Frage zur Lizenz bei Upgrade

dogio1979

Admiral
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Hallo,

ich habe hier ein Vista und würde gern Windows 7 installieren. Ich habe das Win7-Upgrade für Studenten gekauft, mit dem ich ja Vista upgraden kann.

Meine Frage ist nun, ob ich, nachdem ich das Upgrade auf Win7 gemacht habe, mein Vista auf einem Zweitrechner installieren darf, auf dem zurzeit noch XP läuft?

Weiss jemand, ob das funktioniert und rechtens ist?

Danke und Gruß
 
Funktionieren würde es, allerdings meine ich gelesen zu haben, dass die ältere Lizenz (Vista) nicht mehr "gültig" ist. Können ja, aber dürfen nein. Du tauscht ja dein Vista gegen 7 und somit ist die Lizenz von Vista obsolet.
 
Hallo,

nein, das ist gem. Lizenzvereinbarungen NICHT gestattet.
Die Upgrade Lizenz ersetzt die vorhergehende Lizenz.

Du musst nur nicht dein Windows 7 auf Vista aufsetzen, sondern kannst auch Windows 7 auf ein frisches System installieren, was in diesen Fällen auch vorzuschlagen ist, weil es zu erheblichen Problemen kommen kann, wenn Windows 7 auf Vista aufgesetzt wird.

http://www.heise.de/ct/artikel/Der-Upgrade-Trick-849648.html

Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
und das ist legal? Hm, wenn die c't dafür nicht abgemahnt wurde....
Okay, vielen Dank an alle.
 
Das ist deswegen LEGAL, weil es bei uns in old Germany eine andere Rechtslage gibt.
Es ist LEGAL sich eine Upgrade Version auf einen PC FRISCH zu installieren, wenn man NACHWEISEN kann, das man jederzeit, solange die Upgrade Version eingesetzt wird, - über die Vorgänger LIZENZ verfügt. Hat man diese nicht mehr, hat man auch kein Recht, die Upgradeversion weiterhin zu nutzen. Dabei ist es egal, was Microsoft dazu sagt und denkt.

Viele Grüße
 
Nur weil Microsoft einen Stolperstein eingebaut hat, ist es noch lange nicht illegal.

Aus der license.rtf: 14. UPGRADES. Zur Verwendung von Upgradesoftware müssen Sie zuerst über eine Lizenz für die Software verfügen, die für das Upgrade geeignet ist. Nach dem Upgrade ersetzt dieser Vertrag den Vertrag für die Software, von der aus Sie das Upgrade ausgeführt haben. Nach dem Upgrade sind Sie nicht mehr berechtigt, die Software zu verwenden, von der aus Sie das Upgrade ausgeführt haben.

Oder so, wie Schildkröte09 es sagt. Technisch kann man das Vorgänger-Windows weiter benutzen, man verstößt allerdings gegen den Softwarevertrag, den man mit der Upgrade-Lizenz eingeht.
 
Ja verstehe ich, deswegen wundert mich ja auch, dass der Trick von c't legal ist.
Denn so erfährt MS ja nie, von welchem BS mit welchem Product Key ein Upgrade durchgeführt wurde.
Ist hingegen das BS noch installiert, kann sich Win7 ja den alten Product Key merken und könnte ihn auch an MS weitergeben zusammen mit dem neuen Product Key.

Kennt einer die genauen Lizenzbedingungen zum Studenten-Upgrade?
Auf der MS-Seite steht, es sein eine normale Einzelhandelsversion mit allen damit verbunden Vorteilen.
Heisst das, ich kann sie auch verkaufen?
 
Eben, Microsoft hat keine Funktion eingebaut, die einen alten Schlüssel einer alten Version, von der aus man "upgradet", irgendwie entwertet.

Nein, verkaufen geht nicht. Die Lizenz darf nur von bezugsberechtigten Studenten benutzt werden. Die Software ist technisch identisch mit der Einzelhandelsversion. Auch das "DVD-Kit" ist eine normale Windows-DVD. Die Installation unterscheidet sich nicht. Lediglich der Vertrag (die Lizenz), dem man zustimmt, nennt sich "Studenten-Upgrade". Und man stimmt bei der Installation zu, diesen zu erfüllen.

Microsoft behält sich vor, auf Nachfrage nachzuweisen, dass man bezugsberechtigt ist. Mir ist es allerdings ein Rätsel, wie Microsoft das in die Tat umsetzen will.
 
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