Erstattung der Flugticketkosten aufgrund einer Einreisesperre

Countdown2

Lieutenant
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Hallo zusammen,

ich hoffe, hier jemanden zu finden, der sich in Sachen Reiserecht auskennt. Meine Recherche im Internet hat leider nicht die erwünschte Klarheit schaffen kennen. Folgender Ausgangssachverhalt:

Gemeinsam mit einem Freund buchten wir zu Jahresbeginn 2020 eine Reise nach Amerika über den Reisevermittler ABC-Travel, die ausführende Fluggesellschaft war Delta Airlines. Der gesamte Ticketpreis wurde direkt bei der Buchung an ABC-Travel mittels Kreditkarte entrichtet. Der Hinflug wäre am 13.03, Rückflug am 03.04 gewesen.

Wenige Tage vor dem Abflugsdatum verkündete Präsident Trump eine mehrwöchige Einreisesperre für Europäer, sodass wir weder Hin- noch Rückflug tatsächlich antreten konnten. Beide Flüge wurden jedoch von Delta nachweislich durchgeführt.

So, nun zu Problem. Wie wohl jeder in dieser Situation wollten auch wir unser Geld für die Flüge zurück und wandten uns an den Reisevermittler ABC-Travel. Nachvollziehbarer Weise waren wir hiermit nicht allein, sodass die Bearbeitungszeit sich über mehrere Wochen erstreckte. Nach mehreren Telefonaten und E-Mails wurde uns Anfang-Mitte April zusammengefasst mitgeteilt, die Erstattung des Ticketpreises sei gesichert, da Delta die einzige amerikanische Airline sei, welche den Kunden ihr Geld in derartigen Fällen erstattet. Selbst wenn sich die Airline weigern würde, sei die Erstattung über die IATA (International Air Transport Association) gesichert. Aufgrund des hohen Antragsaufkommens würde das Verfahren mehrere Wochen in Anspruch nehmen, sollte jedoch am 30.04 seinen Abschluss finden.

Der angekündigte Ablauf wäre natürlich zu schön gewesen, um wahr zu sein. Wie fast schon befürchtet, teilte ABC-Travel mit, dass Delta die Erstattung der Ticketpreise ablehnte und stattdessen den Wert in E-Credits (Delta-interne "Währung" für Flugbuchungen) umwandelte. Von der IATA wurde nun auch nichts mehr erwähnt.

Gestern haben wir uns mal direkt an Delta gewandt und auch dort wurde gesagt, dass eine Erstattung keine Option sei und man maximal aus Kulanz 10-20% erstatten und den Rest mit E-Credits verbuchen würde.

Nun meine Frage: Muss man sich das gefallen lassen, letzten Endes mit einem Gutschein abgespeist zu werden, obwohl es mir in keiner Weise möglich war, den Flug anzutreten? Meines Wissens nach hätte uns Delta nicht einmal befördern dürfen, wenn bereits im Voraus klar ist, dass die Einreise im Zielland nicht möglich ist.

Wie wäre es rechtlich zu würdigen, wenn wir den Buchungsbetrag über die Kreditkarte wieder zurückziehen? Die Bank teilte bereits mit, dass das möglich sei. Wie Das wollten wir eigentlich vermeiden, da es in erster Linie ABC-Travel finanziell schaden würde und die sicherlich aktuell genug um die Ohren haben. Zwischenzeitlich ist es uns jedoch ehrlich gesagt egal, der schwarze Peter wird zwischen Reisevermittler und Airline hin und her geschoben und man fühlt sich als Kunde dezent hingehalten.

Vielen Dank vorab für eure Ratschläge.
 
Also ich teile jetzt meine Meinung (Vielreisender und auch für andere buchender, in Reiserecht ganz gut bewanderter Laie):
Dein Problem ist dass der Deltaflug stattgefunden hat, was eine Erstattung nach EU Fluggastrecht ausschließt.
Delta hat dir ja auch nicht die Beförderung versagt, du hast ja selbstständig auf eine Reise verzichtet.
Wärst du zum Flughafen gefahren und hättest regulär um Beförderung gebeten und wärst dort abgelehnt worden, hätte man in diese Richtung aufgrund einer Verweigerung der Beförderung etwas machen können.

