Fragen zur Gewährleistung

Pharao2k

Cadet 4th Year
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Okt. 2005
Beiträge
74
Hiho Leutz,
Folgendes Szenario. Vor einigen Monaten (maximal 3) habe ich bei mir einem Online-Shop eine Soundkarte des Typs Club3D Theatron DTS 7.1 geholt. Als diese daraufhin bei mir @home ankam, baute ich sie (natürlich vorsichtig) ein und installierte die Treiber. Zu meinem Erschrecken musste ich feststellen, dass diese den Ton total zerstückelt und verzerrt ausgibt. Nachdem ich dann unterschiedliche Betriebssysteme, Kabel, PCs und Treiber ausprobiert habe, war klar dass die Karte defekt sein muss, weshalb ich mich mit dem Onlineshop in Verbindung gesetzt habe um diese einzuschicken. Dies schien auch wunderbar zu laufen, einige Tage später hatte ich eine neue Soundkarte im Briefkasten (die auch wunderbar funktionierte) und ich dachte damit sei die Sache gegessen, da ein Defekt ja eindeutig die Schuld trug. Jetzt, grob geschätzt, 1 Monat danach, kam plötzlich die alte (defekte) Soundkarte an, mit dem Hinweis

Anbei erhalten Sie den von Ihnen zur Reparatur / Austausch eingesandten Artikel zu unserer Entlastung zurück.
Bedauerlicherweise stellte der Hersteller einen Gewährleistungsverlust aufgrund verschmorten Kontakten (Goldfinger burned) fest, wodurch wir gezwungen sind, Ihnen das bereits vorab getauschte Gerät nachzubelasten

Einerseits find ichs frech, dass sie mir keinen früheren Hinweis darüber gegeben haben, oder auch nur ansatzweise angedeutet haben, dass ich die 2te Soundkarte möglicherweise bezahlen muss. Ich habe auch keinesfalls um die 2te gebeten, ich nahm an, sie hätten einen Defekt gefunden und würden mir die daher austauschen, aber so wie es jetzt aussieht kann ich sie nichtmal ohne weiteres denen einschicken da die ja nun seit einer Weile in Benutzung ist.
Ausserdem wüsst ich nicht, wie ich verschmorte Kontakte erzeugt haben könnte, das einzige was ich getan habe war, die Karte vorsichtig (geerdet) in den PCI-Slot zu drücken, dadurch kann das jawohl kaum passiert sein. Leider war die Packung davor noch verschweißt, aber das muss ja nicht unbedingt heißen dass sie noch originalverpackt war.

Ich kenn mich mit sowas leider nicht so gut aus, daher hoffe ich jetzt mal, obwohl das hier ins Forum vielleicht eher weniger passt, dass vielleicht jemand einen Tipp für mich hat was ich jetzt machen kann. Die Karte will ich theoretisch behalten aber irgendwie komm ich mir ziemlich verarscht von den vor, oder ist das alles legitim von deren seite?

Vielen Dank schonmal,
Mfg Pharao2k
 
Wenn Du nachweisen kannst, das die Karte schon beschädigt war, als sie eingebaut wurde, hast Du gute Karten, ansonsten Lehrgeld bezahlt. Persönlich würde ich mich damit aber nicht abspeisen lassen, solch ein Fehler darf bei normaler Nutzung ja nicht auftreten, ausser Du hast die Karte nicht richtig in den Slot gebaut, also schräg oder so eingesetzt. Zu beweisen, das Du das nicht gemacht hast, wird Dir aber wohl sehr schwer fallen. Ob ich es dann auf einen Rechtsstreit ankommen lassen würde, liegt am Preis der Karte.
 
Das wird wohl so gelaufen sein.
Dein Händler hat dir, im guten glauben das die Karte defekt ist, vielleicht hat er sie auch mal in nen Rechner eingebaut und getestet, die Karte vorab ausgetauscht.

Dann wird er sie zu seinem Großhändler oder Club 3D geschickt haben und die werden sie unbearbeitet an den Händler zurückgegeben haben, mit dem hinweis das es unsachgemässe Behandlung war, die den defekt verursacht hat.

Allerdings konnte ich über diesen Begriff "Goldfinger burned" überhaupt nichts finden, nicht mal bei wikipedia.
Google spuckt nur Treffer über James Bond - Goldfinger aus. :freaky:
Aber ich vermute das damit Statischeaufladung gemeint ist.

Wo sind die verschmorten stellen?
Sind es Lötstellen auf der Karte oder sind die PCI kontakte verschmort?
Oder könnte es sein das du beim einbauen leicht schwitzige Hände hattest?
 
nö, musst nicht zahlen. in den ersten 6monaten ist der hersteller/Händler in der beweispflicht.
kurzer brief dahin und fertig. du musst wirklich nicht zahlen.
 
Das hätte ich jetzt auch erstmal gesagt. Da die Beweislastumkehr erst nach Ablauf der ersten 6 Monate greift, muss in diesem Fall der Händler beweisen, dass du an dem Defekt auch wirklich schuld bist. Kann er dies nicht, wird es für ihn schwierig, Geld von dir zu verlangen. Daher würde ich, wie schon empfohlen wurde, ein Schreiben mit diesem Hinweis verfassen und den Händler freundlich daraufhinweisen und dann mal abwarten, wie er reagiert.
 
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