ebay Versandverlust als Verkäufer

Schmälert halt den Gewinn immer weiter:

Einstellgebühr (inkl. Sonderoptionen) + Verkaufsprovision + Paypal-Gebühr + Portoverlust = Kein Gewinn mehr.

Die Frage die bleibt ist eben: ist es hier entscheidend, dass der Verkäufer die Abgabe bei der Post nicht belegen kann, oder muss er das gar nicht. Und ich denke, er muss es nicht.
 
Also wenn es wirklich den Gewinn schmälert, sollte sich derjenige eine andere Branche für seine Selbständigkeit suchen. Wenn es allerdings nur den erlösten Betrag verringert, so ist die Investition von unter zwei Euro wohl besser, als den Gesamtwert zu verlieren.

Wie es bereits schon treffend zitiert worden ist, gilt §447 BGB und das Risiko geht auf den Käufer über, allerdings ist die Grundlage dazu, daß der Verkäufer auch die Aufgabe zum Versand nachweisen kann.
Paypal fasst dieses noch enger, in dem Sie einen Beleg haben wollen, dem sich entnehmen läßt, von wem an wen usw. der Versand erfolgt ist.
 
Zuletzt bearbeitet: (Korrektur Interpunktion)
Es ist durchaus möglich einen Artikel nachweisbar zu versenden, ohne das dieser gegen Verlust oder Beschädigung versichert ist.
Das geht sogar soweit, daß man einen Artikel, der vom Käufer verlangt, als unversichert versendet werden soll, trotzdem mit Versicherung versendet und im Falle des Verlustes steht dem Verkäufer dann der Schadenersatz zu, nicht aber dem Käufer.

Die Frage ist aber ob paypal dann mit som Wisch einverstanden ist. Ich versteh was du meinst, eigentlich könnt ich mir halt nen Wisch ausdrucken stell mich mit 2 Leuten vor den Briefkasten, werf das Ding ein, 6 Augen sehen das, und die beiden unterschreiben mir jeweils den Wisch.

Frage ist nur ob das Paypal beeindruckt. Ich würde halt immer versichert versenden bei PP sodass ich halt nen Einlieferungsbeleg hab und das ganze nachweisen kann zumindest DAS ich etwas an eine ganz bestimmte Person geschickt habe.

Die Frage die bleibt ist eben: ist es hier entscheidend, dass der Verkäufer die Abgabe bei der Post nicht belegen kann, oder muss er das gar nicht. Und ich denke, er muss es nicht.

Du musst bei privat verkauf halt belegen können dass du den Artikel abgeschickt hast. Wenn du das nicht kannst ist das schlecht. Aber meist findet sich doch immer wer der dir da Hilft und das ganze gesehen hast;) Dann wird es für den Käufer schwierig, denn dann muss er dir beweisen das dem nicht so ist, ist in der praxis aber ziemlich aussichtslos, daher kann man sagen du bist auf der sicheren Seite wenn du nen Zeugen hast.

Aber die AGBs von PP gehen ja auch noch nen Stück weiter halt, dort steht sie wollen was schriftliches.
Ändert zwar nichts an der Gesetzeslage doch andererseits erklärst du dich ja auch freiwillig mit den Bedinungen von PP einverstanden.

Und klar ist noch "nichts negatives" passiert. Aber google mal. Es gibt zig von diesen Fällen hier wo über PP gekauft wurde, verkäufer unversichert verschickt hat, und die Ware net ankam. In den meisten Fälllen entscheidet PP hier für den Käufer.

Daher kann man schon sagen es sieht net gerade gut für den Verkäufer hier aus
 
Zuletzt bearbeitet:
Rach78 schrieb:
Die Frage ist aber ob paypal dann mit som Wisch einverstanden ist. Ich versteh was du meinst, eigentlich könnt ich mir halt nen Wisch ausdrucken stell mich mit 2 Leuten vor den Briefkasten, werf das Ding ein, 6 Augen sehen das, und die beiden unterschreiben mir jeweils den Wisch.

Frage ist nur ob das Paypal beeindruckt. Ich würde halt immer versichert versenden bei PP sodass ich halt nen Einlieferungsbeleg hab und das ganze nachweisen kann zumindest DAS ich etwas an eine ganz bestimmte Person geschickt habe.
...

