Enttäuscht von Agando, Möchte mir einen Gaming PC Zusammenstellen lassen !

lordZ schrieb:
Ja, Vertrag ist Vertrag, allerdings ist ein Vertrag beispielsweise dann ungültig, wenn Vertragspunkte rechtlich NIO sind. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn bei einem Fernabsatzvertrag das Widerrufsrecht ausgeschlossen wurde.

Individuell zusammengestellt hat er den wohl nicht, wenn er nur Betriebsystem Windows 7 - 64 BIT weiß. :)

Und wieder eine fehlerhafte Rechtsaussage: Bei Fernabsatzverträgen gegenüber Verbrauchern kann das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden. Eine entsprechende Vereinbarung wäre unwirksam. Trotzdem ist der Vertrag erstmal wirksam, aber das Widerufsrecht des Verbrauchers besteht.
 
Wieso macht das einen Unterschied, ob er den selber zusammengestellt hat oder nicht?

Das 14tätige Rückgaberecht für Internetkäufe wurde ja deswegen aufgestellt, weil man die Ware vorher ja nicht sieht und somit auch nicht direkt beurteilen kann, ob es das richtige ist...

Wieso sollte sich bei der individuellen Zusammenstellung etwas ändern? Ob der Shop den PC zusammenstellt oder der Käufer würde in meinen Augen keinen Unterschied machen...

@TE: Egal ob der PC ankommt oder nicht würde ich ihn definitiv wieder zurückschicken!

Wenn wir dir hier etwas zusammenstellen bist du selbst mit Zusammenbau(Durch einen seriösen Shop wie Hardwareversand) garantiert 100-200€, wenn nicht sogar mehr, günstiger dabei...
 
MOS1509 schrieb:
Und wieder eine fehlerhafte Rechtsaussage: Bei Fernabsatzverträgen gegenüber Verbrauchern kann das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden. Eine entsprechende Vereinbarung wäre unwirksam. Trotzdem ist der Vertrag erstmal wirksam, aber das Widerufsrecht des Verbrauchers besteht.
Und inwiefern weicht deine angebliche Richtigstellung jetzt von meiner angeblich fehlerhaften Rechtsaussage ab. Ich meine, du schreibst genau das selbe wie ich.
 
cartridge_case schrieb:
na dass sie zB das widerrufsrecht ausschließen würden :freak:

worum geht es hier jetz eigtl?
Ich frage mich, um was es bei dir geht? Das Widerrufsrecht kann nicht vertraglich und gleichzeitig rechtsgültig ausgeschlossen werden. Zumindest nicht, solange wir bei B-2-C bleiben.
 
cartridge_case schrieb:
weil das so im gesetz steht? :D

Dann poste mir das entsprechende Gesetz bitte :D

Ich bezweifle, dass es ein eigenes Gesetz für "PC-Zusammenstell-Shops" gibt...

Das würde bedeuten, dass ich überall da, wo ich das Produkt verändern oder selber zusammenstellen kann, kein Recht habe es wieder zurückzuschicken...

Wäre in meinen Augen eine echte Gesetzeslücke...

@TE: Wenn du so ein System, wie von iDont_Know gepostet, bestellt hast, dann schicke es unbedingt wieder zurück...

Reinste abzocke ist das!
 
lordZ schrieb:
Und inwiefern weicht deine angebliche Richtigstellung jetzt von meiner angeblich fehlerhaften Rechtsaussage ab. Ich meine, du schreibst genau das selbe wie ich.

Du schreibst, der ganze Vertrag wäre ungültig, wenn dort gesetzwidrige Regelungen enthalten sind. Richtig ist aber, dass nur die gesetzwidrige Regelung unwirksam ist, der Vertrag selbst als ganzes aber wirksam bleibt.
 
Ohne, dass ich ein Jurist bin, behaupte ich, dass du falsch liegst. Deine Aussage setzt imho nämlich voraus, dass im Vertrag eine salvatorische Klausel vereinbart wurde. Womit du zumindest ein klein wenig Recht bekommen würdest, da in schätzungsweise 99,99999% aller Verträgen eine derartige Klausel platziert wird.
 
Hier wird ja richtig mit Gesetzen umhergeschleudert nur leider versteh ich nicht viel davon ^^ :S
zum zusammenbau und zum FAQ gibt es wen der mir da was im preis von 1000-1500 oder einfach
nur was Top Gaming angeht was Zsmn Bastelt ? :3
 
Das Gesetz was gemeint wurde schließt Rückgabe vonMaßanfertigungen aus, zusammengestellte PCs sind keine Maßanfertigungen da sie ja weider ohne Probleme zerlegt werden können. Damals hatte Dell dagegen geklagt hat aber kein Recht bekommen. Maßanfertigungen liegen nur vor wenn die vorgenommenen "Anpassungen" nicht ohne weiteres Rückgängig gemacht werden können und einen PC kann man nun einmal einfach wieder zerlegen.
 
@MOS1509: Bedeutet: Die Ausschließung des Rückgaberechtes würde wieder aufghoben und man wäre in der Lage es wieder zurückzuschicken oder nicht?

Unabhängig davon, ob der Vertrag zustande kommt oder nicht, kann er den PC wieder zurückschicken?
 
Suma schrieb:
Dann poste mir das entsprechende Gesetz bitte :D

§ 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen:

(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.

(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

1.
zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,...
 
google down?

(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

1.
zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312d.html

man bin ich lahm geworden :D
 
§ 8.1
Vebraucher haben ein zweiwöchiges Widerufsrecht

steht auf der Homepage von Agando
 
Ich weiss nicht ob das Zählt oder hilft ich habe mir ein PC System ausgesucht und lediglich RAM, Netzteil , Betriebsystem und Gehäuse verändert.
 
MOS1509 schrieb:
(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu.
(4) Das Widerrufsrecht besteht, ... , nicht bei Fernabsatzverträgen

Bin ich blöd oder ist das ein direkter Widerspruch in sich?
 
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