Frage zu Online Bestellungen wer weiß rat!

mark123

Lt. Junior Grade
Registriert
Feb. 2006
Beiträge
303
Hallo!

Ich habe mal eine Frage!

Ich habe eine Onlinebestellung aufgegeben!

Ich bezahle meistens per Vorkasse:

Ich habe die Vorkasse noch nicht bezahlt dennoch wird mir das Paket laut Onlineshop nun zugestellt!

Anngeblich muß es dann bezahlt sein weil eine Rechnung bei liegt!

Muß ich das Paket wieder zurück geben?

Muß wohl ein fehler in der Buchhaltung sein!

Wer weiß rat?

Danke für die hilfe!
 
sei fair und ruf da an und frag ob evt. was schiefgelaufen ist. alles andere is glaube ich soagr strafbar.
 
ich tippe auf fehler in der buchhaltung. die ware wird normalerweise erst verschickt, wenn der geldeingang notiert wurde
 
Ja das denke ich auch normalerweise wird das erst verschickt wenn das Geld gebucht wurde!
 
Bezahl irgendjemanden -den du nicht kennst (wichtig)- das Paket entgegenzunehmen (mit deiner Unterschrift)
Am besten du verkleidest dich gegenüber deinem Strohmann, sodass er dich unmöglich wiedererkennen kann, verstellst natürlich auch die Stimme (is doch klar :D)

So und schon hast du ein gratis-System (abzgl. Strohmannprovision) :D
 
Meinst du ich kann das einfach einbehalten ich weiß nicht!


Ich weiß das man ein Paket was man nicht bestellt hat und bekommt behalten kann!

Aber ich hatte dies ja bestellt, aber geld nicht bezahlt, also fehler in der Buchhaltung

Die müssen sich doch bei mir melden oder muß ich mich melden bei denen?
 
@ managarm
*kopfschüttel* :rolleyes: Muss das sein?!

@ TE
Würde auch anrufen. Email könnte u.U. zulange dauern.
 
Bezahls einfach und fertig.

Es gibt durchaus auch Händler, die die Ware sofort verschicken, obwohl die Bezahlung per Vorkasse laufen soll.
 
Ich versteh dein Problem nicht so recht. Warum zahlst du denn jetzt nicht einfach und freust dich über den schnellen Service, dass das Paket direkt und ohne Abwarten des Zahlungseingangs versendet wird?!

Im Übrigen kannste davon ausgehen, dass die das früher oder später merken und dann das Geld schon von dir einfordern werden. Dich selbst melden musst du allerdings nicht. Strafbar machst du dich auch nicht dabei.
 
Danke!

Ich wähle natürlich den vernünftigen weg!

Das was ich behalten will bezahle ich und der rest geht zurück!
 
Manche Händler bieten auch den Kauf auf Rechnung an. Sprich: erst Ware bekommen und dann innerhalb von 14 Tagen bezahlen müssen.

@ managarm: Schon mal was von "Anstiftung zu einer Straftat" gehört?
 
@mat
Das nennt man nen Scherz :)
Es wird doch wohl keiner so blöd sein wegen ein paar 100er ne Anklage wegen Betrugs zu riskieren, naja und wers macht hat die Konsequenzen verdient :D
 
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