Erfahrungen mit dem neuen Ebay-Kleinanzeigen Käuferschutz?

Du wirfst da gerade einige Dinge durcheinander, und in einem Topf die nicht zusammengehören. Der eBay-Käuferschutz hat absolut nichts mit PayPal zu tun.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Chinaquads
Darum geht es auch nicht... Ich beziehe mich auf den ebay Käuferschutz... Dass ich mit Paypal bezahlt habe ist nebensächlich.... Und ebay ist in der Hinsicht ein übler Verein...
Auch mir müssen die Leser nicht glauben... Macht Eure Erfahrungen
 
Jetzt redest Du von eBay, eben von Ebay Kleinanzeigen und von einem ebay Kleinanzeigen Käuferschutz und einem eBay Käuferschutz.

Auch das sind komplett getrennte Unternehmen die nichts miteinander zu tun haben.

Wenn Du so auch mit dem Verkäufer oder gar Paypal wundert mich nichts mehr.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Chinaquads
Ebay Kleinanzeigen ist das Thema... Ich rede nicht, ich schreibe... Soo jetzt muss ich arbeiten. Ich antworte heutabend oder morgenfrüh falls Dir noch was einfällt... Schönen Tag noch
 
Dann drücke Dich klar aus.

Du schaffst es ja nicht einmal in einem Forum Dich verständlich auszudrücken, sondern gibst wirre, sich klar wiedersprechende Informationen von Dir und verstehst ganz offensichtlich grundlegende Zusammenhänge nicht.

Aber dann laut "eBay Kleinanzeigen sind Betrüger und zocken die Leute ab" schreien.

So Kandidaten wie Du sind mir immer die Liebsten.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Chinaquads und Thilo W.
Supi, Dankeschön...
Ich bin zwar nicht hier um Freundschaften zu schließen, trotzdem danke ich Dir.
Durch das viele hin und her schreiben werden Menschen, die ich auf das Problem mit eBay Kleinanzeigen Käuferschutz aufmerksam machen möchte, auch aufmerksam...
Mehr wollte ich gar nicht.
Gruß aus dem Norden

Nachtrag :

Was noch hinzukommt, dass der Verkäufer ebenfalls die Nase voll hat vom eBay Kleinanzeigen Käuferschutz.
Bitte, erspart Euch die Zeit, das Geld und vor allem die Nerven.
 
Zuletzt bearbeitet:
Thilo W. schrieb:
Hab einen Artikel für 129€ plus Versand plus ebay Käuferschutz gekauft und mit Paypal bezahlt.
Ok das ist witzig. Dann hast du doch eigentlich 2x Käuferschutz oder es ist der cleverste Trick aller Zeiten
und bei Bezahlung an eine Treuhandfirma (in dem Fall OPP aus den Niederlanden für Ebay Kleinanzeigen)
entfällt laut Paypal AGB der Käuferschutz und wenn dann OPP für den Verkäufer entscheidet hat man Pech.

Demnach wäre es besser gewesen wenn du nur per Paypal mit Käuferschutz bezahlt hättest also ohne OPP.

Falls du doch die Möglichkeit hast in Paypal einen Antrag auf Käuferschutz zu stellen dann mach das noch.
Der gilt ja 180 Tage (6 Monate) und übrigens hast du auch 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung gegenüber
dem Verkäufer auch bei Privatverkäufern und auch wenn er die Gewährleistung ausgeschlossen hatte. ;)
 
0ssi schrieb:
übrigens hast du auch 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung gegenüber
dem Verkäufer auch bei Privatverkäufern und auch wenn er die Gewährleistung ausgeschlossen hatte. ;)
Da liegst Du aber aus meiner Sicht nicht richtig, die erklärenden Texte sagen da was ganz anders, hier mal nur einige Beispiele:
https://www.juraforum.de/news/wann-...leistung-bei-privatverkaeufen-moeglich_247183
https://www.ra-kotz.de/gewaehrleistungsrechte.htm
https://rechtsklarheit.de/blog/unwirksamer-gewaehrleistungsausschluss-bei-privaten-verkaeufen

Sie sagen alle, daß nur unter diesen beiden Bedingungen die Klausel des Ausschlußes der Gewährleistung unwirksam wird:
https://www.juraforum.de/news/wann-...leistung-bei-privatverkaeufen-moeglich_247183
  1. Wird der Gewährleistungsausschluss falsch formuliert, kann dies zur Unwirksamkeit des gesamten Gewährleistungsausschlusses führen
  2. Verschweigt der Verkäufer Mängel und Schäden ..., ist die auch die richtige formulierte Klausel unwirksam
Daher darfst Du sehr wohl bei korrekter Formulierung als Privatverkäufer die Gewährleistung ausschließen. Und wenn Du ebenso aufrichtig alles darlegst, und keinen Mängel und Schäden verschweigst, ist auch alles in Ordnung. Hier muß Dir der Käufer erst mal einen Mangel nachweisen, was in vielen Umständes schwierig bis unmöglich ist. Sobald der Käufer unsachkundig das Gerät verstellt (wie wir hier erst kürzlich das mit dem Notebook und BIOS, so daß es trotz installiertem Windows nicht starten konnte) oder irgendwas selbst daran fummelt, kannst Du Dich auf unsachgemäße Behandlung zurückziehen.
 
