eBay-Kleinanzeigen Käufer will Handy zurückgeben

Smash32

Lt. Commander
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Hallo zusammen,

folgende Situation:

ich habe die Tage auf eBay-Kleinanzeigen ein Huawei P40 Pro gegen Barzahlung bei Abholung verkauft. Ich selbst habe das Handy vor ca. einem Jahr bei eBay-Kleinanzeigen als neu (Austauschgerät nach Versicherungsfall) gekauft und habe es sehr gepflegt. Meine Anzeige hatte den Titel "Huawei P40 Pro schwarz 265GB - neuwertig" und enthielt lediglich ein paar wenige Informationen wie "befindet sich in einem einwandfreien Zustand" und "wird mit Originalverpackung und Ladegerät verkauft".

Relativ schnell fand sich ein Käufer, der das Handy gegen Barzahlung abholen wollte. Zum ersten Termin ist er nicht erschienen und zum zweiten Termin hat es dann geklappt und der Käufer hat das Handy sehr lange und ausgiebig getestet, um wie er schrieb "die Neuwertigkeit zu prüfen". Erst wollte er das Handy nicht nehmen, da um die Ladebuchse ein winziger Abdruck vom Case war, nahm es dann schließlich aber doch. Zwei Tage später erhielt ich eine Nachricht, dass er das Handy zurückgeben möchte. Seine genaue Prüfung im idealen Licht und unter optimalen Bedingungen habe ergeben, dass winzige Partikel unter der Linse seien. Das Handy wäre angeblich in meinem Besitz geöffnet worden und sei nicht mehr wasserdicht. Mit dem "neuwertig" im Titel hätte ich ihm diese Eigenschaft jedoch zugesagt und wenn ich das Handy nicht zurücknehme wird er seine Rechte mit einem Anwalt durchsetzen.

Das Handy kann jedoch nicht geöffnet worden sein, da ich es neu mit allen Folien drauf gekauft habe inklusive dem Lieferschein von Vodafone dazu. Zudem finden sich etliche Treffer bei Google zu Neugeräten, die winzige Partikel auf oder in der Kameralinse haben. Die Kamerafunktion ist definitiv nicht beeinflusst, ich habe sehr viele Aufnahmen mit dem Handy gemacht und mir ist nie etwas aufgefallen.

Wie würdet ihr euch in meiner Situation nun verhalten? Ich habe 2 Wochen auf diese Person gewartet und das Handy wurde gut eine halbe Stunde ausgiebig geprüft und sich mit dem Zustand einverstanden erklärt. Deshalb habe ich keine Lust das Handy zurückzunehmen, wer weiß was die Person damit gemacht hat.

Ich freue mich auf eure Anregungen :)
 
Dagegen könnte man natürlich argumentieren daß er das Handy vor dem Kauf ausgiebig geprüft hat und es zu dem Zeitpunkt bisher ungeöffnet war.

Woher will man jetzt prüfen können ob nicht er das Handy in den 2 Tagen geöffnet hat und vielleicht dadurch das Handy jetzt defekt ist?

Wenn du eine Rechtschutz hast würde ich ihm nur mitteilen das eine Rückerstattung oder Zurücknahme nicht infrage kommt aufgrund der ausgiebigen Prüfung sowie dem einwandfreien zustand. Und dann solltest du einfach abwarten.

Wenn dann etwas vom Anwalt bei dir ankommt mit der Rechtschutz abklären und Termin geben lassen.
 
Ja, ich habe das Geld.

Er hat per E-Mail eine Diskussion angefangen und ich habe ihn mehrfach darauf hingewiesen, dass das Handy nicht geöffnet wurde und Partikel - die er vermeintlich im inneren der Kameralinse zu sehen scheint - auch kein Nachweis für eine Öffnung oder eine fehlende Dichtigkeit wären. Auf seine letzte E-Mail in der er mit einem Anwalt drohte und meinte es wäre nicht das erste Mal, dass er seine Rechte gerichtlich durchsetzt habe ich ihm geantwortet, dass ich das Handy nicht zurücknehmen werde und er das dann machen müssen. Daraufhin kam keine Antwort mehr. Ehrlich gesagt schätze ich die Person so ein, dass ich bald ein Schreiben vom Anwalt im Briefkasten habe. Ich dachte nur ich erkundige mich hier einmal vorab zu den Meinungen. Glücklicherweise habe ich eine Rechtsschutzversicherung.
 
Ob der Käufer auch eine Rechtsschutzversicherung hat? Ansonsten könnte es einfach plumpes Geschwätz sein. Ohne Rechtsschutz dürfte der Anwalt teurer als das Handy werden.

Du hast Dir nichts vorzuwerfen. Der Käufer hatte ausreichend Gelegenheit, dass Gerät bei Dir zu testen. Gewährleistung und Rücknahme dürftest Du ohnehin ausgeschlossen haben. Also lass ihn poltern.

