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Enttäuscht von Agando, Möchte mir einen Gaming PC Zusammenstellen lassen !
- Ersteller kirazwerg
- Erstellt am
MOS1509
Lt. Commander
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Suma schrieb:@MOS1509: Bedeutet: Die Ausschließung des Rückgaberechtes würde wieder aufghoben und man wäre in der Lage es wieder zurückzuschicken oder nicht?
Unabhängig davon, ob der Vertrag zustande kommt oder nicht, kann er den PC wieder zurückschicken?
Die Ausschließung des Rückgaberechts wäre von vorneherein unwirksam, so dass das Widerrufsrecht jederzeit bestand. Der PC könnte demnach also zurückgeschickt werden. Fraglich ist, ob es sich um bei dem PC um eine Maßanfertigung im Sinne des Gesetzes handelt. MuhOo hat da was zugeschrieben. Ich weiß es selbst zur Zeit nicht.
Wenn der ganze Vertrag unwirksam wäre, dann müsste er den PC sogar zurückschicken, da in diesem Fall alle Leistungen zurückzugewähren wären, also Kaufpreis und PC.
Also wenn du deine 13.142 Posts so oder wie mit den anderen Post in diesem Thread zusammengebracht hast, na dann...cartridge_case schrieb:bist du überhaupt schon 18? o.O
@MOS1509
Nach kurzer Recherche hast du vielleicht Recht, da salvatorische Klauseln scheinbar nur für die Vertragsaufrechterhaltung stehen, wenn Punkte nicht durchführbar sind, und nicht, wenn sie nicht rechtlich sind. Aber wahrscheinlich bräuchten wir jetzt in der Tat zwei oder drei Juristen, um zu klären, wer von uns Recht hat.
Meine Grundaussage bleibt aber gültig:
lordZ schrieb:Was für ein Schwachsinn. Es gibt Gesetze! Gesetz > Vertrag.
Der Threadersteller kann das System also zurückgeben.
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Übersetzung bitte XD
Direkt von Agando:
II. Informationen zum Widerrufsrecht und Belehrung
Verbraucher im Sinne von § 13 BGB können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen soweit diese nicht Ihrer gewerblichen oder Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann und kein Ausnahmetatbestand vorliegt. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und einer ausführlichen Widerrufsbelehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:
Source IT Distribution GmbH, Georg-von-der-Vring-Straße 2-6, 26441 Jever, Tel: 0 44 61-94 95 96, Fax: 0 44 61-94 95 99, E-Mail: service@agando.de.
Sie können für die Rücksendung auch gern unseren kostenlosen Rücknahmeservice nutzen: Unter den obenstehenden Verbindungen können Sie diesen in Auftrag geben. In diesem Fall wird die Ware durch unseren Servicepartner bei Ihnen Vorort abgeholt.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren (z.B. fehlendes Zubehör, fehlende Produktverpackung, deutlich erkennbare Gebrauchsspuren oder Verunreinigungen an der Ware), so können wir hierfür ggf. Wertersatz verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Die Wertersatzpflicht können Sie vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Senden Sie die Ware bitte nicht unfrei, sondern als versichertes Paket an uns zurück und bewahren Sie den Einlieferbeleg auf oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rücknahmeservice. Senden Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück und verwenden Sie ggf. eine schützende Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Direkt von Agando:
II. Informationen zum Widerrufsrecht und Belehrung
Verbraucher im Sinne von § 13 BGB können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen soweit diese nicht Ihrer gewerblichen oder Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann und kein Ausnahmetatbestand vorliegt. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und einer ausführlichen Widerrufsbelehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:
Source IT Distribution GmbH, Georg-von-der-Vring-Straße 2-6, 26441 Jever, Tel: 0 44 61-94 95 96, Fax: 0 44 61-94 95 99, E-Mail: service@agando.de.
Sie können für die Rücksendung auch gern unseren kostenlosen Rücknahmeservice nutzen: Unter den obenstehenden Verbindungen können Sie diesen in Auftrag geben. In diesem Fall wird die Ware durch unseren Servicepartner bei Ihnen Vorort abgeholt.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren (z.B. fehlendes Zubehör, fehlende Produktverpackung, deutlich erkennbare Gebrauchsspuren oder Verunreinigungen an der Ware), so können wir hierfür ggf. Wertersatz verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Die Wertersatzpflicht können Sie vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Senden Sie die Ware bitte nicht unfrei, sondern als versichertes Paket an uns zurück und bewahren Sie den Einlieferbeleg auf oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rücknahmeservice. Senden Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück und verwenden Sie ggf. eine schützende Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
MOS1509
Lt. Commander
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Suma schrieb:Bin ich blöd oder ist das ein direkter Widerspruch in sich?
Nein, ist es nicht. Grundsätzlich besteht ein Widerrufsrecht von Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen. Aber es gibt eben Ausnahmen. Eine Ausnahme sind Maßanfertigungen, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Verkäufer diese nicht ohne weiteres an andere Kunden verkaufen kann.
