fahrlässige Hehlerei ebay was nun?

TumJumWom

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Hallo,

vor etlichen Jahren hat wohl mal jemand eine sehr günstige Office Lizenz über ebay gekauft.
Jetzt gibt es eine Vorladung von der Polizei: Vorwurf fahrlässige Hehlerei.
Was hat diese Person nun zu erwarten? Sie ging davon aus das es sich um OEM Keys handelt.
 
Eben, fahrlässige Hehlerei gibt es nicht, außer nach § 148b GewO für Edelmetalle. Der Straftatbestand des § 259 StGB erfordert das Bewusstsein, dass die Sache durch eine rechtswidrige Tat erlangt ist, das Bewusstsein eine Tathandlung zu begehen und hierdurch eine rechtswidrige Vermögenslage aufrecht zu erhalten. Im Strafverfahren muss also der Vorsatz nachgewiesen werden, sofern dies nicht gelingt, entfällt die Strafbarkeit.

Außerdem muss eine Sache ja nicht nur gekauft, sondern auch weiterverkauft oder zumindest der Weiterverkauf versucht worden sein, damit überhaupt von Hehlerei im Sinne des § 259 StGB die Rede sein kann:
Da von Sache die Rede ist, kann das Tatobjekt nur ein körperliche Gegenstand sein, von SW Lizenzen lässt sich dies wohl kaum behaupten. PS: Sehe gerade das gewissen Staatsanwaltschaften dies wohl doch tun.

Neben dem strafrechtlichen Aspekt gibt es übrigens auch einen zivilrechtlichen, sollten die SW Lizenzen weiterverkauft worden sein.

Wenn Weiterverkauft wurde, dann würde ich einen Anwalt nehmen, der kann Akteneinsicht verlangen, dann weiß man, was die Staatsanwaltschaft vorliegen hat.
 
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Holt schrieb:
Wenn Weiterverkauft wurde, dann würde ich einen Anwalt nehmen, der kann Akteneinsicht verlangen, dann weiß man, was die Staatsanwaltschaft vorliegen hat.

Und wenn kein weiterverkauf vorliegt. ?
 
Grundsätzlich: Manche Staatsanwälte gestatten auch ohne Anwalt Akteneinsicht.
 
Lass mich raten, du wohnst in NRW. Nur bei uns hat die Justiz so viel Langeweile...

BTT: Anwalt nehmen, und wenn zur Vorladung hingest nur persönliche Daten offenbaren. Für alles andere solltest du lieber schweigen.
 
Könnte das nicht schon verjährt sein (5 Jahre)?.
 
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JaredFogle schrieb:
Anwalt nehmen, und wenn zur Vorladung hingest nur persönliche Daten offenbaren.
Anwalt nehmen ja, der wird die Vorladung aber erstmal absagen und Akteneinsicht verlangen. Sollte es nur um eine einzige Office Lizenz gehen die bei eBay so billig gekauft wurde, dass der Staatsanwalt unterstellt der Käufer hätte dabei annehmen müssen das dies keine legale Lizenz sein konnte, so der Anwalt dies mit einem Schreiben abwenden können, andernfalls kommt der Anwalt natürlich mit zu Vernehmung.
 
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