Fragen zur Nebenkostenabrechnung

.one schrieb:
Und ob er das hat!

Nicht sein Problem.

Er hat nur ein Recht auf Einsichtnahme auf Rechnungen und Zahlungsbelege im Büro/Geschäftsräumen zu den üblichen Bürozeiten. Nicht mehr und nicht weniger - also üblicherweise an nicht gesetzlichen Feiertagen zwischen 9 Uhr und 16 Uhr Montag bis Freitag.

Wenn er dafür dann Urlaub nehmen muss ist das dann nicht das Problem des Vermieters - will er eine nicht im Mietvertrag explizit aufgeführte Vertretung schicken, muss diese beides erfüllen eine notariell beglaubigte Vollmacht haben - bzw eine anwaltliche Vertretung sein - UND bereit sein ihre Identität z.b. durch Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises nachzuweisen macht sie dies nicht darf ihr der Vermieter auch keine Daten vorlegen.
 
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.one schrieb:
Und ob er das hat!
Dann benenne bitte die entsprechenden Paragraphen bzw Urteile dazu.

Aber kleiner Tipp von mir. Es gibt im Allgemeinen keinen Anspruch darauf Kopien zu erhalten.

Siehe auch https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__259.html der wichtige Pubkt ist hier das Wort "vorzulegen" am Ende von Abs. 1

Regelmäßig wird da auch entschieden, das Kopien oder Scans nicht ausreichend sind. Ein besonderer Fall ist das papierlose Büro, aber darauf beziehen wir uns hier nicht.

Dem Vermieter wird regelmäßig auch zugebilligt, dass die Übersendung von Kopien abgelehnt wird um die Möglichkeit zu haben Missverständnisse zu erklären und auch zu verhindern, das durch mehrfache Kopienanfrage der Prozess in die Länge gezogen wird.

Hier wird nur im Einzelfall unter Abwägung der Interessensgüter nach 242BGB zugunsten des Mieters entschieden. Also wenn ihm die persönliche Einsichtnahme nicht zuzumuten ist. Z.b. aus Krankheit, Alter oder großer Entfernung zum Vermieter. Das sind aber immer Einzelfallentscheidungen.
.one schrieb:
Nicht sein Problem
Kann er es galt drauf anlegen und vor Gericht regelmäßig scheitern. Die Hürden sind sehr hoch und selbst wenn er gewinnen sollte wird es ein teurer Spaß werden. Du kannst dann regelmäßig von >25Cent pro Kopie ausgehen.

Damit du nicht so viel suchen musst. BGH, Urteil vom 8. März 2006 VIII ZR 78/05

Allgemeine Anmerkung:
Alle Aussagen beruhen auf meiner Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar.
 
Naja bei Alter und/oder Krankheit gilt sicher dass jemand, der davon betroffen ist sowieso eine gesetzliche Vertretung oder Vormundschaft braucht, damit dieser auch andere z.B. behördliche Termine in Vertretung wahrnehmen kann.

Wenn ein notariell beglaubigte Vollmacht der Mieters vorliegt, dass eine Dritte Partei z.B. genau diesen Vorgang in Vertrertung duchführen zu dürfen vorliegt (oder eine Generalvollmacht) muss der Mieter sicher nicht persönlich erscheinen.

Eine sehr grosse Entfernung ist wohl da noch eher eine Sache, dann muss der Vermieter halt zu den üblichen Geschäftszeiten bei einem vereinbarten Termin sich an z.B. einem neutralen räumlich näheren Ort mit dem Mieter treffen, das ist sicher in vielen Fällen machbar.
 
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Das ist dem Vermieter in der Regel aber auch nicht zumutbar. In den Fällen kommt es dann zur Übersendung von Belegen als Kopie, wobei der Vermieter sich die Kosten erstatten lassen kann und das sind eben schnell mal 100€+

Vor allem wenn man so was liest
Es geht uns darum, das der Vermieter ( der gleichzeitig Erbauer der Häuser ist) auch mal etwas "Feuer" bekommt[\quote]
Dürfte der nicht sonderlich kooperativ sein und man selbst vor Gericht auch keine sonderlichen Chancen haben. Da wird ja schnell klar, das man nicht kooperativ ist
 
Boulettenpaule schrieb:
1. Darf der Vermieter die Kosten für die Heizungsablesung berechnen, wenn er selbst abliest?
Macht ein Kollege problemlos.
Wenn dem Mieter die Gebaren nicht passen....kann er sich eine andere Wohnung suchen.
Die Kaltmiete ist aber noch moderat und unter dem Mietspiegel.

Boulettenpaule schrieb:
2. Wieviel Allgemeinstrom Beleuchtung ist normal?

....und im Flur 2 Leuchten mit Bewegungsmelder. Alles LED natürlich.

LED benötigt kaum Strom.
Bedenken sollte man, dass die Heizungsanlage gehörig Most zieht ( alte Pumpen, Brenner,
Mischer usw. )
 
Neuer Sachstand ist....am Donnerstag werden die Belege in seinen Geschäftsräumen eingesehen.

Bis jetzt läuft noch alles sehr entspannt, wir werden ja sehen wie es weitergeht.

Die Heizungsanlage ist Baujahr 12/2019...von alt also meilenweit entfernt. Meiner Meinung nach gehört Allgemeinstrom nicht zur Heizung, dafür gibt es ja die Betriebskosten der Heizung.

VG
 
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