M
MuhOo
Gast
Nochmal zusätzlich: http://www.internetrecht-rostock.de/ecommerce32.htm
1. Ohne Erfolg hält die Revision dem entgegen, das von der Beklagten gelieferte Notebook nebst Zubehör sei "nach Kundenspezifikation angefertigt" worden, so daß ein Widerrufsrecht nicht bestehe (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 FernAbsG, jetzt § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB). Eine Anfertigung nach Kundenspezifikation im Sinne dieser Vorschrift liegt nach den vom Berufungsgericht rechtsfehlerfrei getroffenen tatsächlichen Feststellungen deshalb nicht vor, weil das auf Bestellung des Klägers gelieferte Notebook lediglich aus vorgefertigten Standardbauteilen zusammengefügt worden war, die mit verhältnismäßig geringem Aufwand ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionsfähigkeit wieder getrennt erden konnten.
Wie gesagt man kann es ohne Probleme zerlegen und damit auch zurückgeben -> keine Maßanfertigung und die Sache ist erledigt.
1. Ohne Erfolg hält die Revision dem entgegen, das von der Beklagten gelieferte Notebook nebst Zubehör sei "nach Kundenspezifikation angefertigt" worden, so daß ein Widerrufsrecht nicht bestehe (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 FernAbsG, jetzt § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB). Eine Anfertigung nach Kundenspezifikation im Sinne dieser Vorschrift liegt nach den vom Berufungsgericht rechtsfehlerfrei getroffenen tatsächlichen Feststellungen deshalb nicht vor, weil das auf Bestellung des Klägers gelieferte Notebook lediglich aus vorgefertigten Standardbauteilen zusammengefügt worden war, die mit verhältnismäßig geringem Aufwand ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionsfähigkeit wieder getrennt erden konnten.
Wie gesagt man kann es ohne Probleme zerlegen und damit auch zurückgeben -> keine Maßanfertigung und die Sache ist erledigt.
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auf jeden fall sollte deine mutti den vertrag mal widerrufen... und dann schauen wir mal weiter...
für den neuen pc würde ich nen neuen thread empfehlen und direkt paar angaben liefern:
https://www.computerbase.de/forum/t...-leitfaden-fuer-eine-zusammenstellung.706743/
für den neuen pc würde ich nen neuen thread empfehlen und direkt paar angaben liefern:
https://www.computerbase.de/forum/t...-leitfaden-fuer-eine-zusammenstellung.706743/
Idurso
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Hm, mal vorher ins Impressum geschaut ?
Einfach nur ungeduldig ?
Bitte beachten Sie:
Von Weihnachten bis Neujahr (24.12.2013 – 01.01.2014) gönnen wir unseren Mitarbeitern eine Auszeit. In dieser Zeit können wir Ihre Anfragen nicht beantworten und es findet kein Warenversand statt.
Einfach nur ungeduldig ?
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du hast den wichtigen teil auch rausgeschnitten... sagt dir "ausnahme" nichts?
MOS1509
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lordZ schrieb:Also wenn du deine 13.142 Posts so oder wie mit den anderen Post in diesem Thread zusammengebracht hast, na dann...
@MOS1509
Nach kurzer Recherche hast du vielleicht Recht, da salvatorische Klauseln scheinbar nur für die Vertragsaufrechterhaltung stehen, wenn Punkte nicht durchführbar sind, und nicht, wenn sie nicht rechtlich sind. Aber wahrscheinlich bräuchten wir jetzt in der Tat zwei oder drei Juristen, um zu klären, wer von uns Recht hat.
Ich bin selbst Jurist. Aber wie heißt es so schön, 3 Juristen, 4 Meinungen (einer ist sich unschlüssig, was er meinen soll). Allerdings habe ich alles aus dem Gedächtnis erklärt, und nicht nachrecherchiert. Meine Aussage hier sind natürlich auch ohne rechtliche Gewähr (bei mir sind alle kostenlosen Rechtsauskünfte ohne Gewähr)
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Idurso schrieb:Hm, mal vorher ins Impressum geschaut ?
Einfach nur ungeduldig ?
Daran liegts wohl nicht mehr mir wird hier wohl vom kauf des PCs abgeraten also ich vertraue leuten die sich damit auskennen
und mir davon abraten also ich möchte einfach wissen unter welchen umständen ich den PC jetzt zurück schicken kann und ob
ich mein Geld wiederbekomme.
Suma
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cartridge_case schrieb:du hast den wichtigen teil auch rausgeschnitten... sagt dir "ausnahme" nichts?
Nun mal die Teile die ich rausgeschnitten habe:
1."Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden."
Ändert für mich nichts... entweder hat man ein Widerrufsrecht oder ein Rückgaberecht.. in beiden Fällen kann man die Ware zurückschicken..
