Fehlerhafte Berechnung Nichtabnahmeentschädigung

Anub1s

Lieutenant
Registriert
Aug. 2006
Beiträge
716
Hallo zusammen,

folgende Situation: Ich habe vor etwas über einem Jahr (sagen wir 01.01.2017) einen Kredit über 100.000€ für ein Haus aufgenommen, der noch komplett nicht ausgezahlt ist. Ab dem 13. Monat (also Anfang dieses Jahres) musste ich nun erstmals 250€ Bereitstellungszinsen zahlen (so war es auch im Vertrag angegeben). Nun benötige ich diesen Kredit nicht mehr, und habe bei der Bank beantragt, den Kredit gegen Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung zu kündigen.
Heute habe ich von der Bank ein Schreiben bekommen, in dem mir dargelegt wird wie hoch die Nichtabnahmeentschädigung in meinem Fall wäre (ca. 9.000€). Als Anlage liegt auch eine genaue Berechnung, wie die Bank auf die 9.000€ kommt. Mit dieser Berechnung stimme ich jedoch nicht überein, meiner Meinung nach müsste man den Zinsausfall anders berechnen, damit käme ich auf irgendwas um die 6.000€.

Ich könnte natürlich der Bank meine Sichtweise darlegen und darum bitten, eine neue Berechnung auszustellen. Im ungünstigsten Fall würde man sich dann über den Betrag streiten, es gehen ein paar Monate ins Land bis alles geklärt ist und ich muss jeden Monat weiterhin 250€ zahlen (was ich natürlich gerne vermeiden würde, die nächsten 250€ stehen am 01.03. wieder an).
Meine Frage ist daher folgende: Könnte ich das Angebot über die 9.000€ Nichtabnahmeentschädigung annehmen (also jetzt sofort zahlen), und nachträglich die Differenz zu den 6.000€ zurückzahlen (natürlich vorausgesetzt, ich habe mit den 6.000€ Recht)? Oder würde ich dadurch, dass ich das Angebot annehme, quasi "anerkennen", dass ich mit den 9.000€ einverstanden bin und mir die Option verbauen, den Betrag auf 6.000€ nachträglich reduzieren zu können?

Ich hoffe es ist klar, was gemeint ist, falls nicht fragt einfach, dann versuche ich es nochmal genauer zu erklären.

MfG Anub1s
 
Bei diesen Summen und diesem Sachverhalt könnte es sich u. U. lohnen einen Anwalt aufzusuchen.

Zahlungen unter Vorbehalt sind zwar teilweise möglich, aber wer weiß, was da vertraglich noch alles vereinbart wurde.
 
Sorry. Hab was falsch gelesen im Eingangsposting.

Aber poste doch mal die Berechnung der Bank hier.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist ein typischer Fall für die Verbraucherzentrale!
Die berechnen Dir für 35 oder 45 Euro die korrekte Nichtabnahmeentschädigung/Vorfälligkeitsentschädigung.

Ein Anwalt kommt hier immer teurer und es ist ein sehr spezielles Thema, das nicht für jeden Anwalt geeignet ist.
 
Sowohl Anwalt als auch Verbraucherzentrale kämen sicherlich in Frage, danke schon mal für diese Hinweise. Beides nimmt aber halt sicher eine gewisse Zeit in Anspruch, weswegen meine hauptsächliche Frage ist, inwieweit ich auf das "Angebot" auch so schon eingehen kann, um später dann evt. zu viel gezahlte Beträge wieder zurückfordern zu können.
 
Ich bin eher der Typ der die Meinung vertritt
Ist das Geld erstmal weg ist es umso schwieriger das Geld wieder zurückzuholen
Unabhängig wir es rechtlich aussieht würde ich trotzdem zum Fachanwalt oder Verbraucherzentrale, bevor du das Geld überweist
 
Einfach wäre, die Berechnung hier schnell zu posten.

Dann könnte ich dir gleich sagen, ob die Berechnung stimmt oder nicht.
 
@ TE:

Einfach so zahlen würde ich nicht. Dies kann einem Anerkenntnis gleichkommen.

m.E. kannst du dies aber abwenden, indem Du Deine Zahlung ausdrücklich (d.h. vor allem schriftlich und beweisbar!) unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht leistest.

