C
canada
Gast
Habe hier ein Notebook auf dem Tisch liegen, was nun das 6te mal Defekt ist in 10 Monaten, und schon mehrfach der gleiche Fehler aufgetreten ist. Das ich vom Kaufvertrag schon nach dem dritten gleichen Mangel hätte zurück treten können ist mir bewusst.
Nur, war das Teil damals ein wahres Schnäppchen und zum anderen gibt es kein vergleichbares Modell mehr (Eigenschaften) bzw. nur mit einen deutlich höheres Preis.
Nun die Preisfrage, bei der Wandlung, auch wenn es im Gesetz nicht mehr so heißt, kann man da nur vom Kaufvertrag zurück treten oder auch ein neues Gerät verlangen, gleiches wieder falls noch irgendwo auf der Halte eins liegt oder ein vergleichbares?
Zum einen habe ich keinen Bock mehr drauf, wozu ein teures Business NB kaufen wenn es wie die NoName Geräte nichts taugt. Beim Geld zurück bekomme ich zu dem Preis nichts mehr vergleichbares, zudem nochmal bestimmt etwas abgezogen wird. Also das totale Verlustgeschäft. Daher würde ich lieber ein neues Gerät haben wollen.
Nur, war das Teil damals ein wahres Schnäppchen und zum anderen gibt es kein vergleichbares Modell mehr (Eigenschaften) bzw. nur mit einen deutlich höheres Preis.
Nun die Preisfrage, bei der Wandlung, auch wenn es im Gesetz nicht mehr so heißt, kann man da nur vom Kaufvertrag zurück treten oder auch ein neues Gerät verlangen, gleiches wieder falls noch irgendwo auf der Halte eins liegt oder ein vergleichbares?
Zum einen habe ich keinen Bock mehr drauf, wozu ein teures Business NB kaufen wenn es wie die NoName Geräte nichts taugt. Beim Geld zurück bekomme ich zu dem Preis nichts mehr vergleichbares, zudem nochmal bestimmt etwas abgezogen wird. Also das totale Verlustgeschäft. Daher würde ich lieber ein neues Gerät haben wollen.