Das Dekret von Herrn Trump spielt da leider nicht für dich in die Karten, da du ja z.B. auch einen zweiten Pass eines anderen Landes haben könntest, das kein Einreiseverbot in den USA hatte.
So war es z.B. eine Zeit lang für Staatsbürger des Vereinigten Königreiches mit einer weiteren EU Staatsbürgerschaft.

Du bist jetzt daher auf die Kulanzlösungen der Airline angewiesen.
Wenn Delta da jetzt nur ein Flugguthaben für rausgeben möchte, ist das leider für dich die einzige Option, da du hier nicht im Recht bist eine Erstattung zu verlangen.

Du kannst es über deine Kreditkarte versuchen, allerdings hat ABC-Travel dann das Recht zu dem Fall Stellung zu beziehen und ist hier leider im Recht.
Daher gehe ich hier von einem relativ wenig erfolgversprechenden Weg aus, versuchen kannst du es aber natürlich trotzdem.
 
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Countdown2 schrieb:
Nun meine Frage: Muss man sich das gefallen lassen, letzten Endes mit einem Gutschein abgespeist zu werden, obwohl es mir in keiner Weise möglich war, den Flug anzutreten?
Darauf wird es nach meinem Kenntnisstand hinauslaufen. Ich wäre nächste Woche nach Griechenland geflogen und es gibt auch nur einen Gutschein als Entschädigung.
 
@Mextli, hat die Airline den Flug gecancelt? Falls ja, sieht es bei dir anders aus als bei @Countdown2.
Du kannst dann eine Rückerstattung beantragen, einen Gutschein musst du nur bei einem Storno deinerseits akzeptieren, da es in diesem Fall regulär gar nichts gegeben hätte.
 
Countdown2 schrieb:
Meine Recherche im Internet hat leider nicht die erwünschte Klarheit schaffen kennen.
Wieso nicht? Ich habe weniger Zeit zum Googlen der Antwort gebraucht als Du zum Schreiben des Posts!
Also auch wenn der Flug stattfand, hättet ihr nicht mitfliegen dürfen da euch das Boarding verweigert worden wäre, wenn ihr zu den Personen gehört denen die Einreise verboten wurde, also weder eine US Staatsangehörigkeit noch ein ständiger Wohnsitz in den USA vorhanden ist. Davon gehe ich mal aus, da ihr sonst ja trotzdem geflogen wärt. Aber Achtung, wenn ihr selbst storniert habt:
Zum Thema Gutschein, was diese E-Credits rechtlich darstellen dürften, gibt es auch eine klare Aussage:
Was Du mit solche Antworten anfängst, musst Du nun selbst entscheiden:
boarder-winterman schrieb:
da du ja z.B. auch einen zweiten Pass eines anderen Landes haben könntest
Er könnte auch der Kaiser von China sein :evillol:
 
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Nach dem, was @Holt ermittelt hat, fassen wir mal zusammen...

Gut wäre gewesen, nicht zu stornieren und am Flughafen zu erscheinen.
Dort wäre Euch das Boarding verweigert worden und Ihr hättet rechtlich Anspruch auf volle Erstattung des Flugpreises gehabt.
Durch die Stronierung Eurerseits seid Ihr auf die Kulanz des Unternehmens angewiesen (ggf. Kaufvertrag nachlesen) - siehe Punkt 2 und 3 seiner Ausführungen.
Dass Ihr überhaupt einen Gutschein bekommen habt, ist grundsätzlich also schon mal löblich.

Wie Ihr damit jetzt umgeht, liegt halt an Euch.
Ich würde den dann nutzen, um schnellstmöglich erneut (Herbst?) zu buchen.
 
Da bin ich mir sicher, denn 'NoShows' hast Du immer und dann verfällt das Ticket halt.
Das ist die beste Variante für die Fluggesellschaft.
 
Ja am Flughafen wäre dann ein Formular ausgefüllt worden das dir die Beförderung verweigert wurde und du hättest von den EU Fluggastrechten Gebrauch machen können.
So bist du jetzt leider auf die Kulanz von Delta angewiesen, was mit Gutscheinen mehr als erfüllt ist.
 
hamju63 schrieb:
Durch die Stronierung Eurerseits
Wo schreibt der TE dies? Ich kann keinen Hinweis auf eine Stornierung finden!
Idon schrieb:
Hätte man wirklich am Flughafen erscheinen müssen?
Eben, durch die Pressemittelungen sollte schon klar gewesen sein, dass eine Beförderung nicht stattfinden würde, sofern man von der Einreisesperre betroffen sein würde. Da der TE die Reise nicht angetreten hat, gehe ich davon aus.
boarder-winterman schrieb:
Ja am Flughafen wäre dann ein Formular ausgefüllt worden das dir die Beförderung verweigert wurde
Wie kommst du darauf? Oder anders gefragt: Aus welchem Finger hast du dir das gesagt?

