Export/Verkauf - zb. Apple

Zaiga

Lieutenant
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Hallo zusammen,

wenn man zb. ein Iphone kauft und diese dann weiterverkauft, benötigt man dafür eine "Erlaubnis" vom Hersteller? Oder geht die Ware vom Verkäufer zum Käufer über und er hat die gesamte Verfügungsgewalt über das Produkt und kann damit tun was er will?

Danke Gruß!
 
Er kann dann tun was er will damit. Das Eigentum und der Besitz des Gerätes geht beim Verkauf an den Käufer über.

Bei der Software auf dem Gerät hat er dann ein Nutzungsrecht von Apple.
 
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Zaiga schrieb:
Auch nicht nur im "privaten" Umfang?
Es gibt auch beim Privatverkauf Rechte und Pflichten des Verkäufers und Käufers. Einfach mal Googeln.

Miete oder Nutzungsrecht sind logischerweise andere Rechte und Pflichten.


Das wäre ja der Supergau wenn ich ein iPhone das ich gekauft habe erst von Apple genehmigen lassen muss was damit passiert.
 
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Giggity schrieb:
Es gibt auch beim Privatverkauf Rechte und Pflichten des Verkäufers und Käufers. Einfach mal Googeln.

Miete oder Nutzungsrecht sind logischerweise andere Rechte und Pflichten.


Das wäre ja der Supergau wenn ich ein iPhone das ich gekauft habe erst von Apple genehmigen lassen muss was damit passiert.

Ja im privaten Umfang verstehe ich das, aber ich meinte eben im nicht privaten Umfang also gewerblich.
 
Zaiga schrieb:
Das Iphone war nur ein Beispiel. Man kauft im gewerblichen Umfang 10 iPhones und verkauft diese weiter. Erlaubt?
Ja, solange der Händler dabei alle übrigen gesetzlichen Bestimmungen beachtet (z.B. Gewährleistung bei Verkauf an Privat, Steuer, Exportverbot und co.). Warum auch nicht? Mit dem Erstverkauf hat sich auch bei HW der Erschöpfungsgrundsatz des Herstellers erledigt. Dass der Hersteller dabei u.U. nicht mehr an seine Garantieversprechen gegenüber dem Erstkäufer (oder, je nach Formulierung auch dem Besitzer der Originalrechnung des Erstkäufers) gebunden ist, hat mit dem Recht, die Ware zu veräußern, nichts zu tun.

Und ganz praktisch gesehen wäre es extrem seltsam, wenn exakt dieses Geschäftsmodell einige große Händer im Gebrauchtgeschäft seit vielen Jahren illegal in Deutschland betreiben würden (Rebuy, AsGoodAsNew usw.). Von den ganzen Handy-Shop ganz zu schweigen.
 
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Bei dem Beispiel iPhone braucht man keine Erlaubnis vom Hersteller zum Verkauf.
Bei irgendwelchen anderen Dingen kann das evtl. anders aussehen. Du kannst z.B. manche Waffen nicht einfach in manche Länder verkaufen. Da brauchst du dann keine Herstellererlaubnis, sondern andere.
 
Wenn jemand allerdings iPhones nach Russland verkaufen möchte, muss er sich als Gewerbetreibender an Exportbeschränkungen etc. halten... nur mal so in den Raum geworfen wenn jemand auf die grandiose Idee käme.
Könnte sonst ganz böse enden ;).....

Gerade bei Apple lohnt sich der Import und Weiterverkauf in der Regel eher nicht, da die Preise recht "fest" sind und es keine riesigen Rabatte gibt. Der Gewinn muß natürlich noch versteuert werden und Kosten z.B. für Gewährleistung usw. müssen hängen bleiben.
 
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