Erfahrungen mit dem neuen Ebay-Kleinanzeigen Käuferschutz?

BmwM3Michi

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hi

ich biete auf Ebay-Kleinanzeigen einen Artikel für ca 300 Euro an, und vorhin bekomme ich eine Nachricht,
dass ein Käufer ein Angebot gemacht, und den neuen Käuferschutz von Ebay-Kleinanzeigen nutzen möchte.

Hat jemand von euch schon Erfahrungen mit dem Käuferschutz gemacht? Ist wohl eine Art Treuhandsystem!
Habe im Netz nicht viel dazu gefunden.

Ebay link: Käuferschutz (ebay-kleinanzeigen.de)
 
Habe erst durch dich hiervon erfahren.
Klingt auf den ersten Blick zu mindestens mal recht interessant, auch wenn ich da meine Zweifel habe.
 
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Grundsätzlich würde ich bei Kleinanzeigen nur Abholung anbieten, erst recht bei 300€.
Durch den Käuferschutz kann der Käufer leider behaupten, du hättest einen Stein geschickt und er hat das Geld und den Artikel.
 
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@C00k1e sehe ich genau so. Als Verkäufer ist man da im Zweifel der Depp.
 
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ist mir auch neu.
versende öfter etwas, aber nur gegen überweisung oder PPF.
 
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Da hätten sie ja Paypal als Zahlungsmethode einbauen können, statt was neues zu machen, oder?
 
eBay Kleinanzeigen gehört nicht mehr zu eBay. Da ist die Bindung zu PayPal wohl gering.
 
Paypal gehört auch (bzw. schon lange nicht mehr) nicht mehr zu ebay ;) Und die Partnerschaft, die seit einigen Jahren besteht, wird es auch nicht mehr lange geben.
 
ich habe es nun ausprobiert! Der Käufer hat auf mich einen guten Eindruck gemacht,
und ich habe alles mit Fotos und Zeugen dokumentiert.
Zuerst mußte ich ein Foto eines Kontoauszugs hochladen, um mein Konto zu verifizieren,
dann hat der Käufer das Geld an den Dienstleister überwiesen,
der hat mir dann am nächsten Tag den Zahlungseingang bestätigt.
Am Samstag hatte ich die Grafikkarte versendet, und heute hat der Käufer die Auszahlung freigegeben!
Dass ich dann heute für die Auszahlung auf einmal noch ein Foto vom Perso hochladen musste,
fand ich zwar nicht so schön, aber sonst hätten die das Geld sicher zurückgehalten.
 
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Was ist eigentlich wenn der Käufer angibt der erhaltene Artikel entspricht nicht dem Angebot? Laut FAQ hat er dadurch ein Rückgaberecht und erhält seinen Kaufpreis aus dem 'Pott' zurück - aber wie geht es weiter? Bekommt er es einfach so, oder fairer Weise auch erst dann wenn der Verkäufer den ordnungsgemäßen Rückerhalt des Artikels bestätigt?

Irgendwie sehr ich da aktuell noch eine bedeutende Sicherheitslücke für den Verkäufer, oder bin ich paranoid?
 
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Genau deshalb würde ich das als Verkäufer niemals machen. Ich hatte vor einigen Monaten einen Office PC verkauft, bei dem alles ok war. Der Käufer (Abholung) wollte das Ding bei mir ausgiebig testen und ich habe das aufgrund von Covid-19 verweigert, ihm aber ein Rückgaberecht eingeräumt, wenn etwas nicht funktionieren sollte. Das Ende vom Lied war, dass ich den Tower zurückbekommen habe, Grund:
  • Nicht DDR-4 Kompatibel (sein Ram hat nicht funktioniert)
  • Nur 2 Bänke

Ist ja nicht so, dass man das hätte einfach Recherchieren können.. war ein i5 4590 und auf dem Fotos des Boards sieht man die Bänke. Aber ich hab' ein Auge zugedrückt und ihn zurückgenommen. Dummerweise inkl. Karton ohne nochmal reinzuschauen.
Nachdem ich den PC dann 2 Wochen später erneut verkauft habe (dieses mal Versand) dachte ich mir: Besser nochmal auspacken und prüfen, ob alles ok.
Es fehlten hinten beide Schrauben (Dell Proprietär) und es waren Kaffee(?)spritzer auf der Seitenwand. Glücklicherweise konnte ich auf die Schnelle nochmals 2 dieser Schrauben organisieren. Nie wieder werde ich eine Rückgabe akzeptieren, da ich meine Artikel immer zu dem Zustand verkaufe wie sie beschrieben und Fotografiert sind. Zu dem Zeitpunkt konnte ich sehr gut nachvollziehen, wieso für die Versandhändler Retouren ein Graus sind.
 
