Das Problem ist, dass erstens für eine Abmahnung quasi gar kein "Beweis" vorliegen muss (man hat natürlich Daten gesammelt, aber das ist ja nichts rechtskräftiges zunächst). Wenn du damit nicht einverstanden bist, musst du widersprechen und damit quasi vor Gericht ziehen. Und vor Gericht wirst du gerne auch alleine aufgrund von Log-Dateien dieser "Dienstleister" verknackt. Dazu muss keinesfalls nachgewiesen werden, dass du es auf der Platte hast, es muss nur von deiner IP kommen. Und ungeschütztes WLAN ist als Grund nicht ausreichend, dann haftest du als Betreiber des WLANs.
Und das runterladen aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen ist wirklich bekanntermaßen auch nicht erlaubt. Nur wird sich kein Rechteinhaber als offensichtlich rechtswidrige Quelle an eine Tauschbörse hängen, sondern die IPs abfragen, die etwas anbieten. Denn sonst würde man das ganze Geschäftsmodell Abmahnung gefährden, wenn man es selber kostenfrei "anbietet", es also stillschweigend akzeptiert.
Wie weit die Formulierung "gewerblich" ausgelegt wird, ist einerseits erschreckend, anderseits war es leider abzusehen.