Hallo,
mir ist mein Firmennotebook in der Notebooktasche auf dem Weg zur Arbeit von der Schulter geruscht und auf Pflasterstein gefallen. Nun ist das Gehäuse beschädigt. Ich habe schon erfahren, dass in solchen Fällen zwischen leichter, mittlerer und grober Fahrlässigkeit unterschieden wird. Bei ersterer müsste der Arbeitgeber die Kosten tragen.
In welche Klasse würdet ihr den Vorfall einstufen? Hat jemand dahingehend schon Erfahrungen gemacht und könnte berichten, wie der Arbeitgeber reagiert hat?
Vielen Dank im Voraus!
mir ist mein Firmennotebook in der Notebooktasche auf dem Weg zur Arbeit von der Schulter geruscht und auf Pflasterstein gefallen. Nun ist das Gehäuse beschädigt. Ich habe schon erfahren, dass in solchen Fällen zwischen leichter, mittlerer und grober Fahrlässigkeit unterschieden wird. Bei ersterer müsste der Arbeitgeber die Kosten tragen.
In welche Klasse würdet ihr den Vorfall einstufen? Hat jemand dahingehend schon Erfahrungen gemacht und könnte berichten, wie der Arbeitgeber reagiert hat?
Vielen Dank im Voraus!