Frage zu Versicherungsrecht

Raspu

Cadet 2nd Year
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Hallo zusammen!

ich hab da eine Frage zu einem Fall den ich für ein Recht-Projekt ausarbeiten soll. Vielleicht kann ja jemand von euch mir weiterhelfen.

Folgende Fall Konstruktion:

Bei einem heftigen Sturm (vgl. Kyrill) löst sich von einem Mehrfamilienhaus ein Dachziegel und fällt auf die Motorhaube eines vorbeifahrenden PKW. Der Dachziegel prallt dabei von der Motorhaube ab und trifft dabei einen Passanten auf dem Bürgersteig. Dieser erleidet eine Gehirnerschütterung und ist für mehrere Wochen krankgeschrieben.

Wer bekommt in diesem Fall was von wem und woraus?

Was ich bisjetzt weiß, ist das die Teilkasko des PKW Besitzers für den Schaden am PKW aufkommt, wenn das Dach regelmäßig gewartet wurde ansonsten wäre die Sache ein Fall für die Gebäudeversicherung des Hausbesitzers. Aber was ist mit dem Passenten? Höhere Gewalt wegen des Sturms? Oder persönliches Pech?

Wäre nett wenn ihr mir dazu was sagen könntet, auch wenn ich hier in einem PC Forum nachfrage. Besten Dank schon mal!
 
Das fällt für den Passanten leider unter die Kategorie "Unfall" oder "Höhere Gewalt". Wenn der Besitzer des Autos nicht zu schnell war oder sonst irgendwie gegen die StvO verstoßen hat, dann wars das.
 
Google mal nach Haftung Grundstückeigentümer.

Meiner Rechtsauffassung geht alles zu Lasten des Grundstückseigentümers, da er eine Sicherungspflicht hat. Deshalb muss er im Winter Schnee fegen und bei Sturm dafür Sorge tragen, dass alle Dachziegel auf ihren Platz bleiben.

ok?
 
Danke schon mal für eure Antworten. Was aber wenn er seiner Sicherungspflicht nachgekommen ist und sich trotzdem ein Ziegel löst? Dann müsste doch eigentlich die Gebäudeversicherung eintreten... oder dann die Grundbesitzerhaftpflicht? (Irgendwie überschneiden sich die beiden für mich):confused_alt:
 
Also, wir nehmen den § 826 BGB - Haftung des Grundstücksbesitzers -

Abs. 1 Satz 1 sinngemäß

... der Grundstückeigentümer ist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, welcher aus seinem Grundstück heraus wirkt ...

Somit stellen wir fest, dass der Grundstückseigentümer erstmal dafür verantwortlich ist.

Abs. S. 2 Zitat: "Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Besitzer zum Zwecke der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat."

Hat jedoch der Grundstückseigentümer die notwendige Sorgfaltspflicht zu Tage gelegt, dann greift Abs. 1 S. 1 nicht mehr.

Nun kannst du dir noch den § 823 BGB - Schadensersatzpflicht - vornehmen und prüfen, ob der Grundstückseigentümer evtl. Schadensersatzpflichtig ist.

Abs. 1 sagt jedoch etwas von fahrlässig -> die Fahrlässigkeit muss nachgewiesen werden, wenn Schadensersatz gelten gemacht werden soll.

PS Bei Recht ist es immer wichtig, die Fälle in Teilschritte zu bearbeiten. Du gehst also nach und nach alle Fakten durch und prüfst die Anwendbarkeit von Vorschriften auf die Tatbestandsmerkmale. Somit baust du eine entsprechende Argumentationskette auf und zeigst, dass du die Vorschriften auch wirklich durchgeprüft hast. Es gibt kein Paragraphen, welcher vollständig einen komplexen Fall für sich lösen kann. Man braucht immer eine Kette von Paragraphen.

ok?
 
Danke, dann werd ich mir diese Paragraphen einmal näher anschauen und versuchen damit was aufzubauen. :)
 
Erstmal musst du dir über eins im klaren sein:
Im Versicherungsrecht greifen verschiedene gesetzliche Abtretungen ein, auch Direktansprüche kann es geben.

Daher ist es am einfachsten, erstmal die Ansprüche der 3 Personen untereinander zu prüfen und anschließend die Ansprüche der und gegen die Versicherung - klar, in der Lösung wird das hinterher zusammengefügt, aber so ist es gedanklich einfacher.

Demnach erstmal den PKW-Fahrer als ersten Geschädigten gegen den Hausbesitzer:
Dann der übliche Dreiklang - Vertrag? (Quatsch!), "Vertrauen"? (cic?, GoA? - Unsinn), Gesetz? Es kann nur um das Deliktsrecht gehen. Schaut man rein, so findet man spontan: 823 I, 823 II, 836 BGB. Die Prüfung nehme ich jetzt nicht vor, auch wenns fix geht.

Dann das nächste Paar: Fußgänger gegen PKW-Fahrer:
Wieder derselbe Dreiklang, aber nun nicht nur die 823 ff. BGB prüfen, sondern einmal ins StVG schauen:
7 StVG prüfen. Ebenfalls an die Ausschlusstatbestände denken. 18 StVG kurz verneinen. Dann weiter mit 823 I, 823 II iVm 223, 224 StGB.

