Frage zum Rippen von DVDs

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Beckett Mariner

Cadet 3rd Year
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Hallo, ich habe alle meine Star Trek lower decks Blu rays auf meinem PC gerippt ohne mich zu informieren ob das erlaubt ist. Ich lebe in Österreich und hab noch nie was mit Piraterie von Spielen, Filmen oder Serien zu tun gehabt. Kann mir was passieren ?
 
wo kein Kläger da kein Richter, nicht weiterverbreiten und/oder löschen.
PS: Kopien zu erstellen ist legal, wenn man keine DRM umgeht
 
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Die offizielle Rechtsprechung sagt, dass das Überwinden des Kopierschutzes nicht legal ist.
In der Praxis wird dir wohl keiner was wollen, wenn du die Originale nicht verkaufst oder die gerippten Dateien nicht weiter verbreitest.
 
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Verbreitung ist wesentlich schlimmer als eine "Privatkopie".
 
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Ist nur für mich, ich wollte das machen weil ich nicht ständig meine ps3 aufdrehen wollte zu schauen und es schont die Disks zusätzlich
 
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Solange du das nur für dich alleine machst, muss man nicht päpstlicher sein als der Papst.
 
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Ist ja jetzt auch nicht so, als ob da jemand bei dir vorbeikommen und das prüfen würde...
 
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Würde ich auch so sagen, was in Deinen vier Wänden passiert/bleibt dürfte kein Problem sein.
 
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Beckett Mariner schrieb:
Ist nur für mich, ich wollte das machen weil ich nicht
Du hast es getan und öffentlich darüber getippt. Sie werden Dich finden. 🥳

Beckett Mariner schrieb:
Kann mir was passieren

Jetzt ja. 🥳

Egal.
Halt die Klappe und poste Dein “Vergehen” nicht noch in anderen Foren.
 
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Das mit der Privatkopie klingt so lange gut, bis man zum Absatz mit den "Technischen Schutzmaßnahmen" kommt. @xxMuahdibxx
 
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@Arboster
Auch liegt keine Straftat vor, wenn die Tat zum eigenen privaten Gebrauch erfolgt.
Der Gesetzestext im Wortlaut:
§ 91. (1) Wer einen Eingriff der im § 86 Abs. 1, § 90b, § 90c Abs. 1 oder § 90d Abs. 1 bezeichneten Art begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Der Eingriff ist jedoch dann nicht strafbar, wenn es sich nur um eine unbefugte Vervielfältigung oder um ein unbefugtes Festhalten eines Vortrags oder einer Aufführung jeweils zum eigenen Gebrauch oder unentgeltlich auf Bestellung zum eigenen Gebrauch eines anderen handelt.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001848

Also ja, das Umgehen des Kopierschutz ist generell verboten. Wenn die Kopie nur rein privat gebraucht wird, droht aber keine Strafe.
 
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Privatkopie/Sicherungskopie für dich selbst ist kein Problem.
Solange du die Kopien nicht verkaufst brauchst dir keine Sorgen zu machen.
 
Eigentlich heißt es "Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz" allerdings wenn ich ihn umgehen kann ist es doch kein Wirksamer Schutz?

Ich hab viele DVDs auf meinen Server kopiert und das fette File mit Hardbrake neu encodet um platz zu Sparen.
 
wern001 schrieb:
Eigentlich heißt es "Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz" allerdings wenn ich ihn umgehen kann ist es doch kein Wirksamer Schutz?
Ja, wenn man nach der reinen Logik geht, dann ist das so. Aber Logik zählt nicht, wenn sie nicht schonmal durch ein Gericht bestätigt wurde.

Zu sagen, ich konnte ihn umgehen, also ist es per Definition kein wirksamer Schutz, ist nicht gut genug.

Und das Verhältnis von Interesse zu Risiko ist für niemanden gut genug, um so eine Entscheidung durch ein Gericht zu erzwingen.
 
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wern001 schrieb:
Eigentlich heißt es "Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz" allerdings wenn ich ihn umgehen kann ist es doch kein Wirksamer Schutz?
Würde eine Sicherung nicht mehr wirksam sein sobald sie umgangen worden ist, würde das erfolgreiche Umgehen von Schutzmaßnahmen faktisch erlaubt und der § 90c UrhG bedeutungslos werden. Nach HOEREN ist ein Schutz dann als wirksam anzusehen, wenn er einem Durchschnittsbenutzer standhält und muss nicht an seiner Umgehbarkeit durch Spezialisten gemessen werden. Die Grenze zwischen wirksamem und unwirksamem technischen Schutz ist allerdings, nicht zuletzt wegen der raschen technischen Fortentwicklung in diesem Bereich, schwer zu ziehen und muss im Einzelfall beurteilt werden.
Quellen:
Urheberrechtlicher Schutz der Unterhaltungsindustrie im internationalen Kontext - Entwicklung des technischen Schutzes zu Verwirklichung der rechtlichen Schutzerfordernisse / vorgelegt von Michael Hertzberg
Vgl Hoeren, Entwurf einer EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft, MMR 2000, 515 (520)
Vgl Stockinger/Nemetz in Kucsko, urheber.recht, 2008, 1339


Es gibt Programme zum Entschlüsseln von AACS die auch Durchschnittsbenutzer installieren, einrichten und bedienen können. Die Frage ist ob das die Österreichischen Gerichte auch so sehen. In Finnland hat zumindest mal ein Gericht in 1. Instanz geurteilt, dass CSS unwirksam ist.
Quelle: Finnisches Gericht hält DVD-Kopiersperre für "unwirksam"
 
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Beckett Mariner schrieb:
Hallo, ich habe alle meine Star Trek lower decks Blu rays auf meinem PC gerippt ohne mich zu informieren ob das erlaubt ist. Ich lebe in Österreich und hab noch nie was mit Piraterie von Spielen, Filmen oder Serien zu tun gehabt. Kann mir was passieren ?
mach dir keinen kopf, wenn du das für dich privat machst... kann und wird nie jemand mitkriegen
 
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