Erhalte nur 2 Mbit/s statt 100 Mbit/s -> Sonderkündigung?

  • Ersteller Ersteller INHUMAN94
  • Erstellt am Erstellt am
Fr4g3r schrieb:
...Bringt dir ja alles nichts wenn du von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen willst und danach komplett ohne einigermaßen schnelles Internet da stehst.
Bringt zwar kein Speed, aber vielleicht kann er sich Geld sparen für eine Leistung, die real nicht erbracht wird und damit evtl. überteuert verkauft wird - oft heissts ja 'mehr Speed? mehr money!'
 
Bei mir war es direkt bei Buchung überfüllt.
Die meinten damals auch "tut uns Leid, aber wenn sie sich jeden Monat melden, so lange die Störung besteht, dann erstatten wir ihnen die Grundgebühr" sprich es entstanden keinen Kosten.
Nach knapp 3 Monaten war die Störung dann behoben und ich konnte mit 100MBit/s surfen, laden usw.

Seit dem *dreimal*auf*holz*klopf* keine Probleme mehr.

Von daher würde ich die Zeit auch versuchen irgendwie rumzubekommen und eben auf die Kostenerstattung "pochen".
 
Zurück
Oben