4."soweit nicht ein anderes bestimmt ist"
Das würde darunter Fallen, dass wenn der Verkäufer in den AGBs festlegt, dass es kein Widerrufsrecht gibt... in diesem Fall müsste er aber nach Punkt 1 ein Rückgaberecht einräumen...
so oder so kommt man zu seinem Ziel...
der Widerspruch steckt allerdings immer noch in meinem Gehirn fest
EDIT: Darüber hinaus steht das Wort "Ausnahme" nicht in dem geposteten Abschnitt
Ravenier
Banned
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kirazwerg schrieb:Zuerst mein Problem, habe mir vor 1 woche knapp ein Gaming Komplettsystem für cka. 1300-1500 euro bei "Agando" zusammengestellt jetzt habe ich das problem das trotz express lieferung der PC immernoch nicht angekommen ist und ich maßlos enttäuscht bin.
ich bin auch immer enttäuscht, warum hat der bäcker sonntags-nachts um 3 nicht offen...
arando-hompage schrieb:Bitte beachten Sie:
Von Weihnachten bis Neujahr (24.12.2013 – 01.01.2014) gönnen wir unseren Mitarbeitern eine Auszeit. In dieser Zeit können wir Ihre Anfragen nicht beantworten und es findet kein Warenversand statt.
Ab dem 02. Januar sind wir wieder in alter Frische für Sie da.
Das gesamte AGANDO-Team wünscht Ihnen FROHE WEIHNACHTEN & EINEN GUTEN RUTSCH.
und selbstverständlich haben alle mitarbeiter der gestern wieder anfangen mussten zu arbeiten nichts anderes zu tun, als deinen pc zu bauen...
zumal dauert selbst "express bearbeitung" 3-4 werktage
vielleicht gehen sich die kinder erstmal richtig informieren, oder suchen sich nen job...
furchbar sowas... immer diese quengelnden kinder...
@MOS1509
Nach weiterer Recherche meinerseits habe nun doch ich Recht, aber meine Hand würde ich dafür jetzt keinesfalls mehr ins Feuer legen. Ja, von euch Juristen braucht man zumindest immer eine ungerade Anzahl, um eine Entscheidung treffen zu können.
(das war jetzt allerdings keinesfalls böse gemeint) 
Einig sind wir uns schlussendlich, dass das Widerrufsrecht für den Threadersteller gilt, auch wenn's anders im Vertrag steht.
Nach weiterer Recherche meinerseits habe nun doch ich Recht, aber meine Hand würde ich dafür jetzt keinesfalls mehr ins Feuer legen. Ja, von euch Juristen braucht man zumindest immer eine ungerade Anzahl, um eine Entscheidung treffen zu können.
Einig sind wir uns schlussendlich, dass das Widerrufsrecht für den Threadersteller gilt, auch wenn's anders im Vertrag steht.
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Suma schrieb:
das ist nicht dein ernst, oder?
du hast die wichtigen punkte 1-7 rausgeschnitten, denn so ein satz macht natürlich nur komplett sinn
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@Ravenier
Meine Fresse ?! will da jemand Frust auslassen oder so ?
ich möchte mich hier über meinen Fehl kauf informieren lassen es hat nichts mehr damit zu tuhen das der PC nicht angekommen ist oder
sich verspätet ich habe ganz einfach einen Pc mit Schlechten Preis Leistungsverhältnissen gekauft und möchte ihn nun zurückgeben ..
da erkennt wohl jemand mein Problem nicht.
"
vielleicht gehen sich die kinder erstmal richtig informieren, oder suchen sich nen job...
furchbar sowas... immer diese quengelnden kinder..."
Ich bin zwar erst 16 aber ich habe viele Jahre auf diesen PC hin gespart meine Mutter hat lediglich den kauf abgehalten.
Meine Fresse ?! will da jemand Frust auslassen oder so ?
ich möchte mich hier über meinen Fehl kauf informieren lassen es hat nichts mehr damit zu tuhen das der PC nicht angekommen ist oder
sich verspätet ich habe ganz einfach einen Pc mit Schlechten Preis Leistungsverhältnissen gekauft und möchte ihn nun zurückgeben ..
da erkennt wohl jemand mein Problem nicht.
"
vielleicht gehen sich die kinder erstmal richtig informieren, oder suchen sich nen job...
furchbar sowas... immer diese quengelnden kinder..."
Ich bin zwar erst 16 aber ich habe viele Jahre auf diesen PC hin gespart meine Mutter hat lediglich den kauf abgehalten.
MOS1509
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lordZ schrieb:Ohne, dass ich ein Jurist bin, behaupte ich, dass du falsch liegst. Deine Aussage setzt imho nämlich voraus, dass im Vertrag eine salvatorische Klausel vereinbart wurde. Womit du zumindest ein klein wenig Recht bekommen würdest, da in schätzungsweise 99,99999% aller Verträgen eine derartige Klausel platziert wird.
Auf die das vorhandesein einer salvatorischen Klausel kommt es hier nicht an. Alle Vertragsbedingungen, die der Händler gegenüber dem Verbraucher stellt, sind AGB. Und gemäß § 306 Abs. 1 BGB bleibt im Falle der Unwirksamkeit einer AGB-Klausel der übrige Vertrag wirksam.
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