Enttäuscht von Agando, Möchte mir einen Gaming PC Zusammenstellen lassen !

cartridge_case schrieb:
das ist nicht dein ernst, oder?

du hast die wichtigen punkte 1-7 rausgeschnitten, denn so ein satz macht natürlich nur komplett sinn :freak:

Nein habe ich nicht... das hat der User getan, der nur Punkt 1 und 4 gepostet hat... ich habe mich auf einen konkreten Post bezogen...

Dass da noch mehr relevante Punkte existieren entzog sich meinem Wissen...

Sorry dafür..
 
@Oely
Es wird nicht gekippt, nur die Versandkosten müssen dann vom Käufer getragen werden, sofern der Händler diese nicht auf Kulanz übernimmt.
 
@MOS1509

Gut, dass ich gemäß meinem letzten Post meine Hand nicht ins Feuer gelegt habe, allerdings hast du mich zwar noch nicht ganz überzeugt. Ich würde das gerne noch weiter diskutieren, allerdings nicht hier, dem Threadersteller zu Liebe. :D

Oely schrieb:
Dieses Recht wird dieses Jahr gekippt, wegen Vielbesteller.

Habe gelesen, dass das diskutiert wurde. Aber laut welcher Quelle wurde das verabschiedet? Wegen Vielbesteller?? :confused_alt:
 
lordZ schrieb:
@MOS1509
Nach weiterer Recherche meinerseits habe nun doch ich Recht, aber meine Hand würde ich dafür jetzt keinesfalls mehr ins Feuer legen. Ja, von euch Juristen braucht man zumindest immer eine ungerade Anzahl, um eine Entscheidung treffen zu können. ;) (das war jetzt allerdings keinesfalls böse gemeint) :D

Einig sind wir uns schlussendlich, dass das Widerrufsrecht für den Threadersteller gilt, auch wenn's anders im Vertrag steht.

Darum sind Gerichte immer mit einer ungeraden Zahl von Richtern besetzt :-).

Aber an de TE, Du kannst das Ding zurückgeben. Sollte sich Agando weigern, dann mache Sie auf Dein Rückgaberecht aufmerksam. Wenn das nichts hilft, würde ich einen Anwaltsbesuch in Betracht ziehen (wobei das auch wieder Kosten und Stress mit sich bringt).
 
@lordz tobt euch aus solange mir dann genau meine rechtliche lage klar gemacht werden kannn :D

EDIT: vllt. Hilft das ja auch jemanden der mal das gleiche Problem hat
 
cartridge_case schrieb:
wir haben beide den kompletten, wichtigen teil gepostet und ich hatte sogar ne quelle genannt...

Sieh Post #34... da wurden nur Punkt 1 und 4 gepostet...

Tut mir Leid, dass ich nicht direkt meinen eigenen Gesetzeswälzer rauskrame und den entsprechenden Teil nachschlage...
 
@kirazwerg

Dem letzten Post von MOS1509 ist nichts mehr hinzuzufügen. Das Thema hat sich somit für dich erledigt.
 
@lordz und alle anderen

Jow sehe ich jetzt auch ^^ Danke allen für die Hilfe und der sehr sehr Genauen aufklärung :D

MFG,

Nick
 
Ja...

Und den Teil den ich da rausgeschnitten habe, habe ich in meinem Folgepost auch genannt...

Da steht nichts von Ausnahmen... Da steht nur, dass man anstatt des Widerrufsrecht ein Rückgaberecht erhalten kann...

Das schließt den Widerspruch in den beiden Sätzen trotzdem nicht aus...
 
Ich spüre ein leichtes abdriften vom Thema. Was ein flüchtiger Kommentar so anrichten kann Oo.

Naja ihr habt das ja geklärt.

@Oley: Davon habe ich zwar noch nichts gehört, allerdings davon dass Versandhändler vielumtauscher sperren, also ihnen nichts mehr verkaufen. Meintest du das etwa?
Soweit ich weiss hat ein Händler das Recht Kunden abzulehnen wenn sich das Geschäft für ihn nicht lohnt. Da gibt es nur wenige Ausnahmen(ich glaube es gab mal die Diskussion um ein Recht auf ein Girokonto), und es muss auch kein Gesetz verändert werden.
 
Oely schrieb:
Und ich dachte beim Online Shopping kann man ohne Grund innerhlb 14 Tage zurück geben!
Dieses Recht wird dieses Jahr gekippt, wegen Vielbesteller.

Darauf bezog ich mich.

Aber danke für den Link, gut zu wissen. Wenn das meine Verlobte erfährt:pcangry:
 
Und wie schaut’s aus? Habe das selbe Problem. Bin einfach unzufrieden mit dem System und dem Kabemanagement. Kann ich ihn zurücksenden und das Geld zurück bekommen? Habe vor 6 Tagen den PC erhalten.

Lg
 
Ein Fazit wäre wirklich sehr hilfreich. Statt ständige Diskussionen. Lg
 
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