Frage zu Schülerjobs (Steuern)

Pl@yer_1

Lt. Commander
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Aug. 2007
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1.052
Hallo,

ich habe dieses Jahr von Januar bis Ende April einen 400€ Job ausgeübt. Ab Mai habe ich das Unternehmen gewechselt und arbeite nun kurzfristig beschäftigt, wobei hier auch mal mehr als 400€ im Monat drin sind.

Wie sieht es nun aber mit den Steuern aus?
Wenn ich bei meinem aktuellen Job mehr als 400€ verdiene, werden mit bereits Steuern abgezogen, die ich aber zu Beginn nächsten Jahres mit einem Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen kann?

Des weiteren weiß ich nicht, wie viel ich nun im Jahr verdienen darf, ohne Steuern bezahlen zu müssen bzw. wie viel ich verdienen darf um die Steuern wieder zurück zu bekommen? Muss ich hier den Verdienst des alten Jobs + des neuen Jobs zusammenrechnen und darf dann nicht über diese 4800€ hinauskommen?

Bin übrigens seit letztem Jahr 18.

Gruß,
Pl@yer_1
 
der freibetrag für schüler / studenten liegt bei ~ 8000€
wenn du drüber liegst wird kindergeld und oder (falls genutzt) hartz4 bezüge gekürzt

du als schüler zahlst 0 steuern jedoch unter umständen sozialabgaben ..(~50€/monat fix)
 
Solltest Du eine Umsatzsteuer ID benötigt haben auch wenn Du Umsatzsteuer befreit bist, wirst du nächstes Jahr einen Einkommenssteuerbescheid bzw. die Benachrichtigung dazu definitiv bekommen.

Zur Antwort: Da sich bis nächstes Jahr noch einiges ändern kann, bist du gezwungen alle Verdienste, alle Unterlagen, Verträge etc. sorgfältig aufzuheben und gegebenenfalls dann zu deinem Ansprechpartner im Finanzamt zu gehen.

Ich kann Dir sagen, dass 400 € + schon Steuern bedeuten könnten, außer Du bist Freiberufler/Gewerbetreibender.

Obwohl einheitliche Gesetzeslage scheint jedes Finanzamt von Verdienst-Nachweisen und Einkommensgrenzen eine eigene Auffassung zu haben. Lohnsteuerausgleich: Auch hier am besten das örtliche Finanzamt aufsuchen.

@ Karre: Da haben wir schon 2 unterschiedliche Auffassungen. Bei 8000€ ist man als Single bei Hartz IV so gut wie draussen. Dadrunter wird schon deutlich gekürzt und man muss so oder so Steuern zahlen auch wenn mit Hartz IV nur aufgestockt wird.

Es gibt keinen Freibetrag Schüler/Student

Muss ich als Schüler/Student überhaupt Steuern zahlen?
Der Einkommensteuer unterliegen die in § 2 Abs. 1 EStG genannten Einkünfte, zu denen insbesondere Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit gehören. Ob Einnahmen nach dem Einkommensteuergesetz zu besteuern sind, hängt davon ab,ob sich die Einnahmen unter einer der Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes einordnen lassen, nicht jedoch davon, wie der Steuerpflichtige seine Tätigkeit nennt oder unter welcher Berufsbezeichnung er tätig wird. Die Tatsache, dass Sie als Schüler oder Student tätig werden, hat deshalb keinen Einfluss auf die Erfassung der Einnahmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du darfst deutlich mehr als 4.800 € verdienen, ohne dass am Jahresende Steuern einbehalten werden. Die 400-€-Grenze pro Monat gilt für die Sozialversicherung.

Der Einkommensteuergrundfreibetrag beträgt 8.004 € in 2010. Zur groben Kalkulation:

Arbeitslöhne für alle Jobs des Jahres - (920 € Werbungskostenpauschbetrag + 36 € Sonderausgabenpauschbetrag). Wenn der verbleibende Betrag gleich oder kleiner als 8.004 € ist, fällt keine Steuer an.
 
Ok, dann bin ich erst einmal beruhigt.

Aber noch was:

Wie läuft es ab, wenn ich meine 50 Tage voll habe? Kann ich dann bei einer weiteren Firma 50 Tage arbeiten? Oder muss ich bis ins nächste Jahr warten?
 
Die Regelung mit den 50 Tagen hat nichts mit der Steuer zu tun, dabei geht es wieder um die Sozialversicherung. Während dieser sogenannten "Kurzfristigen Beschäftigung" bleibt der Verdienst sozialversicherungsfrei, auch wenn die 400 € pro Monat überschritten werden. Dies geht aber nur für 50 Tage im Jahr. Wenn du länger als 50 Tage arbeiten möchtest, musst du eine geringfügige Tätigkeit bis max. 400 € pro Monat ausüben - oder einen Arbeitgeber finden, der bereit ist, dich versichert zu beschäftigen. Dann werden aber natürlich auch deine eigenen Sozialversicherungsbeiträge abgeführt.
 
also ich weiß, dass es damals bei mir so war, dass man mir erstmal die Steuern abgezogen hat. Habe 825 EUR verdient in 3 Wochen (in den Ferien). Davon blieben ca. 720 Netto. Lohnsteuer und Sozialversicherung war da schon abgezogen. Musste dann am Ende vom Jahr einen Lohnsteuerjahresausgleich machen und habe es dann zurück bekommen. Ich glaube die Grenze liegt bei ~ 8000 EUR im Jahr, wobei ich mal gehört habe, dass diese inzwischen auf ~10.000 erhöht wurde, aber da bin ich mir nicht sicher.
 
Nein, die liegt immer noch bei 8004 Euro. Ein Euro drüber und du darfst richtig! blechen.

Ich arbeite momentan für 3 Monate mit Schülerstatus als Hilfskraft und verdiene so 1300 Brutto, da bleibt mir dann so ~1200 übrig. Aber wie gesagt, du kannst dir das Geld ja am Ende des Jahres per Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen. Das Geld von letztem Jahr hab ich allerdings immer noch nicht gesehen, die lassen sich da gerne Zeit ;)
 
naja über 8004 Euro wird nun nicht gleich richtig teuer. Erstes bleiben die 8004 Euro immer steuerfrei und nur jede weitere Euro wird versteuert und zweitens liegt der Eingangsteuersatz nur bei 14%
 
dogio1979 schrieb:
naja über 8004 Euro wird nun nicht gleich richtig teuer. Erstes bleiben die 8004 Euro immer steuerfrei und nur jede weitere Euro wird versteuert und zweitens liegt der Eingangsteuersatz nur bei 14%

eben. Der Freibetrag bleibt steuerfrei man versteuert dann nur das was drüber liegt. Und wie schon gesagt, es ist ja kein 3. Arbeitgeber mit Lohnsteuerklasse 5 und >40% Abzüge :D
 
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