Frage zu Lohnsteuer

Spookykid

Ensign
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Feb. 2005
Beiträge
180
Hallo zusammen,

ich habe 2007 11.500 € Brutto verdient und rund 80 € Lohnsteuer bezahlt. Kann ich durch eine Lohnsteuererklärung die bezahlte Lohnsteuer zurückbekommen? Ich bin Azubi!

Gruß Spookykid
 
Ob Du Azubi bist oder nicht, spielt keine Rolle. Die Höhe des Einkommens ist wichtig, der Familienstand, die Anzahl der Kinder und die Werbungskosten (z. B. Kosten für die Fahrt zur Arbeit) oder auch anrechenbare Sonderausgaben.

Der steuerliche Grundfreibetrag lag im letzten Jahr für Singles bei 7.664 Euro. Vielleicht hat Dein Arbeitgeber aber schon mit der Dezember-Abrechnung eine Verrechnung vorgenommen, falls Du das ganze Jahr bei ihm gearbeitet hast.

Man kann Deine Frage also nicht pauschal beurteilen. Aber wenn es Dir den Aufwand wert ist, dann versuche ruhig Dein Glück.

http://de.wikipedia.org/wiki/Grundfreibetrag
http://de.wikipedia.org/wiki/Freibetrag
http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuergesetz
http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuerjahresausgleich
https://www.elster.de/elfo_home.php
 
Na hast du denn Kosten gehabt, die du absetzten kannst, und die in der Summe über dem Pauschalbetrag von ~1000Euro liegen? Sonst eher nicht.
 
Also als Arbeitnehmer bekommt man eigentlich fast immer was zurück!

Ich empfehle hierzu einfach mal das http://www.wiso-sparbuch.de/ mit dem arbeite ich und mein Vater schon länger, es gibt nen Prüfer der kontrolliert ob alles vollständig ist usw ...

Und es zeigt dir die Summe an, die du zurückbekommst, wenn alle Angabe belegt sind!

Ich spiel immer hier und da ein bisschen rum und schau ob sich was an der Endsumme verändert!

MfG
 
Das heisst übrigens nicht mehr Lohnsteuerjahresausgleich, sondern Einkommenssteuer-Erklärung.

WISO ist IMHO zu teuer, da geht die Hälfte deiner Rückzahlung für das Programm drauf. Eigentlich reichen sogar schon die Proggies, die man bei Aldi und Co. benutzt.

Gruss
Volker
 
Es hieß meiner Meinung nach noch nie Lohnsteuerjahresausgleich, sondern schon immer Einkommensteuererklärung. Der Lohnsteuerjahresausgleich ist genau wie die Pendlerpauschale oder die Abgeltungssteuer ein von den Medien geprägtes Wort, was so nicht im Gesetz steht.
Ist aber im Prinzip auch vollkommen egal wie man es nennt.

@topic
Ob du etwas zurückbekommst ist von verschiedenen (bereits benannten) Faktoren abhängig wie Sonderausgaben, Außergewöhnlichen Belastungen, Werbungskosten etc. etc.. Aus dem Bauch heraus würde ich dir einfach unterstellen, dass du die gezahlte Lohnsteuer zurückbekommst.
Vielleicht kann man hier erläutern, wie es zu dem Begriff Lohnsteuerjahresauslgeich gekommen ist. Die Lohnsteuer ist nichts weiter als die vorweggenommene Einkommensteuer. Allerdings berücksichtigt die vom Bruttoarbeitslohn abgezogene Lohnsteuer in der Regel nicht die individuellen Faktoren des Steuerpflichtigen. Daher ist es mittels der Einkommensteuererklärung möglich, die evtl. zuviel gezahlte Lohnsteuer wieder zurückbekommen, wenn durch die Einkommensteuererklärung ersichtlich wird, dass man auf den Arbeitslohn keine Steuer hätte zahlen müssen.

Für eine schlichte Einkommensteuererklärung eines Arbeitnehmers (nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) reicht ein billiges Aldiprogramm auf jeden Fall aus. Meiner Meinung nach lohnt sich nichtmal das, da man in dem Fall, dass nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezogen werden, die vereinfachte Einkommensteuererklärung abgeben kann. Diese ist nur 2 Seiten lang und sehr einfach auszufüllen und zählt dabei genauso wie die (normale) Einkommensteuererklärung (also Mantelbogen mit 4 Seiten + Anlage N mit 3 Seiten).
Einen Vordruck zum Ausfüllen der vereinfachten Einkommensteuererklärung findest du hier:
http://www.steuer.bayern.de/vordrucke/01_est/2007v/ESt_1_V_2007.pdf
 
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