News Erste Rechtsprechung nach neuem Urheberrecht

Jirko

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Anfang dieser Woche trat das „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ in Kraft, mittlerweile gab es eine erste richterliche Entscheidung, die vor allem der Begriffsklärung dient. Dabei wurde festgestellt, welcher Umfang an illegal heruntergeladenen Medien einem gewerblichen Ausmaß entspricht.

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Ob sie das Ziel, Raubkopieren einzudämmen, erreichen, wenn sie jeden, der z.B. mal ein Album probe gehört hat, kriminalisieren, würd ich mal bezweifeln.
 
Das Hautproblem ist doch wieder mal ein unpräzise formulierter Gesetzestext... "in gewerblichem Umfang" heißt für mich: Bereicherung durch Raubkopie. Dies ist beim herunterladen in einer kostenlosen Tauschbörse etc. aber sicherlich nicht der Fall...

Scheinbar wird es wieder schlecht informierte Richter geben, die das anders sehen...
 
Na damit dürfte ja klar sein was als "gewerbliches Ausmass" angesehen wird ... war ja klar das die Riesenlobby sich durchsetzt, oder hat wirklich ernsthaft jemand was anderes erwartet?

Scheinbar wird es wieder schlecht informierte Richter geben, die das anders sehen...
naja gut gesch*** dürfte passender sein ... oder mal pro MI ausgedrückt, wenn du dir ein Album nur zum anhören runterlädts, bereicherst du dich zwar nicht direkt kommerziel ... aber nen geldwerten Vorteil verschaffst dir damit doch ...
Worte nichts als Worte die zwischen recht und Unrecht entscheiden ...
 
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weiß jemand, ob die Industrie die Datei nur runterladen muss, oder ob die auch auf der Festplatte nachgewiesen werden muss??
Denke gerade an Leute mit ungesicherten WLAN Routern. Irgendein Kiddie lädt über den WLAN Router des Nachbarn hoch, und der bekommt Ärger.
Und nein, das geschieht nicht immer recht. Ich hatte bis vor kurzem noch einen Router, wo ich noch nicht die neue Verschlüsselung einstellen konnte. Auch wenn man vor Gericht gut raus ist. Stress bedeutet das trotzdem!
 
mit sicherheit wird es so gut wie alles als gewerbliches ausmaß betrachte
 
Erachte diese Maßnahmen als zu weitreichend. In der Vergangenheit wurde der Sinn des zivilrechtlichen Anspruches darin begründet, die Kanzleien zu entlasten. Ich sehe ihn darin begründet, kleinen Leuten unkompliziert und schnell möglichst viel Geld zu entwenden. Die Maßnahmen richten sich jedenfalls klar an geringe Gesetzesverstöße.
 
Das wird weder Leute davon abhalten so Zeug anzubieten, noch es runterzuladen. Genauso wenig wird es die Profite der Industrie verbessern (Man hat nunmal nur soundsoviel Geld). Das einzige was es bewirkt ist mehr Geld in den Taschen von DigiProtect und Co.
 
Dieses Gesetzt ist sowas von total daneben. Bin mal gespannt wie lange es dauert bis das bei mir hier in Karlsruhe vor dem BVG landet, da eine private Firma nicht so einfach auf Daten von Menschen zugreifen darf!
 
[...] und bezeichneten bereits das Angebot eines einzelnen Albums oder eines Films als einen solchen Umfang [...]

sehe ich das richtig, dass nur das bereitstellen von urheberrechtlich geschütztem inhalt strafbar ist? ich lese hier nichts vom download. ist dieser nicht strafbar? das würde doch bedeuten, das dieses gesetz immernoch nicht ausreichend ist und raubkopierern immernoch schlupflöcher lässt. ich denke da z.B. an filehoster a la rapidshare & co...
 
Ghaz schrieb:
weiß jemand, ob die Industrie die Datei nur runterladen muss, oder ob die auch auf der Festplatte nachgewiesen werden muss??
Denke gerade an Leute mit ungesicherten WLAN Routern. Irgendein Kiddie lädt über den WLAN Router des Nachbarn hoch, und der bekommt Ärger.
Und nein, das geschieht nicht immer recht. Ich hatte bis vor kurzem noch einen Router, wo ich noch nicht die neue Verschlüsselung einstellen konnte. Auch wenn man vor Gericht gut raus ist. Stress bedeutet das trotzdem!
Afaik ist immer der Besitzer des Routers dafür verantwortlich, was über seinen Anschluss passiert. Wenn der nicht geschützt ist, ist das dann einfach Fahrlässigkeit.
 