Sofern nicht selbst storniert wurde, sehe ich hier aus Art. 8 Abs. 1 der EU Fluggastverordnung. einen Anspruch auf Erstattung gegenüber der Fluggesellschaft (ABC-Travel als Vermittler hat damit nichts zu tun), aber die Fluggesellschaften stehen derzeit selbst massiv unter Druck und werden kaum freiwillig Geld rausrücken sondern versuchen Zeit zu gewinnen. Daher muss der TE selbst wissen ob der den Weg durch die Gerichte wählt oder den "Gutschein" akzeptiert, in beiden Fällen besteht das Risiko durch Insolvenz der Airline mit leeren Händen dazustehen und beim Klageweg gibt es ggf. noch ein Kostenrisiko.

Wurde selbst storniert, dann Füße stillhalten und über alles freuen was die Airline freiwillig anbietet.
 
Ich kenne mich mit Flugrecht überhaupt nicht aus.

Hätte die Airline erkennen können/müssen, dass dieser Fluggast nicht einreisen darf?
Der Fluggast hätte ja auch doppelte Staatsbürgerschaft o.ä. haben können.
Der Fluggesellschaft hätte man meiner Meinung nach zumindest durch eigene Stornierung das Recht und die Möglichkeit geben können, diesen Sitzplatz anderweitig zu vergeben. Die Fluglinien werden ja nicht alle Hintergrundinformationen haben wie die USA-Einreisebehörden (vorab-Check).
 
Der TE hat sich selbst an den Reiseveranstalter gewandt, was ich durchaus als Stornierung verstehen würde.
Da müsste sich der TE aber noch mal detaillierter zu äußern.

Durch das Nichterscheinen am Flughafen hat sich eine sogannte "NoShow Buchung" ergeben, der TE hat also aus eigenen Stücken auf den Flug verzichtet.
Die Beförderung verweigern kann die Airline nur beim Check In oder Boarding oder in Form einer schriftlichen Stornierung im Vorhinein.

Dieses Formular, dass einem die Beförderung verweigert wurde, wird am Flughafen ausgefüllt und dient dann zum Erhalt der Entschädigung nach EU Fluggastverordnung.
Ist mir selbst bei einem überbuchten Flug nach Australien über Hong Kong einmal so gegangen, es gab da 600€ Entschädigung und eine Umbuchung auf einen späteren Flug einer Partnerairline.
War zwar ein ziemlicher Kampf mit der Airline die 600€ zu bekommen, mit Hilfe des Formulars und viel Geduld ging es dann aber schlussendlich durch.

Die Airline kann im Vorhinein nicht wissen ob der TE von der Einreisesperre betroffen ist, da ja wie oben im Beispiel genannt beispielsweise auch eine zweite Staatsbürgerschaft vorliegen könnte.

Auch der Hinweis von @ThomasK_7 ist korrekt, durch eine vorzeitige Stornierung seinerseits im Vorhinein hätten zumindest die Steuern und Gebühren erstattet werden müssen, da er ja nicht geflogen ist.
Durch eine "NoShow Buchung" ist dies aber nicht mehr möglich.

Leider hat der TE meiner Meinung nach seine Möglichkeiten auf Entschädigung durch sein Nichtstun (nicht böse gemeint, ist halt leider so) verspielt.
Jetzt muss er mit der Kulanz der Airline rechnen, die durch die Erstellung eines Fluggutscheins durchaus gegeben ist.
 
Der TE begehrt keine Zahlung aus Fluggastverordnung. Warum sollte ihn ein Formular hierfür tangieren?
Ist es noshow wenn jemand z.B. im Rahmen einer Schadensminderung keinen von vornherein als sinnlos bekannten Weg auf auch nimmt?

Das Thema ist komplexer als es scheint.
 
Über die EU Fluggastverordnung sehe ich hier die einzige Chance Geld zurückzubekommen, da der Flug ja ganz regulär stattgefunden hat und ihm nur die Beförderung verweigert worden wäre.
So wäre man dann an eine Erstattung gekommen.

