Ebayverkauf: DHL zerstört iMac, was kann ich als Verkäufer machen?

Eine Original Verpackung ist nie ausreichend für den Versand.
Es sei denn, der IMac wäre noch auf einer Einwegpalette festgezurrt.
Wie weit ist der Empfänger von dir entfernt?
Sonst wäre es noch eine Möglichkeit selber hinzufahren.
 
alne24 schrieb:
dann kann er es genau so bei der post zwecks Reklamation abgeben
Nimmt aber nicht jede Poststelle an

Yiasmat schrieb:
Wie soll sie auch wissen was sich im Paket befindet und was es wert ist? Oder hast du es direkt vorm Postschalter unter Aufsicht der dortigen Verkäuferin eingepackt? Ergo hat die Poststelle auch nichts falsch gemacht!
Witzbold - einfach mal dran gedacht, das es zu viel wog oder zu groß ist?
Ansonsten schickt die Post/DHL das auch nicht zurück, nur weil die Versicherung zu niedrig ist:freak:
 
Warum das was wie zurückkam, ist ja auch noch eines der ungeklärten Rätsel.
 
Das ist es ja @andi_sco : Der TE hat das Paket in der Filiale persönlich abgegeben! Heißt er hat es direkt auf die dortige Waage gestellt oder aber dem Mitarbeiter gegeben und der hat es auf die Waage gestellt. Der Mitarbeiter weiß also nun das Gewicht sowie die Größe des Paketes und gibt dem Kunden (TE) den Portobetrag durch und dieser bezahlt. Wie also Bitte erklärst du Mir dass das Paket mehrmals zurück kam weil es nicht genug freigemacht wurde? Selbst auf der Quittung mit der Sendungsnummer steht das Gewicht noch einmal drauf.

Für Mich die einzige Erklärung: Der TE hat eine online Marke für 6,99 Euro gekauft (DHL Paket bis 5kg) der iMac wog aber mehr und hätte für 10,49 Euro (bis 10kg) frankiert werden müssen. Ergo kam das Paket zurück. Aber spätestens jetzt weiß er ja woran er ist, druckt die neue Marke aus und schickt das Paket erneut los. Doch auch dieses kam wieder zurück.

Wie Incanus schon schrieb ist das ein weiteres Rätsel.
 
dann hat aber der empfänger sich geweigert, das nachporto zubezahlen, und die annahme verweigert.
 
calasanau schrieb:
Ich habe beim Versand einen Fehler gemacht und die Sendung unterfrankiert. Ok mein Fehler, allerdings hat die Poststelle auch nicht drauf hingewiesene, aber egal.
Er schreibt doch er wurde nicht drauf hingewiesen. Man kann jetzt unterstellen, dass das nicht wahr ist, aber hilft ja nicht weiter.

Rätsel hin oder her, der TE beschwert sich zu keinem Zeitpunkt über unterversichert, sondern klar darüber, dass es unterfrankiert war und er nicht drauf hingewiesen wurde. Bei DHL ist ja noch nicht mal was gemeldet. Wieso sollte er sich auch drüber beschweren. Die Diskussion ob unterversichert kommt eh nicht auf, weil DHL eh nicht zahlt wenn er "nur" in OVP versendet hat.
 
Das ist ja kein Kriminalfall, bei dem Rätsel gelöst werden müssen, sondern ein Thread mit der Bitte um Ratschläge.

Es wurde m.E. alles relevante erörtert, sofern möglich. Alles andere erscheint mit hier wie Schaulustigkeit - eine Dynamik die diese Threads oft annehmen.
 
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Hat der Käufer den iMac noch? Ohne den iMac bzw. dessen Postverpackung, wirst du gar nichts von DHL bekommen. DHL muss prüfen können, wie der iMac verpackt war und ob er wirklich defekt ist.
 
Ja hat er noch. Thread nicht gelesen? Der TE wird eh nichts bekommen da er vorschnell den Betrag zurück erstattet hat und der Käufer sich nun weigert irgendwie mitzuarbeiten. Ergo Null Reaktion von Käuferseite aus der auch nicht gewillt ist das Paket zur Postfiliale zu bringen um den Versandschaden geltend zu machen da er ja ebend Geld und Artikel schon hat.
 
Ich verstehe aber immer noch nicht, warum er dann nicht beispielsweise gegen den Käufer vorgeht. Ist doch sonst auch nicht so, dass die Leute es einfach hinnehmen, wenn sie zum Beispiel betrogen werden. Hier dagegen wird die ganze Zeit so getan, als hätte der Käufer irgendeinen Cheat betätigt und man könnte ihm jetzt gar nichts mehr anhaben 0o
 
cbkk schrieb:
Ich verstehe aber immer noch nicht, warum er dann nicht beispielsweise gegen den Käufer vorgeht.
Der Käufer hat keine Straftat begangen, also macht die Polizei nix.
Der Verkäufer muss also zivilrechtlich gegen den Käufer vorgehen.
Das Kostet Geld, und das nicht zu knapp.
Ob man das Geld Investieren will, und sich den zusätzlichen stress antuen will, muss jeder selbst wissen.


Das DHL auf ein mitwirken vom Käufer besteht, ist auch logisch.
Denn nur der Käufer kennt den Zustand des Pakets.
Der Verkäufer ist selten beim öffnen des Pakets dabei.
 
Erstens, ist doch nicht verboten, zivilrechtlich vorzugehen. Natürlich muss das jeder selbst wissen. Sehe das Problem nicht. Dass eine Straftat vorliegt, hab ich nicht behauptet. Aber selbst das würde ich gar nicht mal ausschließen.

