Fragen zur Gewährleistung!

Deswegen macht es eigentlich doch wenig Sinn, wenn du mit österreichischem Recht argumentierst, wo hier nach deutschem Recht gefragt wurde.

Das Gewährleistungsrecht ist zwar innerhalb der EU durch die entsprechende Richtlinie weitgehend harmonisiert, jedoch gibt es nach wie vor nationale Unterschiede.
 
Doc Foster schrieb:
Deswegen macht es eigentlich doch wenig Sinn, wenn du mit österreichischem Recht argumentierst, wo hier nach deutschem Recht gefragt wurde.

Woran erkennst du denn das nach deutschem Recht gefragt wurde? ;) Könnte rein von der Sprache des TE auch schweizerisches bzw österreichisches R. sein. Gibt ja genug Mitglieder die aus diesen zwei Ländern kommen :D - nicht alles ist DEUTSCHELAND :o
 
Ah.. okay auf sowas schau ich nie :D, in deinem Falle wärs ja eine virtuelle Welt ;) - und wie du weißt gilt ja nicht der Wohnsitz des Käufers ... ;)
 
Für was soll der Wohnsitz des Käufers nicht gelten?

Schreib doch bitte nur, wenn du belastbares Wissen hast.
 
@Doc kannst du mal deine Überheblichkeit sein lassen? Ist ja zum kotzen .... Im Gewährleistungsrecht gilt das Recht an dem das Produkt gekauft wurde (Beispiel: du kaufst dir eine Grafikkarte bei einem Händler in der Schweiz, bist aber Deutscher, dann gilt das Gewährleistungsrecht der Schweiz, nicht jenes aus Deutschland!) ....
 
Dann solltest vielleicht mal Art. 29 EGBGB lesen, für die Mehrzahl der Verbraucherverträge gilt deutsches Recht, wenn der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

Wenn du auf fachlichem Niveau diskutieren willst, dann belege deine vagen Äußerungen zukünftig mit Quellen.

(Am besten aber nicht hier, denn Fragen zur Anwendbarkeit des deutschen BGB helfen dem TE nicht wirklich weiter.)
 
Zuletzt bearbeitet:
@Doc Foster

Mäßige Dich doch auch bitte etwas...Der Ton macht die Musik
*5 € ins Phrasenschwein werf*
 
@Doc-Foster
Dann solltest du aber richtigerweise die Rom-I-Verordnung zitieren, die dies nun regelt, vgl. auch Art. 3 Nr. 1 Lit. b) EGBGB.

Und der Wohnsitz als solcher, nunja, da spielen ein paar mehr Parameter eine Rolle, aber es dürfte überwiegend (wenn Abs. 2 vorläge) nach Art. 6 Rom-I-Verordnung gelten.
 
Jop, da hast du (EU-weit) recht. Im Beispiel mit der Schweiz dürfte aber die o.g. Vorschrift gelten.
 
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