Ja es ist auch NoShow, wenn man aus welchen Gründen auch immer nicht am Flughafen auftaucht.
Ergibt sich ja schon aus dem Wort selbst ;)

Alles andere als der Weg zum Flughafen kann als Stornierung oder Nichtantritt aus persönlichen Gründen gewertet werden, wo die Fluggesellschaft nicht für haftbar gemacht werden kann.
Also sind nur noch Kulanzleistungen der Fluggesellschaft eine Option.
 
Er hat aber am 13.03. nicht die Voraussetzungen erfüllt, um den Flug antreten zu können, da er zu dem Zeitpunkt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Erlaubnis zur Einreise gehabt hat. Wir gehen mal davon aus. dass der TE weder einen US Pass hat, noch über eine Greencard verfügt usw. Ich sehe da keine Veranlassung auf Kulanz, das muss ganz normal abgewickelt werden, entweder über Umbuchung auf einen anderen Zeitpunkt oder Geld zurück. Im Normalfall sind Chartermaschinen eh überbucht, dass heißt, der Airline wird vermutlich nicht mal irgendwas entgangen sein.
 
Also wenn er bezahlt und ihm wäre die Beförderung verweigert worden - welcher Teil hätte dann nicht seine Verpflichtung aus dem Vertrag eingehalten?
 
@totoro, Delta ist keine Charterairline, sondern eine ganz normale Linienfluglinie aus den USA.
Es ist auch irrelevant dass er keine Berechtigung zur Einreise gehabt hätte, er hat sich selbstständig dazu entschieden den Flug nicht anzutreten, weil er nicht zum Flughafen gefahren ist.
Da wird sich die Airline auch drauf berufen und maximal durch einen Gerichtsprozess mit unklarem Ausgang zur Zahlung zu bewegen sein.

Umbuchung auf einen anderen Zeitpunkt ist ja quasi mit dem Guthaben erfüllt, da ist ihm die Airline ja schon entgegengekommen.

@Idon, in diesem Fall natürlich die Airline.
Nur mit dem Unterschied dass dem TE die Beförderung nicht verweigert wurde, sondern dass er sich selbst dazu entschieden hat nicht zu fliegen.
Das kann man durch das Nichterscheinen am Flughafen in jedem Fall so deuten und hier wären wir wieder bei der NoShow Reise.
Der Rückflug ist durch das Nichterscheinen beim Hinflug übrigens verfallen, da alle Segmente einer Buchung der Reihe nach abgeflogen werden müssen.
Hier ist ihm Delta mit dem Gutschein auch schon kulant entgegengekommen.

Ich sehe hier schwarz für eine Rückzahlung.
 
boarder-winterman schrieb:
@totoro, Delta ist keine Charterairline, sondern eine ganz normale Linienfluglinie aus den USA.
Es ist auch irrelevant dass er keine Berechtigung zur Einreise gehabt hätte,

Nö. Es herrschte ab dem 13.03. ein allgemeines Einreiseverbot. Es gab ein paar Ausnahmen, die lassen wir mal unberücksichtigt. Dieses Einreiseverbot hat sich der TE nicht aus den Fingern gesaugt, sondern wurde vom POTUS erlassen. Es handelt sich hier um eine Situation, die wir noch nicht hatten, insofern gibt es keine vorangegangenen Fälle an denen man sich orientieren kann.

Ich hatte eine ähnliche Situation 2002 mit SARS als ich nach Toronto geflogen bin, da ging es aber recht unproblematisch mit der Umbuchung, die ganze Gefahrensituation war allerdings eine andere.
 
@boarder-winterman

Woher nimmst du, dass der TE sich so entschieden hat?

Warum sollte jemand eine Anstrengung unternehmen, wenn allgemeinbekannt ist, dass diese vergebens wäre? Wie lässt sich das mit der obligatorischen Schadensminderungspflicht in Einklang bringen?


Ich sehe hier, dass der Fall komplex ist und nur von einem Anwalt bearbeitet werden kann und darf, dem alle Unterlagen zur Verfügung stehen.
 
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Wir sind da halt anderer Meinung, meinem Empfinden nach hat sich der TE selbst entschieden nicht zu fliegen, indem er nicht zum Flughafen gefahren ist.
Dadurch hat er nicht alle seine Möglichkeiten ausgeschöpft.

Für mich würde das Einschalten eines Anwalts hier nur zusätzliche Kosten verursachen bei ungewissem Ausgang.
 
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