Fragen zur Rückgabe wg Defekt bei Saturn

Wie weit die Untersuchungsmöglichkeit reicht hängt doch vom Einzelfall ab. Je nachdem welche Sache und welcher Mangel. Außerdem von den Möglichkeiten des Händlers. Der Fachhandel hat andere Möglichkeiten als der Supermarkt.
Verfärbte Fliesen sind dann was anderes als ein Smartphone oder Auto.
 
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Ribery88 schrieb:
Fakt ist, dass der Händler die Ware prüfen kann und in dieser Prüfung wird festgestellt, ob der Mangel erstens bei Übergabe vorhanden gewesen ist und zweitens auf welche Weise dieser behoben werden kann!
oder aber vom Kunden selbst verursacht ( beim Handy nicht selten, Wasser, root,.....)
 
Die Möglichkeit zur Überprüfung will dem Händler ja keiner nehmen. Der Händler darf dem Käufer aber nicht diese wochenlange Prüfzeit aufdrücken. Insbesondere bei schnell überholten Sachen wie Handys.
 
Ich habe das Handy ja zur Reparatur da gelassen. Angenommen, die Rechtslage sei eindeutig und ich würde einen Rechtsstreit in jedem Fall gewinnen. Zahlt Saturn meine Anwaltskosten? Und was könnte ich überhaupt einklagen? Ich begleite jetzt 4 Tage lang eine Klassenfahrt und habe kein Smartphone, das ist so richtig beschissen. Dadurch ergeben sich für mich ja aber keine konkreten Kosten, die ich einklagen könnte.


Ribery88 schrieb:
Der ehrliche Kunde hat zu Hause sicherlich noch ein Zweihandy! Diese Mär das man ohne Handy sei, könnte man noch vor 10 Jahren glauben aber jetzt ganz sicher nicht mehr !
Sowas kannst du bitte gerade lassen. Ich gehöre nicht zum Typ Mensch, der sich alle zwei Jahre ein neues Handy kauft. Mein letztes Handy habe ich jahrelang benutzt, bis es nicht mehr funktionierte. Das alte Handy meiner Mutter habe ich schon probiert (zu alt, Simkarte passt nicht und WhatsApp startet nicht einmal mehr); ein Kollege wollte mir aushelfen, aber nachdem sein tiefenentladenes Handy wieder nutzbar war ging dann der Pin nicht. Sitze immer noch ohne Handy da und darf jetzt am PC noch so nen Schrott lesen.

Die "3-4 Wochen" habe ich mir auch nicht ausgedacht sondern sind der O-Ton vom Saturn-Mitarbeiter.
 
Der Verlierer zahlt die kosten des Verfahrens. Vorgerichtliche Anwaltskosten aber nicht unbedingt.

Es gibt ja den alten Juristenwitz/Klischee, dass Lehrer gerne (sinnlos) klagen erheben.
 
Mishi schrieb:
Das alte Handy meiner Mutter habe ich schon probiert (zu alt, Simkarte passt nicht und WhatsApp startet nicht einmal mehr); ein Kollege wollte mir aushelfen, aber nachdem sein tiefenentladenes Handy wieder nutzbar war ging dann der Pin nicht. Sitze immer noch ohne Handy da und darf jetzt am PC noch so nen Schrott lesen.

Die "3-4 Wochen" habe ich mir auch nicht ausgedacht sondern sind der O-Ton vom Saturn-Mitarbeiter.

Oh man wenn man keine Ahnung von der Technik hat!
Die SIM-Karte passt nicht weil sie zu klein ist? Dafür gibt es SIM-Adapter!
Welcher Pin ging nicht bei deinem Freund ?
Von der SIM-Karte oder der Sperrcode ?
Beim Sperrcode würde hier ein Reset helfen!

Und hier eine offizielle Aussage von Samsung wie lange die Reparatur/Austausch dauert

https://www.google.com/amp/s/www.in...rantie-service-samsung-sony-microsoft-htc/amp

Der Saturn Mitarbeiter sagt 3-4 Wochen damit du Ihn nicht nach ein paar Tagen auf den Sack gehst, weil das Handy noch nicht zurück ist!
Denn normalerweise dauert die Abwicklung 10-14 Tage!
 