Paypal wird nicht mit einer selbstabgegebenen Erklärung in Form eines Zeugnisses einverstanden sein.

Es gibt aber die Möglichkeit nachweisbar und unversichert bzw. nicht über den ganzen Wert versichert zu versenden, in dem man einfach per Einschreiben versendet.
 
Paypal wird nicht mit einer selbstabgegebenen Erklärung in Form eines Zeugnisses einverstanden sein.

Ja das ist mir schon klar, aber dies wäre dennoch ein Beleg dafür dass ich was abgeschickt habe, auch wenns nicht versichert ist
 
Rach78 schrieb:
Ja das ist mir schon klar, aber dies wäre dennoch ein Beleg dafür dass ich was abgeschickt habe, auch wenns nicht versichert ist

Hat aber nicht den Inhalt und Umfang, den Paypal mit seinen Geschäftsbedingungen vorgibt.
 
hab ich auch nicht behauptet wie du weiter oben in meinem Post schon gelesen hast. Für mich musste das nicht nochmal erwähnen mir ist das durchaus bewusst
 
Zuletzt bearbeitet:
Barclay schrieb:
Sorry, aber du hast es nicht richtig verstanden.
Weder versichert, noch Sendungsnummer.

Und von wegen leicht erpressbar.... Ich kann mich ja auch in die Situation des Käufers hineinversetzen. Das mit Hälfte zurück hätte ich mit der Auflage gemacht, dass er mir einen Schrieb unterschreibt in dem er mir das "Nichterhalten" verbindlich versichert.

Das Angebot is nun aber auf jeden Fall weg, da der liebe Herr sich lieber mit ebay/paypal auseinandersetzt als mit mir.

Rach78 schrieb:
Was hättest denn davon gehabt? Versteh ich net. Er wollte unversicherten Versand, das hast du gemacht. SObald du die Ware in den Briefkasten wirst biste also raus, wenn du es ordnungsgemäß verpackt hast.

Da würde ich kein Stück auf ihn zu kommen. Immerhin hast du ncihts falsch gemacht. Wenn du ihm die hälfte des Geldes zurückbietest könnte das auch als eine Art Schuldeingeständnis gesehen werden.

Also generell für die Zukunft. Würde in den Auktionen IMMMER beides anbieten egal wie hoch der Preis ist, versichert und unversichert.

Wenn die Sachen dann net ankommen ist das eben Pech für den Käufer. Kannst du nix für


Genau meine Meinung. Ansonsten würde ich jetzt mal auf ebay rumsurfen und bei Auktionen mit unversichertem Versand + Paypal zuschlagen und so richtig absahnen ^^ *scherz*

Wie gesagt, da hilft nur ein Anwalt. Dem musst du aber erst beibringen, dass du ein indirektes Teilschuldgeständnis gemacht hast und er das erstmal "bereinigen" muss ;-) ( zb. du hast dich unter Druck gefühlt bzw. hattest Angst gehabt oder ähnliches. )
 
Was ist denn jetzt passiert?
 
Das kann man ganz einfach regeln indem man unter seine Auktionen schreibt:

Bei Inanspruchnahme des unversicherten Versands trägt das Versandrisiko der Käufer.

Bang - Ende. ^^

Was die Post danach mit deinem Umschlag macht, oder ob er die Festplatte kassiert hat und meint sie aufgrund deiner Versandart nun gratis bekommen zu haben, ist dann nicht mehr dein Problem.

Das unter jede Auktion, und man ist auf der sicheren Seite als Verkäufer - Egal welche Versandart der Kunde wählt.
 
anexX schrieb:
Das kann man ganz einfach regeln indem man unter seine Auktionen schreibt:

Bei Inanspruchnahme des unversicherten Versands trägt das Versandrisiko der Käufer.

Bang - Ende. ^^.

Bang - falsch.

Du gehst beim Verkaufen einen Vertrag mit ebay und paypal ein und akzeptierst deren AGB. Da kannst du nicht einfach eigene machen. Ebay und Paypal haben nicht zugestimmt.