Wenn Du ausdrücklich die Rechtspflicht zur Zahlung nicht anerkennst, kann Dir später niemand damit kommen, Du hättest etwas anerkannt.

Dafür (um Deine Ziele zu erreichen) müsstest Du jedoch zunächst die vollen 9.000 € zahlen, und sie später, ggf über den Klageweg, zurückerstreiten.
 
@TE
Guckst Du z. Bsp. mal hier.
 
Noch etwas:

Wenn Du gar nicht zahlst, aber umgehend Klage gegen die Berechnung erhebst, musst Du im Falle Deines Obsiegens keinerlei Bereitstellungszinsen ab dem Zeitpunkt Deiner Klageerhebung zahlen. Egal wie lange der Prozess dauert.

Verlierst Du allerdings, sieht das anders aus.
 
@JardelBenz Die Berechnung ist in Form einer Tabelle, wo monatlich die 400€ Rate (aufgeteilt in Zinsen und Tilgung) stehen, zusätzlich jeweils zum 01.01. 5.000€ Sondertilgung aufgelistet sind. Hinten steht dann ein Abzinsungszinssatz (der nach einigen Jahren steigt), ein Faktor und ein Barwert. Mit dem Barwert kommt die Bank dann irgendwann auf die knapp 9.000€.
In meinem Darlehensvertrag steht das mit der Sondertilgung auch so drin ("kalenderjährlich Tilgungen von bis zu maximal 5% der anfänglichen Darlehenssumme). Zusätzlich steht dort aber noch: "Während der Sollzinsfestschreibung [...] hat der Darlehensnehmer das Recht, fünf kostenfreie Tilgungsänderungen auf einen Tilgungssatz zwischen mind. 1% und 10% p.a. gegenüber dem Darlehensgeber zu verlangen". Aufgrund dieses Satzes hätte ich erwartet, dass die gesamte Rechnung eigentlich nicht mit 400€ laufen sollte, sondern mit 10.000/12 = gut 830€ (oder sogar 830€ + Zinsen?), da ich ja die Rate in der Theorie auf das Maximum erhöhen könnte (so war mein Gedanke dahinter). Vllt. kannst du dazu ja noch was sagen.
 
Wann steigt der Zinssatz? Nach der Festschreibung?

Nach 10 Jahren und 6 Monaten hat man immer die Möglichkeit das Darlehen komplett ab zu tilgen.

Was sagt die Bank, wenn du sie auf die 10 Promille? Tilungsmöglichkeit ansprichst?

10% kann nicht sein. Müssen Promille sein.

Ich würde jetzt einfach mal das Gespräch mit der Bank suchen und deine Ansicht vortragen.
 
Auch ich kann dir nur dringend ans Herz legen angesichts solcher Summen fachlich kompetenten Rat einzuholen. Es geht hier ja um bares Geld in nicht unerheblichen Mengen
 
Den Zinssatz kann ich bereits während der Laufzeit ("frühestens 6 Monate nach dem vollständigen Empfang des Darlehens") erhöhen. Es handelt sich aber in der Tat um 10%, da diese pro Jahr ("p.a.") angegeben sind, nicht pro Monat.
Deswegen hätte ich ja vermutet, dass auch die Berechnung so laufen müsste, als würde ich nach den ersten 6 Monaten die Darlehensrate natürlich auf das Maximum hochsetzen, da das Geld ja sofort und voll verfügbar ist.

Mit der Bank selbst werde ich natürlich sofort Montag ebenfalls Kontakt aufnehmen (früher geht leider nicht, da das Schreiben erst gestern bei uns ankam).
 
Seh ich das richtig, dass die bank anhand der ursprünglichen vertraglich vereinbarten tilgung plus sondertilgung rechnet während du der meinung bist, sie müsse den absolut idealisten fall zu deinen gunsten berechnen, weil du in der theorie ja den vereinbarten tilgungsbetrag hättest sofort erhöhen können, es aber nie getan hast?

Wenn ja, bin ich mir ziemlich sicher, dass dies (relativ) klar geregelt ist und es sehr eindeutig ist, wer Recht hat. Die Verbraucherzentrale kann dir das mit sicherheit ganz klar beantworten. Ob dir diese antwort schmeckt, ist eine andere sache.
 
Zurück
Oben