Ebayverkauf: DHL zerstört iMac, was kann ich als Verkäufer machen?

calasanau

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Hallo.
Ich habe einen IMac bei eBay verkauft. Ich habe beim Versand einen Fehler gemacht und die Sendung unterfrankiert. Ok mein Fehler, allerdings hat die Poststelle auch nicht drauf hingewiesene, aber egal.

Ich also wieder zur Poststelle und habe erneut für 20 Euro das Paket nun korrekt frankiert (vorher bereits 10 Euro bezahlt…).

Anschließend ist das Paket 2x wieder zu mir nach Hause geschickt worden, ich weiß bis heute nicht warum und bei der Post konnte es mir auch keiner sagen.

Beim dritten Versuch hat es geklappt, der iMac ist tatsächlich beim eBay Käufer angekommen, aber war - es war vorherzusehen - völlig zerstört.

Daraufhin habe ich dem Käufer den Kaufpreis erstattet.

Nun versuche ich von DHL eine Erstattung zu bekommen, allerdings ist das offenbar nicht möglich als Verkäufer bei eBay.

So muss das Reklamationsformular vom Käufer ausgefüllt werden. Außerdem muss der Käufer das Paket wieder zur Post bringen. An beidem hat der Käufer offenbar kein Interesse - wohl weil er sein Geld von mir ja wieder hat.

Bin ziemlich sauer. Habt ihr vielleicht einen Rat?
 
calasanau schrieb:
Ich habe beim Versand einen Fehler gemacht und die Sendung unterfrankiert. Ok mein Fehler, allerdings hat die Poststelle auch nicht drauf hingewiesene, aber egal.

Wie soll sie auch wissen was sich im Paket befindet und was es wert ist? Oder hast du es direkt vorm Postschalter unter Aufsicht der dortigen Verkäuferin eingepackt? Ergo hat die Poststelle auch nichts falsch gemacht!


calasanau schrieb:
Nun versuche ich von DHL eine Erstattung zu bekommen, allerdings ist das offenbar nicht möglich als Verkäufer bei eBay.

eBay hat ja auch mit der Sache nichts zu tun! Du als Verkäufer musst den Schadensfall bei DHL melden und der Käufer muss den Artikel in die Filiale bringen damit er zur Gutachterstelle bei DHL geschickt wird wo denn entschieden wird bezüglich Schadensregulierung. Du scheinst aber voreilig und viel zu früh den Betrag erstattet zu haben oder wie kommt es zu

calasanau schrieb:
So muss das Reklamationsformular vom Käufer ausgefüllt werden. Außerdem muss der Käufer das Paket wieder zur Post bringen. An beidem hat der Käufer offenbar kein Interesse - wohl weil er sein Geld von mir ja wieder hat.

Denn nun bist du der gelackmeierte und hast weder Artikel noch Geld.
 
Yiasmat schrieb:
Wie soll sie auch wissen was sich im Paket befindet und was es wert ist?
Sie hätten es einfach wiegen können… aber ist auch völlig egal. Darum gehts mir gar nicht.

Yiasmat schrieb:
Denn nun bist du der gelackmeierte und hast weder Artikel noch Geld.
Ganz genau. Darum habe ich gefragt, ob ihr einen Rat habt :)
 
Was hast du denn mit dem käufer besprochen wie du den defekten artikel zurück erhälst ?

Er muss es dir ja zurück schicken , dann kann er es genau so bei der post zwecks Reklamation abgeben.

Interessant wäre auch in Erfahrung zu bringen ob der käufer in einem falle der Beschäftigung eine mitwirkungspflicht hat. Wovon ich ausgehe.?

Aber wir sind alle keine anwälte!

Besitzt du eine rechtschutz ? Ggf zum anwalt und beraten lassen.

Ein aufgesetztes schreiben eines anwalts kann wunder bewirken.
 
alne24 schrieb:
Was hast du denn mit dem käufer besprochen wie du den defekten artikel zurück erhälst ?
Ich habe ihn gebeten das Paket entweder zur Post zu bringen und dort zu reklamieren, oder es abholen zu lassen. Er meldet sich nicht mehr
 
calasanau schrieb:
Nun versuche ich von DHL eine Erstattung zu bekommen, allerdings ist das offenbar nicht möglich als Verkäufer bei eBay.
Es ist vollkommen egal in welcher Eigenschaft du den Versand in Auftrag gegeben hast. Oder hast ebay das Porto bezahlt?

