Falschen Wasserblock gekauft

Zoonte

Cadet 2nd Year
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Jan. 2022
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18
Hallo Computerforum,

Ich hatte mir letztens ein Wasserblock gekauft am Donnerstag und habe nun bemerkt das ich den falschen bestellt habe.


Bestellt habe ich ein Wasserblock für die Rtx 2070 ex (one Click oc) von KFA2

Gebraucht hätte ich die Rtx 2070 Super ex (one Click oc) von KFA2

Gibt es dort viele Unterschiede oder ist es kein Problem dieser Trotzdessen rauf zu montieren?

Gruß, Zoonte
Ergänzung ()

Die Wasserblöcke wären diese:

Rtx 2070 (bestellt): https://hybridcooling-modding.fr/home/137-waterblock-rtx-2070-kfa2-ex-1-click-oc.html

Rtx 2070 super: https://hybridcooling-modding.fr/home/165-waterblock-rtx-2070-super-kfa2-ex-1-click-oc.html
 
Zwischen normaler 2070 und einer Super liegen schon Welten!
 
chr1zZo schrieb:
Zwischen normaler 2070 und einer Super liegen schon Welten!
Auch beim PCB? Das ist halt die Frage. So rein von den Abmessung (mit Ausnahme der Höhe) sind beide Karten ja doch recht identisch.
 
kachiri schrieb:
Auch beim PCB? Das ist halt die Frage. So rein von den Abmessung (mit Ausnahme der Höhe) sind beide Karten ja doch recht identisch.
Da gebe ich dir Recht, aber der Chip ist ja ein komplett anderer. Da muss der TE mal nach Teardowns schauen bei Google, und die Platinen vergleichen.
 
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Reaktionen: Zoonte und chr1zZo
Schade das das ganze nicht passt. F an die bezahlten 165€. Mal schauen ob ich es stornieren kann.
 
Sahit schrieb:
@Zoonte du hast doch 14 Tage Rückgaberecht oder privat gekauft?
Es wurde so weit ich weiß noch nicht geliefert, aber habe denen nun mittgeteilt, das es sich um ein falsches bestelltes Produkt handelt. Und sie gebittet diesen zu stornieren.
 

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Mit Annahme verweigern wird aber der Vertrag nicht zurück abgewickelt. Der korrekte Weg ist hier über den Widerruf, wenn sie nicht die Stornierung machen. Die Firma wird in ihren AGB vermutlich die Klausel haben, dass der Vertrag erst mit Versand der Ware zustande kommt. Daher wäre es aus Kostengründen für die Firma das Beste, wenn sie die Stornierung machen.

Bei Annahme verweigert sollte man auch bedenken, dass viele Händler in ihren AGB durchaus Klauseln haben können, um Informationen über das Bestellverhalten von Kunden mit Auskunfteien zu teilen. Macht man so was dann öfters kann es irgendwann passieren, dass man nur noch im örtlichen Präsenzhandel einkaufen kann.
 
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