Fotos von fremden Gräbern rechtens?

mschrak

Commander
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Sep. 2009
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Hallo zusammen,

ich habe bei der Recherche nach einem kürzlich verstorbenen Bekannten einen Menschen gefunden, der auf seiner Homepage "die schönsten Grabstätten" mit Fotos und Namen der Verstorbenen abbildet.

Ich finde diese "Zurschaustellung" irgendwie pietätlos und habe mich gefragt, ob das rechtens ist oder ob man was dagegen tun kann. Zumindest gegen die Namensnennung...

Ich würde mich über Hilfe freuen,

Danke,

Martin
 
was ist geschmacklos daran bildern von gräbern zu veröffentlichen?
gegen namensnennung kannst du vorgehen (ich denk aber mal ne mail mit dem hinweis, dsa es unerwünscht ist bei der eigenen verwandschafft reicht)
 
Ich denke was dagegen tun könnten die Angehörigen der Leute die genannt werden. Als Aussenstehender bleibt dir wohl nur dass du nicht mehr auf die Seite gehst, weil es dich grundsätzlich gesehen nix angeht.

EDIT: Oder denkst du an eine der beliebten Abmahnungen um noch nem Anwalt etwas Geld zu verschaffen?
 
Was soll denn daran schlimm sein? Der Tod gehört nun mal dazu und wenn man einen grabstein aufstellt, dann macht man das öffentlich... schon mal nen Grabstein gesehen auf dem untern kleingedruckt steht:
"Daten privat, nur für Angehörige"?

ist nun mal so; und der Tote wird sich kaum beschweren. Ist ja nicht so wie Steetview für den Friedhof; da wird keiner anrufen und sagen; hey, meinen Grabstein bitte nicht!... also wayne? :D
Sachen gibt das...
 
@Karre: Grundsätzlich nichts, aber es sollte nicht unter "die besten Friedhof-Spots" oder so laufen. Das Grab ist aus meiner Sicht ein recht rivater Bereich für die Angehörigen. Sorry, da bin ich ein bisschen altbacken, aber das hat nichts im Internet verloren.
 
Wenn du davon betroffen bist, dann würde ich definitv einen Anwalt befragen!
beziehungsweise nur, wenn es dich stört ;)

Ansonsten kann ich wie die meißen User hier nur Spekulieren...

Es ist auch nicht verboten ein Haus incl. Namensschild zu Fotografieren... ^^
 
Weshalb soll er keine Bilder machen dürfen :) einzige die Namens Nennung könnte man ihm unter Umständen untersagen. Wobei ich da nicht weiß in wie weit das für Leute zählt, die eigentlich nicht mehr existieren. Den Tod ist Tod.
Man könnte etwas machen wenn er die Gräber "verunglimpft" oder so aber das ist ja hier nicht raus zu lesen.
 
Mich selbst betrifft es nicht und ich möchte auch nicht den Angehörigen bescheid sagen, da die auch ein wenig älter sind und bestimmt ziemlich aufgewühlt, wenn sie das sehen.

Ich finde grundsätzlich, dass man sich bei der Veröffentlichung von privaten Inhalten grundsätzlich auf die eigene Person beschränken sollte. Jeder kann bei Facebook über sich selbst schreiben, was er will, sollte aber nicht in die Privatsphäre anderer eindringen.
 
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mschrak schrieb:
da die auch ein wenig älter sind und bestimmt ziemlich aufgewühlt, wenn sie das sehen.

Meinst du wirklich, dass die alle so ein gestörtes Verhältnis zu einem Grabstein haben?
 
@SVK: Gestörtes Verhältnis? Wieviele enge Familienmitglieder hast Du in 2011 verloren?
 
Ich finde Gräber eh Platzverschwendung, nur damit die Angehörigen alle 10 Jahre mal paar Blumen drauf werfen können oder für was ist das gut? Klar trauert man wenn jemand stirbt, aber ich brauche kein Grab um mich an meine liebsten zu erinnern. Mir ist es auch vollkommen egal, ob solche Bilder irgendwo im Netz auftauchen. Wer auf einem öffentlich zugänglichen Grundstück seinen liebsten bzw. den Grabstein zur Schau stellt, muss auch damit leben wenn andere dies sehen können. Wenn es Privat sein soll, dann miete dir ein Platz auf einem Privatfriedhof mit Iris-Stimm-RSA-Zugangskontrolle.

Mir fällt aber dazu nur §22 KUrhG ein, den man aber sicher auch nicht so 1zu1 auf Grabsteine beziehen kann.
 
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Da offenbar keiner etwas über die rechtliche Situation weiss, vergesst es eben.
 
Sind Bilder von Pyramiden rechtens? Problem solved...ein Grab ist eben ein Denkmal (oder Gedenkstätte, wenn das pietätvoller in deinen Ohren klingt :freaky:).
 
"die schönsten Grabstätten" finde ich persönlich nicht pietätlos (akzeptiere natürlich andere Ansichten), das wäre für mich eher "das beste Leichen-Make-Up" oder "die hilflosesten Pflegefälle".