Das Einzige, was mich nerven würde, wäre, dass einem solche Leute eine schlechte Bewertung geben und man seine "TOP"-Zufriedenheit verliert.
 
Ich muss gestehen, dass ich in der Anzeige Gewährleistung und Rücknahme nicht ausgeschlossen habe. Ich habe lediglich beim Kauf persönlich darauf hingewiesen, dass ich aufgrund von Privatverkauf das Gerät nicht zurücknehme und keine Gewährleistung oder dergleichen gebe.
 
ausschluss-der-gewaehrleistung-beim-privatverkauf-bei-ebay:
Das bedeutet, dass der Käufer beim Privatkauf nachweisen muss, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen hat. Gelingt dem Käufer dieser Nachweis nicht, scheiden Mängelansprüche aus. Käufer sind daher gut beraten, sich die Sache gut anzusehen.
Gefahrübergang = findet mit der Übergabe der Sache an den Käufer statt
Da es sich um einen Privatverkauf handelt hat der Käufer kein Widerrufsrecht.
 
Warte einfach bis du Post vom Anwalt bekommst, dann antwortest du dem Anwalt dass der Artikel vor Ort ausgiebig geprüft und für okay befunden wurde, die Sachmängelhaftung wurde bei Übergabe wirksam ausgeschlossen.

Sein Mandant könne gerne den vollbeweis führen, dass ein Mangel vorliegt und dieser bereits beim Gefahrenübergang vorlag, dafür eventuell anfallende Kosten aber im risikobereich seines Mandanten fallen und du hierfür nicht aufkommen wirst.

Danach erst wieder reagieren wenn Mahnbescheid oder eine Klage folgt, vor ab kannst du natürlich bei deiner Rechtsschutz anfragen und nach kostenschutz fragen.

Man muss keine Angst vor Anwälten haben, sind zu dem Zeitpunkt nichts als besser bezahlte Postboten.
 
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Vielen Dank für eure Beiträge! Ich denke ich mache mir da einfach zu viele Sorgen und werde nun abwarten, ob überhaupt etwas passiert.
 
Hast du die Seriennummer aufgeschrieben? Kann auch sein daß er dir nen anderes Gerät vom gleichen Typ unterschieben will.

Das wäre nicht das erste mal.

Ich würde es drauf ankommen lassen ob er wirklich einen Rechtsanwalt einschalten.
 
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Deshalb laß ich die Leut, die bei mir was abholen, unterschreiben, wenn sie das Gerät gesehen und geprüft hatten. Gerade wer sich so viel Zeit nimmt wie Dein Käufer ist ja ein ganz mäckeliger.
 
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konkretor schrieb:
Hast du die Seriennummer aufgeschrieben?
Aber selbst wenn? Er hat das Gerät geprüft. Vor Ort!! Wenn nun ein Haufen Silizium Müll retourniert werden würde, ist die Sache doch klar wo der Schaden entstanden sein muss.
 
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Lass ihn doch einfach erstmal bellen und dann weiter sehen, ob er tatsächlich einen RA einschaltet.

Idon wird sich sicherlich schon wieder freuen sowas zu lesen. :D

Wobei auch hier wieder Gier frisst Hirn im Spiel war. Einfach ruhig bleiben und solche Geschäfte nicht abschließen. Bei mir wäre die Tür zugegangen oder ich hätte es mit Aufschlag verkauft.
 
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Ach, eigentlich ist doch alles gesagt.

Ggf. gibt es ja sogar Zeugen, die mitbekommen haben, wie vor Ort noch die Gewährleistung in womöglich wirksamer Formulierung ausgeschlossen wurde?

Ich würde bei sowas als Verkäufer halt immer die lange Prüfzeit, alle entdeckten Mängel und dann doch die Akzeptanz ausschlachten. Und ich würde auch womöglich auszuschmücken oder vielleicht, den Umständen nach, ggf. lügen. Aber da muss jeder seinen eigenen moralischen Kompass bemühen.
 
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Gekauft wie gesehen mit Barzahlung... besser geht's doch gar nicht? Du hast als VK alles richtig gemacht, besser geht's gar nicht mal. Und was hat der Käufer bitte eine halbe Stunde lang mit dem Gerät gemacht, wenn ihm ein ihn solch störender "Mangel" da nicht aufgefallen sein will? Wie bereits geraten: ich würde mich an deiner Stelle zurücklehnen und warten, ob da irgendwann Post kommt. Maximal würde ich noch ein mal mit einer finalen Antwort deinerseits reagieren, eben dass der Käufer das Gerät gekauft wie gesehen hat und du das Gerät nicht zurücknehmen wirst. Dann soll er mal reagieren...
 
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