Hallo zusammen,
folgende Situation: Ich habe vor etwas über einem Jahr (sagen wir 01.01.2017) einen Kredit über 100.000€ für ein Haus aufgenommen, der noch komplett nicht ausgezahlt ist. Ab dem 13. Monat (also Anfang dieses Jahres) musste ich nun erstmals 250€ Bereitstellungszinsen zahlen (so war es auch im Vertrag angegeben). Nun benötige ich diesen Kredit nicht mehr, und habe bei der Bank beantragt, den Kredit gegen Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung zu kündigen.
Heute habe ich von der Bank ein Schreiben bekommen, in dem mir dargelegt wird wie hoch die Nichtabnahmeentschädigung in meinem Fall wäre (ca. 9.000€). Als Anlage liegt auch eine genaue Berechnung, wie die Bank auf die 9.000€ kommt. Mit dieser Berechnung stimme ich jedoch nicht überein, meiner Meinung nach müsste man den Zinsausfall anders berechnen, damit käme ich auf irgendwas um die 6.000€.
Ich könnte natürlich der Bank meine Sichtweise darlegen und darum bitten, eine neue Berechnung auszustellen. Im ungünstigsten Fall würde man sich dann über den Betrag streiten, es gehen ein paar Monate ins Land bis alles geklärt ist und ich muss jeden Monat weiterhin 250€ zahlen (was ich natürlich gerne vermeiden würde, die nächsten 250€ stehen am 01.03. wieder an).
Meine Frage ist daher folgende: Könnte ich das Angebot über die 9.000€ Nichtabnahmeentschädigung annehmen (also jetzt sofort zahlen), und nachträglich die Differenz zu den 6.000€ zurückzahlen (natürlich vorausgesetzt, ich habe mit den 6.000€ Recht)? Oder würde ich dadurch, dass ich das Angebot annehme, quasi "anerkennen", dass ich mit den 9.000€ einverstanden bin und mir die Option verbauen, den Betrag auf 6.000€ nachträglich reduzieren zu können?
Ich hoffe es ist klar, was gemeint ist, falls nicht fragt einfach, dann versuche ich es nochmal genauer zu erklären.
MfG Anub1s
folgende Situation: Ich habe vor etwas über einem Jahr (sagen wir 01.01.2017) einen Kredit über 100.000€ für ein Haus aufgenommen, der noch komplett nicht ausgezahlt ist. Ab dem 13. Monat (also Anfang dieses Jahres) musste ich nun erstmals 250€ Bereitstellungszinsen zahlen (so war es auch im Vertrag angegeben). Nun benötige ich diesen Kredit nicht mehr, und habe bei der Bank beantragt, den Kredit gegen Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung zu kündigen.
Heute habe ich von der Bank ein Schreiben bekommen, in dem mir dargelegt wird wie hoch die Nichtabnahmeentschädigung in meinem Fall wäre (ca. 9.000€). Als Anlage liegt auch eine genaue Berechnung, wie die Bank auf die 9.000€ kommt. Mit dieser Berechnung stimme ich jedoch nicht überein, meiner Meinung nach müsste man den Zinsausfall anders berechnen, damit käme ich auf irgendwas um die 6.000€.
Ich könnte natürlich der Bank meine Sichtweise darlegen und darum bitten, eine neue Berechnung auszustellen. Im ungünstigsten Fall würde man sich dann über den Betrag streiten, es gehen ein paar Monate ins Land bis alles geklärt ist und ich muss jeden Monat weiterhin 250€ zahlen (was ich natürlich gerne vermeiden würde, die nächsten 250€ stehen am 01.03. wieder an).
Meine Frage ist daher folgende: Könnte ich das Angebot über die 9.000€ Nichtabnahmeentschädigung annehmen (also jetzt sofort zahlen), und nachträglich die Differenz zu den 6.000€ zurückzahlen (natürlich vorausgesetzt, ich habe mit den 6.000€ Recht)? Oder würde ich dadurch, dass ich das Angebot annehme, quasi "anerkennen", dass ich mit den 9.000€ einverstanden bin und mir die Option verbauen, den Betrag auf 6.000€ nachträglich reduzieren zu können?
Ich hoffe es ist klar, was gemeint ist, falls nicht fragt einfach, dann versuche ich es nochmal genauer zu erklären.
MfG Anub1s