Wenn du es bezahlt hast, bist du und DHL Vertragspartner. Pakete haben eine versicherte Summe. Schaden melden und nachweisen. Du bekommst maximal die versicherte Summe.
calasanau schrieb:
Sie hätten es einfach wiegen können… aber ist auch völlig egal
Und am Gewicht erkennt man den Inhalt?
calasanau schrieb:
Er meldet sich nicht mehr
Klar, der hat jetzt kostenlos einen iMac. Von dem Geld kann er den bestimmt reparieren oder verkauft ihn weiter.
 
calasanau schrieb:
Sie hätten es einfach wiegen können… aber ist auch völlig egal. Darum gehts mir gar nicht.

Und denn? Anhand des Gewichtes bestimmen die nur den Portopreis der von 3,99 Euro bis 19,99 Euro gehen kann. Der Inhalt ist trotzdem unbekannt. Deshalb ist die Zusatzversicherung bis 2,5k oder 25k auch eine optionale Zusatzleistung die DU angeben und dem Verkäufer sagen musst dass er das Paket doch Bitte bis 2,5k oder 25k versichern soll. Kostet bis 2,5k 6,99 Euro und bis 25k 19,99 Euro zusätzlich zum Portopreis.



calasanau schrieb:
Ganz genau. Darum habe ich gefragt, ob ihr einen Rat habt :)

Ist der eBay Fall schon geschlossen? Falls Nein dort weiter kommunizieren und sagen dass der Käufer zur Mitwirkungspflicht verpflichtet ist! Denn hat der Käufer eine Rückgabe gefordert und Du hast diese zugestimmt musst Du zuerst ihm ein kostenloses Rücksendeetikett zukommen lassen und Er muss danach innerhalb von 4 Tagen (glaube Ich waren es) den Artikel an Dich zurück senden und beim geöffneten Fall die Sendungsnummer hinterlegen. Erst dann bekommt er auch das Geld zurück. Ebend damit der Käufer am Ende nicht Artikel UND Geld hat.
 
Aber das Geld hat er ja leider schon zurück gezahlt...
 
Es schleicht sich ja so ein bisschen der Verdacht ein, dass da gar nichts beschädigt wurde und der Käufer nun intakte Ware und Geld hat. So auf der Schiene würde ich den Käufer nochmal erneut anschreiben. Natürlich nicht so direkt. Das drumrum musste dir schon selbst ausdenken.
 
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Ja, die fehlende Mitwirkung des Käufers ist schon ziemlich seltsam. Möglicherweise ist die Ware tatsächlich nicht defekt und das ist eines von 3 Tausend Betrugsmaschen. Selbst wenn du Bilder von der defekten Ware erhalten hast (da hast du bisher nichts zu geschrieben), könnten auch die Fake sein. Und selbst wenn er ein Foto samt erkennbarer IMEI machen würde und es sich somit tatsächlich um das korrekte iMac handelt, dann kann er auch selbst physische Schäden für die Glaubwürdigkeit verursacht haben und technisch läuft das Teil eigentlich noch. Also da kann man bis ins Unendliche spinnen, du solltest auf jeden Fall weiterhin auf die Rücksendung pochen. Ist jetzt ärgerlich, dass du die Rücksendung nicht über ein "Trust Place" wie direkt über eBay abgewickelt hast.
 
calasanau schrieb:
Sendung unterfrankiert

Micha- schrieb:
Und am Gewicht erkennt man den Inhalt?

Yiasmat schrieb:
Der Inhalt ist trotzdem unbekannt.

Unterfrankiert hat mit unterversichert, worauf hier ständig angespielt wird, überhaupt nichts zu tun. Der TE beschwert sich nicht, dass er für 500€ versichert hat und der Inhalt 2000€ wert ist.
Wenn ich Waren in Wert von 1000€ im Päckchen verschicke kommt es trotzdem an wenn es der Größe und dem Gewicht entsprechend ausreichend frankiert ist.


Yiasmat schrieb:
Und denn? Anhand des Gewichtes bestimmen die nur den Portopreis der von 3,99 Euro bis 19,99 Euro gehen kann.
Und genau darum geht es. Der TE schreibt zu keinem Zeitpunkt was von unterversichert.