Das Problem ist, dass erstens für eine Abmahnung quasi gar kein "Beweis" vorliegen muss (man hat natürlich Daten gesammelt, aber das ist ja nichts rechtskräftiges zunächst). Wenn du damit nicht einverstanden bist, musst du widersprechen und damit quasi vor Gericht ziehen. Und vor Gericht wirst du gerne auch alleine aufgrund von Log-Dateien dieser "Dienstleister" verknackt. Dazu muss keinesfalls nachgewiesen werden, dass du es auf der Platte hast, es muss nur von deiner IP kommen. Und ungeschütztes WLAN ist als Grund nicht ausreichend, dann haftest du als Betreiber des WLANs.

Und das runterladen aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen ist wirklich bekanntermaßen auch nicht erlaubt. Nur wird sich kein Rechteinhaber als offensichtlich rechtswidrige Quelle an eine Tauschbörse hängen, sondern die IPs abfragen, die etwas anbieten. Denn sonst würde man das ganze Geschäftsmodell Abmahnung gefährden, wenn man es selber kostenfrei "anbietet", es also stillschweigend akzeptiert.

Wie weit die Formulierung "gewerblich" ausgelegt wird, ist einerseits erschreckend, anderseits war es leider abzusehen.
 
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hähä, geschieht dem deutschen Michel recht! :D
Sollen ruhig mal paar 10000 Leute verklagt werden. Hoffentlich die Kinder von ein paar Richtern. Vielleicht wachen DANN mal die Menschen auf.
Es ist in meinen Augen unglaublich, dass ein PRIVAT-UNTERNEHMEN Zugriff auf meine privaten Daten bekommt. Ohne Umweg über die Staatsanwaltschaft. Die hatten kein Bock auf Arbeit, und haben sich Honig um den Mund schmieren lassen.
Warum überhaupt noch den Staat die Drecksarbeit machen lassen. Die Wirtschaft vereinigt einfach alle drei Gewalten in sich. Spart auch Kosten.
Die Gefängnisse sind ja auch schon teils privat. Die Wagen der Polizei auch. Der Rest stört dann auch nicht mehr.
 
@13: Jap, ich musste mich mal näher damit auseinandersetzten (kein weiterer Kommentar) und man hat selber dafür zu sorgen, dass das eigene WLAN ausreichend verschlüsselt und geschützt ist. Man kann also nicht einfach hergehen und behaupten, dass jemand fremdes über das eigene WLAN geladen hat. Man ist selbst verantwortlich für die Daten, die über den geschalteten Anschluss ins eigene Wohnzimmer - oder eben auch nicht - fliegen.
 
Wie bereits jemand bemerkt hat, wird es 50 mal billiger sein wenn du dir 20 Stück eines Spiels im Laden klaust als wenn du es herunterlädst und schlimmstenfalls an 2-3 andere verteilst.

Gewerblich ist jedenfalls etwas vollkommen anderes.
 
„die sich jahrelang aus Datenschutzgründen geweigert haben, hinter IP-Adressen stehende Straftäter zu nennen.“


Diese weitere Beschneidung des Datenschutzes find ich äußerst problematisch. Wenn man sieht, wie im Ausland mit sensiblen Daten umgegangen wird, kann man ja direkt neidisch werden.

Ich finde, bei so einem Gesetz, muss auch etwas zum Schutz des Bürgers getan werden, um Missbrauch zu vermeiden. Nur leider sehe ich keine Maßnahmen in dieser Richtung.

Dieses neue Gesetz ist doch nur entstanden, auf den Druck der jeweiligen Lobbys. Ich will niemandem etwas vorwerfen, aber die Auslegung der Richter klingt nicht unbedingt fair und nach richterlicher Unbefangenheit.

Für mich ein weiteres Gesetz, dass zum Himmel stinkt. Comming soon: Patriot Act GER-Edition :rolleyes:
 
Ich glaube nicht, dass hier eine Lobby Druck auf einen Richter ausüben kann. Das muss andere Gründe haben. Viel mehr versagt hierbei, wie so oft, unsere Politik. Es muss endlich eine andere Partei an die Macht, die Ihren Job auch als einen solchen versteht. Leider fällt mir dazu auch keine ein...
 
Ich weiß nicht warum sich jeder so aufregt.

Habt es doch selber in der Hand, der Verbraucher hat immer noch die Macht.

Einfach strikt 3-6 Monate lang keine CD's, DVD's oder Spiele kaufen ...
und das wirklich jeder - mal schauen wie schnell die Industrie klein beigibt.

Mit Politik hat das nichts zu tun, nicht andere für die eigenen Unzulänglichkeiten in Verantwortung nehmen.

Das funktioniert mit allen Branchen, nur sind wir Verbraucher zu lethargisch um uns unserer Macht wirklich bewußt zu werden.

Schade!
 
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