Es hieß meiner Meinung nach noch nie Lohnsteuerjahresausgleich, sondern schon immer Einkommensteuererklärung. Der Lohnsteuerjahresausgleich ist genau wie die Pendlerpauschale oder die Abgeltungssteuer ein von den Medien geprägtes Wort, was so nicht im Gesetz steht.
Ist aber im Prinzip auch vollkommen egal wie man es nennt.
@topic
Ob du etwas zurückbekommst ist von verschiedenen (bereits benannten) Faktoren abhängig wie Sonderausgaben, Außergewöhnlichen Belastungen, Werbungskosten etc. etc.. Aus dem Bauch heraus würde ich dir einfach unterstellen, dass du die gezahlte Lohnsteuer zurückbekommst.
Vielleicht kann man hier erläutern, wie es zu dem Begriff Lohnsteuerjahresauslgeich gekommen ist. Die Lohnsteuer ist nichts weiter als die
vorweggenommene Einkommensteuer. Allerdings berücksichtigt die vom Bruttoarbeitslohn abgezogene Lohnsteuer in der Regel nicht die
individuellen Faktoren des Steuerpflichtigen. Daher ist es mittels der Einkommensteuererklärung möglich, die evtl. zuviel gezahlte Lohnsteuer wieder zurückbekommen, wenn durch die Einkommensteuererklärung ersichtlich wird, dass man auf den Arbeitslohn keine Steuer hätte zahlen müssen.
Für eine schlichte Einkommensteuererklärung eines Arbeitnehmers (nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) reicht ein billiges Aldiprogramm auf jeden Fall aus. Meiner Meinung nach lohnt sich nichtmal das, da man in dem Fall, dass nur Einkünfte aus
nichtselbstständiger Arbeit bezogen werden, die
vereinfachte Einkommensteuererklärung abgeben kann. Diese ist nur 2 Seiten lang und sehr einfach auszufüllen und zählt dabei genauso wie die (normale) Einkommensteuererklärung (also Mantelbogen mit 4 Seiten + Anlage N mit 3 Seiten).
Einen
Vordruck zum Ausfüllen der vereinfachten Einkommensteuererklärung findest du hier:
http://www.steuer.bayern.de/vordrucke/01_est/2007v/ESt_1_V_2007.pdf