Ja, grundsätzlich kann man die Gewährleistung zwar ausschließen aber in diesem Fall sagte der Käufer,
Zitat: "Der Artikel war falsch beschrieben und passte nicht, ..." also ist der Ausschluss eigentlich hinfällig.

Sonst könnte ja Jeder defekten Schrott als funktionstüchtig verkaufen und später sagen es funktionierte.

Wenn der Käufer, dass laut AGB des Treuhandservice beweisen muss dann müsste es so gefordert werden
bevor für den Verkäufer entschieden wird. Einfach Partei ergreifen und eine Entscheidung treffen ist falsch.

Im Prinzip braucht man sich damit aber nicht rumärgern denn wenn zusätzlich mit Paypal bezahlt wurde
und Käuferschutz besteht dann Streitfall öffnen. Bei einer größeren Summe um Rumgezicke von Paypal
würde ich sogar die Lastschrift bzw. Kreditkartenabbuchung widerrufen und den Paypal Account opfern.
 
0ssi schrieb:
Ja, grundsätzlich kann man die Gewährleistung zwar ausschließen aber in diesem Fall sagte der Käufer,
Zitat: "Der Artikel war falsch beschrieben und passte nicht, ..." also ist der Ausschluss eigentlich hinfällig.
Richtig, so schrieb ich es oben unter Punkt 2. Aber eben NUR dann ist der Käufer im Vorteil, und der Verkäufer haftet. In diesem Fall würde ich aber doch gar nicht lange rumfackeln, sondern sofort vom Kauf zurücktreten, was man hier auch darf. Habe ich sehr wohl mal in einem Fall gemacht, und der Verkäufer hat zwar gejammert, aber anstandslos das Geld zurücküberwiesen, und er bekam das (mangelhaft beschriebene) Gerät wieder zurück.

Daher, immer einen Screenshot der Anzeige als Beweis erstellen und aufheben, egal ob Käufer oder Verkäufer. So kann man immer beweisen und nachlesen, was da drin stand.
 
0ssi schrieb:
Ok das ist witzig. Dann hast du doch eigentlich 2x Käuferschutz oder es ist der cleverste Trick aller Zeiten
und bei Bezahlung an eine Treuhandfirma (in dem Fall OPP aus den Niederlanden für Ebay Kleinanzeigen)
entfällt laut Paypal AGB der Käuferschutz und wenn dann OPP für den Verkäufer entscheidet hat man Pech.

Demnach wäre es besser gewesen wenn du nur per Paypal mit Käuferschutz bezahlt hättest also ohne OPP.

Falls du doch die Möglichkeit hast in Paypal einen Antrag auf Käuferschutz zu stellen dann mach das noch.
Der gilt ja 180 Tage (6 Monate) und übrigens hast du auch 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung gegenüber
dem Verkäufer auch bei Privatverkäufern und auch wenn er die Gewährleistung ausgeschlossen hatte. ;)
Natürlich kann ich als PV die Gewährleistung wirksam ausschließen. Ich versichere dem Käufer nur, dass der Artikel zum Zeitpunkt des Verkaufes den Zustand X und Funktion Y ausweist. Mehr nicht. Wenn das Gerät 2 Tage nach Kauf kaputtgeht > Pech gehabt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: PHuV
Absolut richtig wie viele schreiben. Als Verkäufer hast du hier kein Recht. Ich habe selbst diese „Pay Funktion“ vorgeschlagen, damit es für beide sicher wäre. Ich habe eine funktionierende retro Konsole verkauft. Ich habe die Beweise gezeigt, dass alles funktioniert hat. Jetzt nach einem Monat schickt mir die Kundin die Konsole zurück, weil sie nicht richtig stabil funktioniert…. Ich als Verkäufe muss das Geld zurück geben. Nicht mal das Geld für Versand haben sie mir erstattet. Ich benutze diese eBay Bezahlung nie wieder.
 
Dgalino schrieb:
Absolut richtig wie viele schreiben. Als Verkäufer hast du hier kein Recht. Ich habe selbst diese „Pay Funktion“ vorgeschlagen, damit es für beide sicher wäre. Ich habe eine funktionierende retro Konsole verkauft. Ich habe die Beweise gezeigt, dass alles funktioniert hat. Jetzt nach einem Monat schickt mir die Kundin die Konsole zurück, weil sie nicht richtig stabil funktioniert…. Ich als Verkäufe muss das Geld zurück geben.
Warum hast Du das nicht explizit vorher ausgeschlossen? Da mußt Du gar nichts zurücknehmen.
 
Das habe ich… In der Anzeige war alles drin, Fotos, dass alles funktioniert und dass ich ein Private Verkäufer bin und nichts zurücknehme 🙈
 
Zurück
Oben