Firmennotebook runtergefallen

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Ensign
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Sep. 2011
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238
Hallo,

mir ist mein Firmennotebook in der Notebooktasche auf dem Weg zur Arbeit von der Schulter geruscht und auf Pflasterstein gefallen. Nun ist das Gehäuse beschädigt. Ich habe schon erfahren, dass in solchen Fällen zwischen leichter, mittlerer und grober Fahrlässigkeit unterschieden wird. Bei ersterer müsste der Arbeitgeber die Kosten tragen.
In welche Klasse würdet ihr den Vorfall einstufen? Hat jemand dahingehend schon Erfahrungen gemacht und könnte berichten, wie der Arbeitgeber reagiert hat?
Vielen Dank im Voraus! :)
 
Aus dem Bauch raus sehe ich hier im Prinzip maximal leichte Fahrlässigkeit - wenn überhaupt.
Eher normales Lebensrisiko, es denn Du hast vorher 5-14 🍺🍻🍺 gefrühstückt 😇

Im Normalfall trägt der AG, bzw. dessen Versicherung (so vorhanden) den Schaden.

Empfehle aber, den Vorfall umgehend mittzuteilen und keinesfalls zu versuchen das "unter den Tisch fallen" zu lassen.
Das hätte ganz andere Folgen für Dich als evt. Kosten.

EDIT:
Ist auch hilfreich, parallel die eigene Privathaftpflicht mal rein informativ anzurufen, ob die in diesem Fall auch eintreten würden.
 
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Du kannst nur bei grober Fahrlässigkeit in Haftung genommen werden.
alles andere ist Unternehmerisches Risiko.
 
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Muessen muss er nicht, er kann. @cartridge_case

@Liked
Fahrlaessig von Dir, dass Du den Trageriemen nur ueber der Schulter hattest und nicht uebern Kopf auf der anderen Schulter.

Wuerde bei uns dennoch unter "Wegeunfall" laufen. Kann immer mal passieren.
Wenn Du nicht gerade "Tuetenzu" oder "Bekifft" warst auf dem Weg zur Arbeit, kraeht hier niemand danach.
Das Dingens wird repariert und gut. Das Du fuer die Zeit der Reparatur kein Ersatzgeraet bekommst ist rein erzieherisch. :D

Also. Ran an den Speck und Beichten.
Was Dein Arbeitgeber daraus macht, kann hier keiner voraussehen.

BFF
 
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was war das denn für eine tasche? outdoorware oder chinaschnäppchen?
wie auch immer, shit happens. wenn es aber nur das gehäuse ist und nicht das display etc. hast du ja noch mal glück im unglück gehabt.
 
BFF schrieb:
Also. Ran an den Speck und Beichten.

Genauso sieht es aus. Hat der Arbeitgeber dich nicht eh am Kicker, dann wird er es wohl unter "passiert" abheften.
Mit dem ein oder anderen dummen Spruch würde ich aber rechnen ;)
 
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FrankenDoM schrieb:
Mit dem ein oder anderen dummen Spruch würde ich aber rechnen

nach dem einer unserer Ingenieure seinen Laptop in Ägypten in einem Säuretanklager zerstört hat, haben wir für den neuen extra eine Art Tupperdose gießen lassen, die Säurefest ist. Und ja die Einhörner oben drauf mussten sein. 😁😁😔
 
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Liked schrieb:
Hat jemand dahingehend schon Erfahrungen gemacht und könnte berichten, wie der Arbeitgeber reagiert hat?

Hallo,

und wie sollte Dir das in irgendeiner Form weiterhelfen? Wird Dein Arbeitgeber auch so reagieren wie meiner? Geh zum Chef und sag Ihm das dass gerät runter gefallen ist. Fertig. Was soll passieren?

MfG
 
Völlig egal...
Der Vorfall ist sofort beim Arbeitgeber zu melden.
 
Nun ist das Gehäuse beschädigt

Melde es doch erstmal deinem Arbeitgeber. Wichtig wäre in meinen Augen, ob die Funktion eingeschränkt ist.
Ergänzung ()

knoxxi schrieb:
... in einem Säuretanklager zerstört hat...
Und ja die Einhörner oben drauf mussten sein. 😁😁😔

😂😂🤣🤣
 
Ich arbeite in einer IT Abteilung und heruntergefallene Notebooks sind dort an der Tagesordnung und werden anstandslos getauscht. Wenn du nicht gerade 3 Geräte in einem Jahr schrottest, wird da nicht viel diskutiert und du bekommst einfach ein neues. Obendrein sind auch die Kosten überschaubar, selbst ein Billiglohn Mitarbeiter kostet mehr als 30.000€ jährlich und ein Notebook (nur Hardware) schlägt mit bestenfalls 1.000€ zu Buche.
 
