Ebay gesetzlich dazu gezwungen hätte "Besondere Absprachen in Auktionsbeschreibungen" auszuschliessen, und auch kein Fall bekannt wo man diese bewusst ausgeschlossen hätte.

Davon lebt Ebay - Jeder Verkäufer hat andere Bedingungen, und die haben teilweise nur wenig damit zu tun was der Staat gerne hätte, bzw was Gesetz ist.

Deshalb ist es sehr wichtig zu lesen, und nicht einfach blindlinks irgendwo auf Kaufen zu drücken.
 
du kannst nicht reinschreiben was dir passt.

Schreib doch mal rein dass der Käufer die Ebaygebühren trägt. Wird auch net funzen.

Die Verkäufer können auch net reinschreiben was sie wollen. Nur weil man irgendnen Sätzchen einfügt in seinen Auktionen heißt das nicht automatisch dass der Käufer sich daran auch halten muss.

Ich würde auch stumpf bei ner Auktion bieten wo steht Käufer trägt Ebaygebühren. Dass der VK sich die Kosten dann von mir wiederholt will ich sehen.

wie zu erwarten war, bad luck,
das nächste Mal klebe einen Einschreibenaufkleber drauf, der kostet dich 1.60 und du hast einen Versandnachweis, ansonsten nimmst du Hermes bis du 50 Bewertungspunkte hast

man kann ja grundsätzlich auch unversichert verschicken auch bei unter 50 Punkte. Nur sollte dass dann nicht über Paypal laufen.
Besteht nen Käufer vehement auf Bezahlung per Paypal und unversicherter Versand sollten schon die Alarmglocken läuten bei jeden
 
Rach78 schrieb:
man kann ja grundsätzlich auch unversichert verschicken auch bei unter 50 Punkte. Nur sollte dass dann nicht über Paypal laufen.

unter 50 Bewertungspunkten musst du aber PayPal anbieten, da wird es schwierig den Käufer davon zu überzeugen, dass nicht zu machen.


Besteht nen Käufer vehement auf Bezahlung per Paypal und unversicherter Versand sollten schon die Alarmglocken läuten bei jeden

Bei Verkäufern, die scheinbar frisch in der Bucht angemeldet sind aber aus ihren Artikelbeschreibungen zu vermuten ist, dass sie bereits Mitglied waren, klingeln bei mir aber auch Glocken :), wobei ich bei solchen VK mit oder ohne PayPal nicht kaufen würde. ;)
 
anexX schrieb:
Lach, ja das wundert mich nicht.

Es ist mir bis heute nicht ein einziger Fall bekannt wo man Ebay gesetzlich dazu gezwungen hätte "Besondere Absprachen in Auktionsbeschreibungen" auszuschliessen, und auch kein Fall bekannt wo man diese bewusst ausgeschlossen hätte.

Davon lebt Ebay - Jeder Verkäufer hat andere Bedingungen, und die haben teilweise nur wenig damit zu tun was der Staat gerne hätte, bzw was Gesetz ist.

Deshalb ist es sehr wichtig zu lesen, und nicht einfach blindlinks irgendwo auf Kaufen zu drücken.

Mit dir zu diskutieren ist sinnlos.
Glaub von mir aus weiter an "rechtsfreie Zonen".

Das Urteil ist übrigens seit dem 05. Juni 2008 rechtskräftig.
 
unter 50 Bewertungspunkten musst du aber PayPal anbieten, da wird es schwierig den Käufer davon zu überzeugen, dass nicht zu machen.

was spricht dagegen optional unversicherten Versand nur per Vorkasse anzubieten? Da hat es auch der Käufer billiger.

Du musst nur Paypal anbieten. Es heißt aber nicht dass alle deine Versandmöglichkeiten mit Paypal möglich sein müssen, auch heiß es nicht dass es über Paypal am billigsten sein muss. Es ist nur so dass du den Käufern eine Möglichkeit geben musst über Paypal zu bezahlen, mehr nicht. Spricht nichts dagegen die Auktion so aufzubauen dass auch der Käufer sparen kann wenn er nicht über Paypal zahlt.
Jedenfalls nichts das ich wüsste. Wenn jemand aber mehr weiß kann er die entsprechenden AGBs gern posten. Hab es bislang noch nicht erlebt dass ebay ne Auktion von mir gelöscht hab wo drin stand wenn über Vorkasse bezahlt wird ist unversicherter Versand kostenlos. Man darf es nur nicht in das Formular eintragen so dass unversichert + Paypal kombinierbar wird

Du trägst in das Verkaufsformular die versicherten Versandkosten ein und schreibst aber nen Satz in der Auktion dass unversichert auch geht für xx euro dann aber nur per Vorkasse. Ist kein Problem
 
Zuletzt bearbeitet:
Rach78 schrieb:
was spricht dagegen optional unversicherten Versand nur per Vorkasse anzubieten?
...

Ganz einfach. Im Streitensfall muß auch hier der Verkäufer den Versand beweisen können.
 
Spricht nichts dagegen. Wieso sollte das nicht möglich sein? Lass den Käufer erstmal das Gegenteil beweisen wenn du einen Zeugen hast.

Außerdem brauchst du in dem Fall dann nur noch nen Zeugen und keinen schriftlichen Beleg wie PP es fordert
 
Also wenn der Threadersteller Rechtschutz hat würde ich den Käufer auf Schadenersatz für die entstandenen Kosten verklagen und die Rücknahme der neg. Bewertung fordern. Gegen die Entscheidung von Ebay und Paypal kann man wenig machen. Die Beweislage ist doch auf beiden Seiten dürftig. Der Käufer kann nicht eindeutig beweisen, dass er die Ware nicht erhalten hat und der Verkäufer hat keinen eindeutigen Beleg für den Versand. Eine eidesstattliche Erklärung des TE und der Freundin und ein Beleg über die Aufforderung zum unversicherten Versand sollte doch reichen....
Dummheit des Käufers sollte vor Strafe nicht schützen.

Ebay ist einfach ein Drecksladen geworden. Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungen bezahlen inkl. Paypal 11% Verkaufsprovision und werden dann noch diskriminiert. Tja, dei Folge von Monopolen...
 
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