Ich sehe hier keine Persönlichkeitsrechte verletzt, Steinmetze dürfen zumindest nach einigen Musterurteilen die Grabsteine/-male auch in ihren Prospekten nutzen.

Die auf dem Grabstein genannten persönlichen Daten sind theoretisch Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes, insofern dürften diese nur bei bekannten Personen oder Personen der Zeitgeschichte publiziert werden. Da aber der Betroffene nicht länger lebt, hat er auch kein Recht auf informationelle Selbstbestimmung mehr. Evtl. verletzt die Fotografie und Nennung der Namen/Daten aber die Rechte der Grabstellenpächter.

Interessant wäre auch noch die Friedhofssatzung, sowie die Fragestellung, ob die Bilder "einem höheren Interesse der Kunst" (KUG, § 23, Abs. 1, Nr. 4) dienen.

Ganz interessant für die versch. Faktoren, die bei solchen Fragen wichtig sind:
https://www.bfdi.bund.de/bfdi_forum...uf-Friedhffen-Grabsteinabbildung-im-Internet&
 
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Was man darf, hängt von der Friedhofssatzung ab.
Teilweise ist Fotografieren generell nicht erlaubt (wobei ich mal in Frage stelle, wie sie das vor Gericht begründen wollen), teilweise nur für private Zwecke und teilweise darf man Beerdigungen nicht fotografieren.
Letzteres leuchtet natürlich jedem ein, generell fällt mir aber kein Grund warum man Gräber nicht fotografieren sollte. Ein Grab liegt ja auf öffentlich erreichbarem Grund und Geheimnisse sollten nun wirklich nicht auf den Grabstein geschrieben werden.
Das man mit den Bildern keinen Unsinn machen darf, setzt der gesunde Menschenverstand voraus.
 
Das ist doch nicht schlimm, schlimmer finde ich es wenn bei Beerdigungen oder Predigen auf dem Friedhof fremde dabei sind die die Person nicht gekannt haben, so ging es bei uns mal, das war echt nicht cool. Aber auch dagegen kannst du nichts machen. Oder?
Aber die Grabsteine naja, es gibt auch welche die einfach so über den Friedhof laufen, dann dürften die das ja auch nicht da sie sich die ansehen.
 
Ob Fotografieren auf dem Friedhof nun legal ist oder nicht kommt wohl wirklich auf die Satzung an. Normalerweise sollte es als öffentlicher Raum betrachtet werden. Im öffentlichen Raum darf ich ablichten was ich will, zu Privatzwecken sowieso und im gewerblichen Bereich gibts auch nur wenige Limits (Stichwort Panoramafreiheit).

Was nun die Namensnennung angeht: Steht der Name nebst Sterbedatum etc. auf dem Stein? Jap. Könnte man selbiges einfach aus dem Foto ablesen? Jap (wenn nicht bis zur Unkenntlichkeit verwittert). Wo ist also das Problem? Ist ja nicht so, dass er da Geheimnisse enthüllt, es ist einfach nur eine sinngemäße Inhaltsangabe eines bestehenden öffentlichen Textes.
 
@mschrak


Kümmer dich lieber um Kinder in der dritten Welt, die nix zu essen haben. Oder um arme Kinder in der Nachbarschaft.

Über Leute wie dich kann ich nur den Kopf schütteln, in so was Energie zu stecken. Ist mal wieder Typisch deutsch :freak:
 
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Wow, wie hier gegen mschrak gewettert wird, ist abnormal.
Er hat seine Meinung und die ist auch vertretbar - das hat nichts mit "typisch deutsch" zu tun und schon gar nichts mit Langeweile (das geht besonders an McBash).

Auch die Meinung bzgl. "Platzverschwendung" finde ich persönlich grotesk. Menschen haben verschiedene Bedürfnisse. Mit seiner Meinung gleich auf ein allgemeingültiges Schema schließen zu wollen ist völlig daneben und absurd. Ein schönes Grab als Ort der Trauer ist für viele - wenn nicht die allergrößte Mehrheit - ein unabdingbares Muss als Hort der Hoffnung und hat nicht bloß symbolische Wirkung zum gelegentlichen Hinlegen von Blumen.

Ich wünsche euch allen, dass euch das Schicksal eines Todes eines nahen Verwandten/Bekannten möglichst lange erspart bleibt.

Zum Thema:
Ich glaube, es ist durchaus rechtens, Fotos von Gräbern zu erstellen, solange sie in einem angemessenen Kontext erscheinen und ggf. den Namen des Verstorbenen zensieren. Wer das Grab eines Verstorbenen auf solchen Fotos zufällig wiedererkennt und fühlt, dass es die Ruhesphäre des Toten in irgendeiner Form infiltriert, kann dem Hoster der Bilder einfach eine Mail schicken und dieses schildern. Wenn dann nichts passiert, ggf. Anwalt einschalten.
 

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