Dann Fußgänger gegen Hausbesitzer:
823 I, 823 II iVm 223, 224 StGB, 836 BGB

Nun die Versicherung (Versicherungsrecht kenne ich nur soweit, wie mans im Examen braucht):
Direktanspruch des Fußgängers gegen PKW-Fahrer aus 115 VVG.
Möglicherweise an 100 VVG (vll. iVm 257 BGB) als Freistellungsanspruch der Schädiger gegen ihre Versicherung.

Nicht vergessen die Gesamtschuld anzusprechen bei den einzelnen Anspruchspaaren (840; 115 I 4 VVG und aus allgemeinen Regeln).
 
Interpretiere ich das ganze dann so richtig?

1. PKW Fahrer an Hausbesitzer:

PKW Fahrer kann Schadensersatz an den Hausbesitzer stellen, sofern er dem Hausbesitzer nachweisen kann, dass dieser seiner Kontroll- und Überwachungspflichten nicht nachgekommen ist und somit fahrlässig gehandelt hat.

2. Passant an PKW Fahrer:

Der Passant könnte eigentlich Schadensersatz (Schmerzensgeld und Verdienstausfall?) an den PKW Fahrer stellen, sowie diesen wegen (schwerer) Körperverletzung anzeigen. Durch den Ausschlusstatbestand „Höhere Gewalt (Sturm)“ ist allerdings die Ersatzpflicht des PKW-Fahrers in diesem Fall ausgeschlossen.

3. Passant an Hausbesitzer:

Der Passant könnte eigentlich Schadensersatz (Schmerzensgeld und Verdienstausfall?) an den Hausbesitzer stellen, sowie diesen wegen (schwerer) Körperverletzung anzeigen; sofern er dem Hausbesitzer nachweisen kann, dass dieser seiner Kontroll- und Überwachungspflichten nicht nachgekommen ist und somit fahrlässig gehandelt hat.

4. Passant an Haftpflicht-Versicherung des PKW Fahrers:

Der Passant darf die Schadensersatzansprüche direkt an die Haftpflichtversicherung richten, der PKW-Fahrer ist von den Ansprüchen freigestellt. (Schadensfreiheitsklasse steigt?)

Gilt das gleiche für eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht des Hausbesitzers? (Pflichtversicherung?)

5. Hausbesitzer und PKW Fahrer als Gesamtschuldner?

Wird der PKW Fahrer bzw. dessen Versicherung das nicht auf den Hausbesitzer zurückführen?
 
1. PKW Fahrer an Hausbesitzer:

PKW Fahrer kann Schadensersatz an den Hausbesitzer stellen, sofern er dem Hausbesitzer nachweisen kann, dass dieser seiner Kontroll- und Überwachungspflichten nicht nachgekommen ist und somit fahrlässig gehandelt hat.


--> Richtig

2. Passant an PKW Fahrer:

Der Passant könnte eigentlich Schadensersatz (Schmerzensgeld und Verdienstausfall?) an den PKW Fahrer stellen, sowie diesen wegen (schwerer) Körperverletzung anzeigen. Durch den Ausschlusstatbestand „Höhere Gewalt (Sturm)“ ist allerdings die Ersatzpflicht des PKW-Fahrers in diesem Fall ausgeschlossen.

Die Anzeige ist hier fehl am Platze. Bei der Körperverletzung könnte man kurz fragen, inwieweit hier eine Handlung vorliegt. Anzuprüfen wäre eine gefährliche Körperverletzung, aber auch kurz, weil im Zivilrecht doch uninteressant.
Nunja, juristisch nicht vorgreifleich sein. Erstmal den Streitstand bringen, ob das "beim" Betrieb des KFZ war. Nachzulesen in jedem Lehrbuch. Ebenso die Frage, ob hier wirklich der Ausschluss "Sturm" vorliegt. Aber meine Intuition sagt mir, man sollte hierzu etwas schreiben.

3. Passant an Hausbesitzer:

Der Passant könnte eigentlich Schadensersatz (Schmerzensgeld und Verdienstausfall?) an den Hausbesitzer stellen, sowie diesen wegen (schwerer) Körperverletzung anzeigen; sofern er dem Hausbesitzer nachweisen kann, dass dieser seiner Kontroll- und Überwachungspflichten nicht nachgekommen ist und somit fahrlässig gehandelt hat.

Auch hier, Straf- nicht mit Zivilrecht verwechseln.

4. Passant an Haftpflicht-Versicherung des PKW Fahrers:

Der Passant darf die Schadensersatzansprüche direkt an die Haftpflichtversicherung richten, der PKW-Fahrer ist von den Ansprüchen freigestellt. (Schadensfreiheitsklasse steigt?)

Aber nur, wenn ein Anspruch gegen den PKW-Fahrer steht und der Versicherungsfall gegeben ist. Also - gerade wenn 7 StVG verneint wird - sorgfältig prüfen.

Gilt das gleiche für eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht des Hausbesitzers? (Pflichtversicherung?)

Keine Ahnung

5. Hausbesitzer und PKW Fahrer als Gesamtschuldner?

Wird der PKW Fahrer bzw. dessen Versicherung das nicht auf den Hausbesitzer zurückführen?

Klassiker, steht in jedem Lehrbuch drin. Ist umstritten. Und nicht die Versicherung vergessen ;) Mehr schreib ich jetzt nicht, da ich sonst im Detail noch den Regressweg anprüfen müsste.
 
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