Yiasmat schrieb:
kostenloses Rücksendeetikett zukommen lassen und Er muss danach innerhalb von 4 Tagen (glaube Ich waren es)
Wie kommst Du darauf?

@calasanau
Lohnt der Gang zum Anwalt? So wie sich das hier liest wirst Du nicht drum rum kommen wenn sich der Käufer tot stellt.
iMac kann heißt ja nicht automatisch teuer. Kann ja auch einer von 2010 sein.
 
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FrankenDoM schrieb:
wenn sich der Käufer tot (editiert) stellt.
Sorry, triggert mich jedesmal ;).

Man kann sich tot stellen oder auch dem Tod stellen.
 
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Hier läuft ja so einiges schief.
calasanau schrieb:
Beim dritten Versuch hat es geklappt, der iMac ist tatsächlich beim eBay Käufer angekommen, aber war - es war vorherzusehen - völlig zerstört.
Warum war das vorherzusehen? Hast Du den iMac schlecht verpackt und bringendem Durchlauf war das Paket mit Inhalt ramponierter?
calasanau schrieb:
Nun versuche ich von DHL eine Erstattung zu bekommen, allerdings ist das offenbar nicht möglich als Verkäufer bei eBay.
Bei Privatverkäufen geht das Versandrisiko meines Wissens nach bei Übergabe an den Versanddienstleister auf den Käufer über. Du hättest also zunächst gar nichts machen müssen, sondern der Empfänger die beschädigte Ware bei DHL reklamieren. Dann wäre alles seinen geregelten Weg gegangen. So hast Du Dir leider selber ins Knie geschossen und schaust in die Röhre.
 
Incanus schrieb:
Hier läuft ja so einiges schief.

Warum war das vorherzusehen? Hast Du den iMac schlecht verpackt und bringendem Durchlauf war das Paket mit Inhalt ramponierter?

In dem Fall wäre DHL ja ohnehin fast raus - Schadenersatz für nicht ausreichend verpackte Sendungen gibt es nicht.

Incanus schrieb:
Bei Privatverkäufen geht das Versandrisiko meines Wissens nach bei Übergabe an den Versanddienstleister auf den Käufer über. Du hättest also zunächst gar nichts machen müssen, sondern der Empfänger die beschädigte Ware bei DHL reklamieren. Dann wäre alles seinen geregelten Weg gegangen. So hast Du Dir leider selber ins Knie geschossen und schaust in die Röhre.

Vertragspartner von DHL ist aber der Verkäufer, deshalb muss der reklamieren. Der Käufer hat gegenüber DHL leider keine Ansprüche, DHL lehnt das wohl immer wieder ab. Das macht es im Umgang leider komplizierter als nötig.

Mich würde aber auch interessieren, wie die Beschädigung dokumentiert und kommuniziert wurde und was genau beschädigt ist.

Geld erstatten war in dem Fall leider sehr voreilig.
 
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https://www.dhl.de/de/privatkunden/hilfe-kundenservice/sendungsverfolgung/probleme-loesungen.html
Dazu muss der Empfänger jedoch die Schadensmeldung ausfüllen und das beschädigte Paket bei DHL abgeben.

@Incanus
DHL hat soweit mir bekannt, in der Vergangenheit nur Meldungen vom Vertragspartner angenommen, also dem ursprünglichen Absender. Das wäre dann eine Mitwirkungspflicht des Verkäufers nach Treu und Glauben.
Im obigen Link kann ich das nicht mehr so herauslesen, da steht nur Absender. Das könnte in der Formulierung auch der ursprüngliche Empfänger sein, er wird ja der Absender des Pakets an die Schadenbegutachtung ...
 
Es spielt doch keine Rolle, von wem was angenommen wird. Fakt ist, der Empfänger muss reklamieren, weil er das Risiko trägt. Nun ist er fein raus, weil er Geld und Ware hat, dumm gelaufen.
 
Jo und Fotos vom angeblich defekten Gerät hast du wahrscheinlich auch nicht?

Vom Käufer kommt ja anscheinend auch nix mehr. Kannst du vermutlich leider als Lehrgeld verbuchen.

Wir leben in einer versauten Welt und du musst leider erstmal davon ausgehen, dass du beschissen wirst und sei es für 30€. Da hilft grundsätzlich nur alles zu dokumentieren (Geräte-Id, Einpacken, Versenden Versendungsbeleg,).
 
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