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foo_1337 schrieb:
@C00k1e sehe ich genau so. Als Verkäufer ist man da im Zweifel der Depp.
Nicht wenn du als VK sauber dokumentierst, was und wie du verkaufst/verschickst.
Ergänzung ()

Chrisspy schrieb:
Was ist eigentlich wenn der Käufer angibt der erhaltene Artikel entspricht nicht dem Angebot?
Wenns wie bei Paypal ist, dann muss der Käufer erstmal belegen, dass der Artikel nicht dem Angebot entspricht, und der Verkäufer hat eine Chance, sich zu verteidigen und zu belegen, dass der Artikel eben doch korrekt ist.
Wenn man als VK natürlich nicht dokumentiert, was und wie man verkauft, dann wirds mit der Verteidigung nichts.
 
Powl_0 schrieb:
Wenn man als VK natürlich nicht dokumentiert, was und wie man verkauft, dann wirds mit der Verteidigung nichts.
Gut, aber genau darauf zielte meine Frage ja ab. Wie würdest Du den Verkauf denn über die benötigte Sendungsverfolgungsnummer hinaus dokumentieren? Fotos beim Verpacken machen könnte ich mir vorstellen, aber sonst?

Ich hab aktuell mein altes RAM Kit zum Verkauf angeboten, um mal ein Beispiel zu bringen. Wie soll ich nachweisbar dokumentieren dass dieses funktionstüchtig ist?
 
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Powl_0 schrieb:
Nicht wenn du als VK sauber dokumentierst, was und wie du verkaufst/verschickst.
Was aber einen deutlichen Mehraufwand bedeutetet, womit sich das als Verkäufer nur bei höherpreisigen Artikeln rechnet.
 
Powl_0 schrieb:
Nicht wenn du als VK sauber dokumentierst, was und wie du verkaufst/verschickst.
Das mache ich grundsätzlich, aber dann kannst du dich schön mit dem Zahlungsdienster rumschlagen und wartest, wenn es dumm läuft, Wochen auf dein Geld. Wieso sollte ich sowas akzeptieren? Wenn der Verkäufer mir nicht traut, hat er Pech gehabt und soll wo anders kaufen, ganz einfach.
 
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Foto des Artikels, Foto der Seriennummer, je nach Gerätetyp noch Foto von laufendem Betrieb. Bei Grafikkarten, CPUs etc mach ich gern nen kurzen 3Dmark oder ähnliches, weil dabei Links zu den erfolgreichen Durchläufen online verfügbar sind.

Hatte eben genau den Fall mal, als jemand bei ner 300€ Karte nen Paypal Fall aufgemacht hat. Aber nachdem ich belegen konnte, dass die Karte meine war, bei mir lief, und ordnungsgemäß verpackt war, hat Paypal mir Recht gegeben.
 
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Powl_0 schrieb:
... je nach Gerätetyp noch Foto von laufendem Betrieb.
Ich hab wohl noch Screenshots aus dem Taiphoon Burner was die Dimms angeht, aber daraus ist nicht ersichtlich wann diese erstellt wurden (Aktualität?) - und ich würde den Aufwand auch für unverhältnismäßig sehen diese extra nochmal einzubauen nur um neue zu machen, bzw. haben die Dimms keine blinkenden LEDs verbaut, so dass sie im aktiven Zustand genauso aussehen als wenn der Rechner nicht einmal eingeschaltet ist 😅

Ich bleibe daher skeptisch was die Option angeht ...
 
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leute: ein bissl vertrauen schadet auch ned.
weil man schon an der kommunikation mit dem verkäufer viel bemerkt.

beispiel:

ich suchte in der letzten woche eine lenovo workstation dock für ein P50.

erster versuch: gefunden auf ebay kleinanzeigen, norden deutschland.
kommunikation mühsam, schon die reaktion mit "ich nix verkaufen" dubios.
ist auch nix geworden. was zu erwarten war.

zweiter versuch: bayern. ebenfalls ebay kleinanzeigen.
überwiesen, dem verkäufer reichte ein screenshot mit der gebuchten überweisung.
drei tage später war das ding da, samstag, gestern.
funktioniert perfekt.
habe 25 plus versand bezahlt, versand war ~11,xx, der verkäufer meinte: machen wir 35 inkl versand.
rückmeldung gegeben, mich für die gute verpackung bedankt, und irgendwann nachher eine "excellent" bewertung hinterlassen.

und genau so solls laufen. man braucht ned immer irgendeine autorität, denn die will geld dafür.
und wenn bei ein paar zig euro mal etwas schiefgeht, stürzt die welt auch ned ein.
denn geht mal mal aus, verbrät man mehr an die vergnügunssteuer/alko steuer, sonstige beutelschneiderein.

und ich kaufe immer wieder hardware, meist aus willhaben anzeigen.
und die quote, wo mal was ned so funktioniert, ist fast null, lächerlich klein.
 
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