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Danke für die vielen Antworten!
Nun zur Auflösung: Mein AG hat das Notebook ohne großes hin und her in 1/2 Stunde ausgetauscht.
Da habe ich mir umsonst Sorgen gemacht. Ich arbeite allerdings bei einem Konzern. Bei kleineren Unternehmen kann ich mir vorstellen, dass dies nicht so einfach gehandhabt wird. :D
 
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Liked schrieb:
Bei kleineren Unternehmen kann ich mir vorstellen, dass dies nicht so einfach gehandhabt wird. :D

Ich arbeite in einem 20 Mann Unternehmen und auch da wird ohne Probleme getauscht. :)
Wenn das nicht zur Gewohnheit wird wüsste ich auch nicht warum sich der Chef darüber groß aufregen soll. Kann mal passieren.
 
Ich glaube auch, dass ein Konzern echte Probleme hat, dir das überhaupt in Rechnung zu stellen und das dann noch abzurechnen. Da müsste es ja erstmal einen Prozess für geben.
Weiterhin sind die Kosten, die die Rechnungstellung und die Kontrolle des Zahlungseingangs verursachen, aus meiner Sicht größer als der Schaden bei einem durchschnittlichen Firmenlaptop. Die Kostensätze bei Konzernen sind ja in der Regel nicht die niedrigsten.

Und so weit ich weiß, kann ein Arbeitnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in Regress genommen werden. In Deutschland gilt die beschränkte Arbeitnehmerhaftung und die kann auch nicht umgangen werden (z.B. durch die ein oder andere Arbeitsvertragsformulierung)

Edit: Es gibt tatsächlich noch die "mittlere Fahrlässigkeit" bei der Schaden zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt wird. Ich frage mich nur, wer da den Faktor festlegt....
 
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Das ist ein Durchlaufposten, erst wenn Du anfängst Firmenwagen zu schrotten wird es ernst. ;)
 
Auch das ist kein Problem. Ein Kollege hat schon 3 Passats und 2 E-Klassen auf dem Gewissen. 😁😁
 
Nochmal ganz allgemein: Wer für die Arbeit auf das Notebook angewiesen ist, braucht ein funktionierendes Notebook. Sofern kein sofortiger Austausch möglich ist, kann der Mitarbeiter einer eine andere gleichwertige Tätigkeit ausüben. Ein Programmierer kann z.B. zum Pairprogramming Partner werden oder andere entwicklungsnahme Tätigkeiten ausführen.
Er kann aber nicht zum Putzdienst abkommandiert werden. Auch sind Bestrafungen nicht zulässig.

Unfälle passieren. Solange kein Vorsatz nachgewiesen werden kann oder die Zahl der Vorfälle auffällig hoch ist, muss der Arbeitgeber es hinnehmen oder den Mitarbeiter wie oben beschrieben einer anderen ähnlichen Tätigkeit zuteilen. Für die private Haftung des Mitarbeiters muss schon eine mittlere (Schaden passiert, obwohl der Mitarbeiter es besser wissen müssen) bis grobe Fahrlässigkeit (Schaden passiert, obwohl jeder es besser gewusst hätte).
 
Mal ehrlich, selbst wenn ich mein Notebook kaputt mache, wie spielt eigentlich keine Rolle, hat der AG 2 Möglichkeit, a er tauscht es mir einfach aus und man kann weiter arbeiten, oder aber b ich hab dann sehr wenig zutun :D .
Selbes gilt für alles an IT Ausstattung was man braucht.

Ehrlich gesagt würde ich mir die Frage wer zahlt für den Schaden, nicht mal stellen.
Ist wie Schäden am Mietwagen im Ausland wenn ich diesen am Wochenende privat nutze.
Dabei geht es nicht darum was MUSS der AG gesetzlich sondern darum was ich erwarte.
 
knoxxi schrieb:
nach dem einer unserer Ingenieure seinen Laptop in Ägypten in einem Säuretanklager zerstört hat, haben wir für den neuen extra eine Art Tupperdose gießen lassen, die Säurefest ist. Und ja die Einhörner oben drauf mussten sein. 😁😁😔

Und die Anzeige wegen Mobbing kann dann auch ein musste sein.
Wie liebe ich diese kleinen Verantwortlichen die schön im beheizten Büro sich Unfug ausdenken und sich über die lustig machen die sich weltweit den Ar sch aufreißen.
Schon dran gedacht wo der Ingenieur rumklettert wenn ihm der Laptop in den Säuretank fallen kann?
 
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