MOS1509
Lt. Commander
- Registriert
- Aug. 2010
- Beiträge
- 2.003
lordZ schrieb:Ja, Vertrag ist Vertrag, allerdings ist ein Vertrag beispielsweise dann ungültig, wenn Vertragspunkte rechtlich NIO sind. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn bei einem Fernabsatzvertrag das Widerrufsrecht ausgeschlossen wurde.
Individuell zusammengestellt hat er den wohl nicht, wenn er nur Betriebsystem Windows 7 - 64 BIT weiß.![]()
Und wieder eine fehlerhafte Rechtsaussage: Bei Fernabsatzverträgen gegenüber Verbrauchern kann das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden. Eine entsprechende Vereinbarung wäre unwirksam. Trotzdem ist der Vertrag erstmal wirksam, aber das Widerufsrecht des Verbrauchers besteht.