erneut 2 Jahre Garantie durch Ersatzgerät ?

theblade

Commodore Pro
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Guten Morgen!

Es geht um folgendes: ich habe im Juli.2009 eine Kaffeemaschine (die ich im Juni 2007 gekauft hatte) zum Hersteller eingesandt wegen undichtigkeit. Daraufhin habe ich eine Neue erhalten.

Nun ist diese aber widerum undicht! Habe ich jetzt durch das Ersatzgerät erneut 2 jahre Garantie erhalten (ab Juli 2009) oder ist es jetzt vorbei (da ab 07.2007 gerechnet wurde) ???

Danke euch! :)
 
hehe der eine so, der andere so ^^
 
also generell ist jetzt schluss. weil die Garantie hast du 1mal gekauft und diese Läuft weiter auch bei Ersatzgeräten (er wird nichts verlänget)
 
Ich bin selber Händler und die Gewährleistung verfällt 2 Jahre nach dem ursprünglichen Kauf. Eventuelle Garantieansprüche gegenüber des Herstellers bleiben selbstverständlich bestehen.

Will sagen: Deinem Händler ist das jetzt egal , aber wenn etwas ist sollte die Garantie des Herstellers immer noch greifen. (Sollte diese noch länger sein)
 
Zuletzt bearbeitet:
garantie ist vorbei, weil sonst würde jeder sein gerät kurz vor ablauf der garantie "undicht" machen ^^ und ne neue abstauben!
 
Morgen.

Mit einem neuen Gerät wird die Garantie nicht verlängert! Hast jetzt aber ja ein neues Gerät, also alles richtig gemacht :D
 
IAlperI schrieb:
Neues Gerät, neue Gewährleistung.
Ja, 2 Jahre Garantie ab Auslieferung.

Möööp, falsch! :D Sogar inkonsistent bezüglich der Begriffe.

Wenn du ein Gerät auf Gewährleistung durch den Händler oder auf Garantie direkt beim Hersteller tauschst, dann hat das Ersatzgerät die restliche Gewährleistung oder die restliche Garantie des Originalsgerätes.

In deinem Fall ist jetzt also Ende!
 
Also das mit der Garantie sehe ich auch so, aber an sich gilt die Gewährleistung doch für jedes Ersatzteil neu? (bei neuer Maschine, also auch für die gesamte Maschine)
 
Kurze Begriffserklärung:
Gewährleistung: Gewährt der VERKÄUFER eines Produkts seinem Kunden.
Garantie: Gewährt der HERSTELLER eines Produkts seinem Kunden.

Zum Thema:
Soviel ich weiß, sollte die Gewährleistung nach 2 Jahren erloschen sein, aber die Garantie mit Gerätetausch von neuem beginnen.

Mfg Kae
 
Oh, man das kann sich doch mit ein wenig Nachdenken selbst beantworten. Natürlich gibt es keine neue Garantie! Sonst würde ja jeder Halbschlaue vor Ablauf der Garantie versuchen es übern Jordan zu jagen, um nochmal neue Garantie zu bekommen :freak: :evillol:
 
Die Gewährleistung gewährt eine bestimmte Leistung einen bestimmten Zeitraum. Durch den Tausch eines Gerätes beginnt die Gewährleistung also nicht wieder von vorne.
Genauso ist es mit der Garantie. Einziger Unterschied: Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben, Garantie freiwillig.
 
@sush85 Gewährleistung kannst du in der Pfeife rauchen. Das heißt lediglich, dasss der Händler 6 Monate verpflichtet ist, sich darum zu kümmern, wenn was kaputt geht. die restliche Zeit musst DU als Kunde belegen dass der Mängel bei Kauf schon da war. (Normlerweise per Gutachten) Alles andere ist Kullanz oder Garantie seitens der Hersteller/Händler und das ist FREIWILLIG. Ergo hast du bei deinem Ersatzteil im Bestfall genau 6 Monate so etwas ähnliches wie Garantie und danach ist die Gewährleistung so gut wie nutzlos, oder willst du nen Gutachter beauftragen, wegen einer tropfenden Kaffeemachine? :D
 
Die meisten Hersteller geben aber noch mal 3 Monate auf das Austauschgerät wenn es denn zum Garantiefall kam.
Sonst wars das mit deiner Garantie, haha das wärs ja auch wenn die sich dadurch ewig erweitern würde, dann würds ja nur noch Pleiten hageln :D
 
Für reparierte/ausgetauschte Geräte gibt es 1 Jahr Gewährleistung auf den gleichen defekt. Grund ist Bsp: Das Gerät geht kurz vor Garantierende kaputt. Dann könnte Pflickschusterei betrieben werden so dass das Gerät noch die paar Tage hält. In deinem Fall ist das Jahr aber auch schon vorbei. Auch eine generelle Verlängerung gibt es nicht. Die 1 Jahr Gewährleistung auf den gleichen defekt sollen nur sicher stellen das prof. repariert wurde.
 
gut danke Jungs! Dann muss ich mir wohl eine neue hochwertigere zulegen...
 
Auch ein Hersteller muss gewährleisten, dass seine Reparatur nicht sofort wieder kaputt geht, aber nicht garantieren.
 
Die eigentliche Frage wurde bereits richtig beantwortet.
Durch den Austausch beginnt die Gewährleistung/Garantie (fairerweise) nicht neu.

Lediglich die Reparaturzeit könnte noch zusätzlich angerechnet werden.
Da diese aber keine fünf Monate (Juni-Okt) gedauert haben dürfte, ist auch das irrelevant.

knoxyz
 
Setz dich mit dem Hersteller in kontakt, evtl. tauscht er es aus....das nennt man denke ich "aus kulanzgründen...." ^^
 
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