Fernabsatzgesetz

Pidel0

Lieutenant
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Feb. 2002
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hi

ich weiß nicht wo ich es reinstecken soll, aber ich denke in diesem forum macht sicht das gut, hab leider auch nichts passendes in der suchfuntkion gefunden:)

wer kann mir kurz ne antwort zum fernabsatzgesetz geben..... ich hab mir ne neue platte geholt, normal kann ich sie doch innerhalb 7 werktagen ohne grund umtauschen? oder liege ich da falsch?, wie sieht es aber aus wenn ich sie schon benutzt habe? spielt das eine rolle?
weil sie ist schon benutzt:)

mfg
 
Ohne Angabe des Grundes darfst du die funktionierende (!) Platte innerhalb von 14 Tagen umtauschen.
 
Der Käufer kann nach den Vorschriften für Fernabsatzverträge fast jeden Kaufvertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen oder die Ware zurückgeben. Der Beginn der Widerrufsfrist setzt zunächst voraus, dass der Unternehmer seine Informationspflichten zuvor vollständig erfüllt hat und der Käufer weiterhin in Textform (z.B. per Fax, E-Mail oder schriftlich) ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Sie beginnt dann beim Kauf von Waren, wenn der Käufer die Ware erhalten hat. Bei bestellten Dienstleistungen hingegen bereits mit Vertragsschluss.
Kommt der Unternehmer den Informationspflichten nicht nach, beginnt die zweiwöchige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Der Vertrag kann dann noch bis zu sechs Monate gerechnet ab Vertragsschluss und bei Warenlieferungen sechs Monate gerechnet ab Erhalt der Ware widerrufen werden. Wird hingegen nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt, so kann der Vertrag sogar ohne zeitliche Beschränkung widerrufen werden.
Für den Kauf bestimmter Waren ist ein Widerruf allerdings ausgeschlossen. Dazu gehören individuell angefertigte und verderbliche Produkte, Güter, die nicht zurückgesandt werden können (z.B. bestelltes Heizöl), entsiegelte Software sowie entsiegelte Audio- und Videoaufzeichnungen (CD´s, DVD´s und Videos). In der Regel können auch Verträge über Waren, die auf Internetauktionen ersteigert wurden, nicht widerrufen werden.

Will man hinsichtlich eventuell anfallender Rückgabekosten sicher gehen, muss man darauf achten, ob der Unternehmer ein Widerrufs- oder ein Rückgaberecht einräumt. Beim "Widerrufsrecht" trägt der Unternehmer ab einem Bestellwert von 40 Euro in jedem Fall die Kosten für die Rücksendung. Unterhalb dieser Grenze muss der Kunde die Rücksendekosten tragen, sofern der Händler ihn im Vorfeld darüber informiert hat - zum Beispiel durch einen Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gewährt der Händler jedoch ein "Rückgaberecht", so bedeutet dies, dass der Verkäufer grundsätzlich die Rücksendekosten übernehmen muss. Ab 40 Euro aufwärts heißt es also bei Rücksendung immer: "Gebühr bezahlt Empfänger". Entscheidend für die 40 Euro-Grenze ist nicht der Wert der zurückgeschickten Waren, sondern allein der Wert der gesamten Bestellung. Werden also mehrere Sachen gemeinsam bestellt, kommt es nur auf den Gesamtbestellwert und nicht auf den Rücksendewert an.
Also heisst es AGBs lesen, mehr zu dem Thema hier, klick
 
thx für die antworten.....

also kann ich die platte trotz gebrauchs zurückgeben, hab sie bei mindfactory bestellt, wie stellen die sich so bei solchen rückgaben an?
 
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