Frage zur BauO NRW - staffelgeschoss

Nico_B

Lt. Junior Grade
Registriert
Sep. 2010
Beiträge
345
Hallo.

Meine Frau und ich möchte gerne ein Einfamilienhaus bauen. In dem baugebiet ist nur eine eingeschossige Bauweise zulässig. Ausnahmen sind jedoch im Sinne des § 2 abs. 5 bauo nrw zulässig. Bei einem Flachdach darf die Traufe maximal bei 7 m liegen.

Kann mir jemand sagen, ob die Garage mit zum darunterliegenden Geschoss gehört? In der Norm wird nämlich immer nur von Gebäude gesprochen. Die Garage ist mit dem Haus durch einen Durchgang verbunden.
 

Ähnliche Themen

Zurück
Oben