Außerdem würde eine solche Regelung, wie du sie vorschlägst, zum Nachteil des Käufers sein. Das ist kaum rechtens.
 
@Timo ...leider Bang - Selbst falsch

Solange man bei Ebay seine Bedingungen sichtbar ins Angebot schreibt, darf man festsetzen was man will.

Dazu gabs einen schönen Gerichtsfall, dort hatte auch jemand geklagt bezüglich Ebay Bedingungen, wobei Ebay nur auf die Bedingungen des Verkäufers verwies, und zudem noch betonte, das man bei Ebay davon ausgehe das Ebay-Mitglieder des Lesens mächtig sind.

Ich werd gleich mal schauen ob ichs noch finde.
 
Zuletzt bearbeitet: (Typo)
Du kannst nicht einfach in deine Auktionen irgendwas reinschreiben, was zum Nachteil des Käufers ist und davon ausgehen, dass es rechtens ist.
 
Timo, denk doch mal nach, natürlich kann man das.

Wenn wie der Threadersteller jemand schreibt "Er versendet als Maxibrief" ist das zwar günstig für den Käufer, aber sehr risikobehaftet wenn er nicht dazu schreibt das das Versandrisiko in diesem Fall zu Lasten des Käufers geht.

Das ist eine sehr legitime, und auch von Ebay tolerierte Methode sich als Verkäufer abzusichern wenn jemand einen günstigeren Versand möchte.

Solange man das als Verkäufer sichtbar erwähnt, geht das in Ordnung.

Alternativ kann der Käufer ja auch die versicherte Methode wählen, die zwar mehr kostet, aber dafür regressfähig ist.

Und da der Antragsteller das leider nicht gemacht hat, ist seine Festplatte wohl weg, plus er darf den Käufer (der sie wahrscheinlich hat) noch entschädigen.

Es ist sehr wichtig unter das Angebot zu schreiben das das Versandrisiko bei unversichertem Versand der Käufer trägt - Wäre das nicht legitim könnte sich ja jeder von jedem beklauen lassen. ^^
 
Klar kannst du das reinschreiben. Das heißt aber nicht, dass das auch so hieb- und stichfest ist.

Du kannst dich ja zum Beispiel beim Mieten einer Wohnung auch mit dem Vermeiter auf 5 Jahre Kündigungsfrist einigen und es in den Mietvertrag schreiben.

Wenn du es unterschreibst wirst du trotzdem mit 3 Monaten Frist rauskommen.
 
Ja, aber das sind staatliche Gesetze - und die sind bei Ebay eine Art "Rechtsfreie Zone", bis auf wenige Ausnahmen.
 
Ach, ebay ist rechtsfreie Zone?

:D

Ich weiß zwar nicht, wo das Internet ist, bin mir aber sehr sicher, dass da deutsche Gesetze gelten.
 
@Timo, Ebay IST eine Rechtsfreie Zone, weil sich Ebay von allem distanziert das auch nur im entferntesten nichts mit deren Paypal-System zu tun hat.

Und da es auch im Jahre 2011 keine besonderen Richtlinien vom deutschen Gesetz für Ebay-Transaktionen gibt, kann jecder sich basteln was er möchte, solange es nicht grob gesetzwidrig ist.
 
Ebay ist natürlich KEINE rechtsfreie Zone.

Wenn du da jmd was verkaufst und nicht schickst, so ist es Betrug und es wird verfolgt.

Genau das gleiche beim Verkauf von Plagiaten und Nutzung fremder Bilder.

Was paypal da macht machen die im eigenen Ermessen. Wenn da jemand gegen klagt (gegen das Einfrieren von Geldern wie im obigen Fall), so kümmert sich da sicher ein Gericht drum.
Es wird garantiert nicht so sein, dass das wegen "rechtsfreier Zone" nicht verfolgt wird.
 
@Timo, schau doch mal ..hat das deutsche Gesetz jemals mal Ebay auf die Finger geklopft bisher ?

Nein, die können und machen da was sie möchten, und sie machen vor allem ALLES um keinen Kunden zu verlieren - Auch nicht bei Kunden die eigene Regeln aufstellen.

Das wird akzeptiert und geduldet.
 
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