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uincom schrieb:
Der Verlierer zahlt die kosten des Verfahrens. Vorgerichtliche Anwaltskosten aber nicht unbedingt.

Es gibt ja den alten Juristenwitz/Klischee, dass Lehrer gerne (sinnlos) klagen erheben.
Ich erkundige mich ja hier gerade um herauszufinden, ob das Ganze Sinn hätte oder nicht. Die Antwort ist dann wohl ein Nein.

Gibt übrg auch das alte Klischee, dass picklige Keller-Nerds online gerne (grundlos) blöde Sprüche raushauen.
 
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Ich mein die Aussage das jeder ein altes Handy rumliegen hat ist schon sehr dreist. Meine Handys gehen seit jeher zu meinen Eltern über bis sich wirklich nichts mehr rührt. Ein altes hätte ich auch nicht auf Lager.
Ich würde während der ersten 6 Monate zumindest auf ein Leihgerät bestehen und falls es keines gibt eine Ersatzlieferung notfalls durchaus einklagen (sofern meine Rechtsschutz mitspielt) bzw. bei mehr als 2 Wochen Dauer einfach auf eine Wandlung gehen. Die Frist dafür, fängt meines Erachtens mit meiner ersten schrifltichen Bitte auf Austausch an - sollte das entsprechend abgelehnt werden setz ich eine Nachfrist und geh dann auf Wandlung. Sollte schneller als die Reparatur sein und ich behalte das Handy während der Zeit.
Wie soll der Händler begründen, dass er das Gerät nicht einfach ausgetauscht hat?

Es gilt übrigens, dass die Gewährleistung vor Ort zu erfolgen hat. Lass ich einen Kühlschrank liefern, muss das vor Ort behoben werden. Kauf ich ein Smartphone, muss dieses im Laden verbessert werden. Die Geschichte mit dem Einschicken usw. interessiert doch nicht.

Das Hauptproblem daran ist das:

Eine Verbraucherschutzorganisation unterstützte rund um ein mangelhaftes Mobiltelefon im Wert von 90 Euro einen Musterprozess. Im Lichte eines Sachverständigengutachtens wurde dem Konsumenten letztlich Wandlung zugestanden. Entgegen den Angaben des Händlers lag kein Wasserschaden, sondern ein Mangel vor. Die Prozesskosten betrugen rund 9.000 Euro. Das ist das Hundertfache des Streitwerts
 
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Das ist halt die Erwartungshaltung der Handelsketten und vieler ihrer Mitarbeiter:

Der dumme Kunde hat keine Ahnung und damit keine Rechte. Er soll bloß die Fresse halten und wenige Kosten verursachen.

Deshalb hat er ja auch selbst für Ersatz zu sorgen, während der Handel seinen Verpflichtungen nicht nachkommt bzw. diese auf den Kunden outsourced.
 
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hallo7 schrieb:
Eine Verbraucherschutzorganisation unterstützte rund um ein mangelhaftes Mobiltelefon im Wert von 90 Euro einen Musterprozess. Im Lichte eines Sachverständigengutachtens wurde dem Konsumenten letztlich Wandlung zugestanden. Entgegen den Angaben des Händlers lag kein Wasserschaden, sondern ein Mangel vor. Die Prozesskosten betrugen rund 9.000 Euro. Das ist das Hundertfache des Streitwerts

Tja, also zusammengefasst: Händler wie Saturn können Gewährleistungsansprüche ohne Weiteres ignorieren, da der Kunde sowieso keine realistisch darstellbaren Optionen zur Durchsetzung seiner Rechte hat.
 
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hallo7 schrieb:
Ich mein die Aussage das jeder ein altes Handy rumliegen hat ist schon sehr dreist. Meine Handys gehen seit jeher zu meinen


Dreist?
Dreist ist wenn man sich mit dem Thema überhaupt nicht befasst!
Anbei für dich den Link, die meine Aussage unterstützt! Die ich auch jahrelang in meiner beruflicher Laufbahn bestätigen kann!

https://www.google.com/amp/s/de.sta...03/anzahl-alt-handys-in-deutschen-haushalten/

hallo7 schrieb:
Wie soll der Händler begründen, dass er das Gerät nicht einfach ausgetauscht hat?