Der Verkäufer fragt, was er tun kann. Und die meisten Kommentare scheinen so zu tun, als könne man nichts mehr unternehmen, weil ja das Geld schon zurückgezahlt wurde. – Ja, richtig, das ist das Problem des TE, warum er hier überhaupt die Frage gestellt hat; "hättest du das nicht gemacht, hättest du das Problem nicht" –> super hilfreich, das wollte TE bestimmt hören :D
 
Zuletzt bearbeitet:
florian. schrieb:
Der Käufer hat keine Straftat begangen, also macht die Polizei nix.
naja, wenn er den "defekten" Artikel nicht wieder herausrückt und weiterhin nicht auf anfragen reagiert ist es eine Unterschlagung.
 
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cbkk schrieb:
Ich verstehe aber immer noch nicht, warum er dann nicht beispielsweise gegen den Käufer vorgeht.

Kann man natürlich machen. Investierst halt 2 Jahre und zig Stunden Lebenszeit. Genauer gesagt, klagst du zuerst gegen den Käufer, prozessierst da 2 Jahre lang. Gleichzeitig musst du die Verjährung gegen DHL unterbrechen und dann noch da eine Runde drehen. Das Ganze für 1k €? Ein 520€ Job über 2 Monate machen, dürfte die bessere Alternative sein.
 
Warum sollte das zwei Jahre dauern? Das wäre das worst-case-Szenario.

Es ist doch nicht unwahrscheinlich, dass der Käufer aus seiner Unbekümmerheit geweckt wird, wenn man androht, der Forderung nach Herausgabe des defekten Gerätes anwaltlich Nachdruck zu verleihen und die Kosten dem Käufer aufzubürden.

Dass sowas immer mit Arbeitszeit/Stundenlohn analogisiert wird, ist doch eine Milchmädchenrechnung.
 
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Abe81 schrieb:
Dass sowas immer mit Arbeitszeit/Stundenlohn analogisiert wird, ist doch eine Milchmädchenrechnung.

Nö, ist es nicht. Das ist genau die richtige Überlegung, die jeder durchführen sollte. Du behauptest hier einfach irgendwas. Wie wärst mit einer Begründung? Arbeitszeit und Stundenlohn habe ich halt auch mit keinem einzigen Wort erwähnt.

Sobald der Anwalt eingeschaltet wird, will der Geld sehen. Meinst der Käufer zahlt freiwillig die außergerichtlichen Anwaltskosten?
Und nein, nur damit drohen, dass man zum Anwalt geht, bringt gar nichts.
 
Der Kommentar ist doch vollkommen richtig. Allein die Haltung, von vornherein rechtliche Schritte auszuschließen, als ob es in jedem Fall sinnlos wäre, hilft doch genau den Falschen. Ob man das Geld investieren möchte oder nicht, muss logischerweise jeder für sich entscheiden. Aber hier wird es ja so dargestellt, als gäbe es keine Hoffnung, das glatte Gegenteil der Realität, das ist doch Blödsinn.

Was soll sich ein Ratsuchender hier aber eigentlich auch erhoffen? Es gibt nun mal keinen Zauberer, an den man sich wenden kann. Dass man, wenn man nicht selbst tätig werden will – was ebenfalls möglich wäre –, kostenpflichtig einen Profi beauftragen muss, liegt auf der Hand. Was der Ratsuchende hier daher allein erwarten kann, ist doch eine Einschätzung zur Rechtslage in der Theorie. Dass die Umsetzung dann selbst getan werden muss, liegt sowieso auf der Hand. Und insofern ermangelte es diesem Thread ganz eklatant eines Hinweises darauf, dass der Käufer selbstverständlich mitnichten fein raus ist, nur weil der das Geld schon zurück hat. Ich hätte diesen Hinweis unter anderen Umständen auch für überflüssig gehalten, aber wo der Tenor hier gerade das Gegenteil zu vermitteln scheint, sehe ich nicht, wo das Problem liegt, darauf hinzuweisen, dass man das Recht auf seiner Seite hat.
 
Wer ist euer Anwalt? Welchen Stundensatz nimmt er? Wie oft habt ihr schon geklagt? Wenn ihr wollt, dann gerne per PM.

Nirgends steht, dass es hoffnungslos ist. Es ist einfach unwirtschaftlich mit zwei Parteien Streit anzufangen, wenn es nur um wenige 100 € geht. Wenn ihr andere Erfahrungen habt, dann berichtet bitte.
 
Aus Sicht eines Selbständigen würde ich persönlich ihm auch lieber den vielzitierten Fuffi in die Hand drücken und ihn wieder wegschicken. Aber wenn es mir als TE wichtig wäre, würde ich es zur Not eben selbst machen oder einen Anwalt suchen, der das nach RVG erledigt, wobei wir beide wissen, dass es da auch genug, mehr oder weniger, Verzweifelte gibt.

Ansonsten denke ich, dass es TE wichtig ist, einfach die Rechtslage zu erfahren, wozu jedenfalls aber nicht gehört, dass der Käufer fein raus wäre. Dass er sich dann nach Kenntnis der Rechtslage das trotzdem unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten überlegen wird, in der Sache wirklich tätig zu werden, natürlich, absolut vernünftig. Davon abgesehen wissen wir beide, dass Mandanten sowieso oft nicht die Wirtschaftlichkeit vor Augen haben; das fängt schon dabei an, dass sie selbst wahnsinnig viel Energie reinstecken können, oft leider mehr, als gut ist. Um diese Form der Unwirtschaftlichkeit zu erkennen, braucht man dann nicht mal einen Stundensatz aufzurufen.
 
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