Die Begründung ist ganz einfach!
Zuerst nochmal zu Verdeutlichung:

Der Händler kann das Gerät zur Prüfung
einschicken wohin er möchte!
Er darf sich nur nicht beliebig Zeit lassen.

Warum der Händler einen Austausch ablehnt...
Weil ein Austausch unwirtschaftlich ist gegenüber der anderen Art der Nachbesserung!
Eine Reparatur würde nämlich den Hersteller ca.10-20€ kosten!
Ein Austausch würde den Händler das 10-15fache an Kosten verursachen!

Aber ich hoffe der TE klagt und ich hoffe dass der Saturn das bis zum Ende durchzieht!
Dann kann der TE uns gerne den Ausgang mitteilen....

Meine Vermutung ist sogar dass das Smartphone diese Woche wieder aus der Reparatur zurück ist!
 
Der Händler kann ja auch nur mangelfreie Sachen verkaufen. Es ist seine wirtschaftliche Entscheidung die Sachen nicht zu prüfen, sondern die Gefahr eines Mangels in Kauf zu nehmen.

Dass es anders geht zeigen diverse Mainboard-Serien, bei denen geprüft wurde, ob die Pins in Ordnung sind sowie teilweise B2B.

Klar ist das unwirtschaftlich. Klar ist das realitätsfern. Aber das ist die Entscheidung des Händlers - nur er organisiert seinen Betrieb. Der Verbraucher muss mit den Entscheidungen leben, kann auf sie keinen Einfluss nehmen, und wird deshalb erheblich geschützt.
 
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B2B mit B2C zu vergleichen😂😂😂
Du bist der Hammer!

Dein Beispiel mit Mainboard Hersteller auch ein Griff ins Klo!

Frag doch mal hier direkt bei Caseking nach ob die ein Mainboard nach 3 Monaten ohne Prüfung tauschen...

Alleine hier gab es so viele Threads dass die Pins verbogen waren....

Das Problem sind hier die Ich-AG auf beiden Seiten!
Wenn beim Einzelhandel wieder der gesunde Mittelweg im Vordergrund stehen würde, könnten einige Prozesse für beide Seite vereinfacht werden!

Aber leider gibt es zu viele Menschen wie Idon die auf ihre „Rechte“ schauen und keinem ein bisschen Luft gönnen.

Gleiches gilt auch für den Händler, aber der muss leider so handeln, weil er immer wieder von solchen Leuten wie Idon zu Unrecht als Bösewicht dargestellt wird!

Dabei macht der Einzelhandel nichts anderes als immer mehr die Hersteller in die Pflicht zu nehmen, das bei einer berechtigten Reklamation dem Kunden wenn möglich sofort geholfen wird....

Nur geht das bei Smartphone eben nicht immer und auch nicht sofort....
 
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@Ribery88
Trotzdem kannst du das nicht für die Allgemeinheit annehmen... Ich hab wie gesagt keines. Meine Eltern hätten auch keines usw.

Der Händler kann nicht machen was er möchte - auf welcher Grundlage? Gewährleistung hat vor Ort zu erfolgen, das steht im Gesetz. Der Kunde darf zwischen Verbesserung und Austausch wählen, sofern es nicht unverhältnismäßig ist - das steht im Gesetz.
Was ist deine Grundlage? Sind ein paar hundert Euro gegen 20-30€ unverhältnismäßig? Stimmt die Differenz überhaupt? Der Händler hält sich doch in der Regel sowieso beim Hersteller Schadfrei - er hat ja auch Gewährleistungsrechte.

Ich betrachte hier übrigens explizit die ersten 6 Monate. Während diesen hat der Händler quasi keine Chance dem Kunden den Schaden anzudrehen - warum also untersuchen?
Später ist das natürlich legitim und man kann als Kunde froh sein wenn es repariert wird - denn der Beweis ist auch umgekehrt kaum möglich.

Mein Vater hat auf sein 100€ Handy beim Schwesterunternehmen von Saturn 5 Wochen auf die Reparatur gewartet - wobei, es wurde nach Mangelfeststellung ausgetauscht und nicht repariert... Ihm wars nicht so wichtig, er verwendet sein Handy wenig.

Das große Problem sind eben die unverhältnismäßigen Verfahrenskosten und vor allem auch die Verfahrensdauer. Sonst gäbe es da sicher schon Urteile, aber 2 Jahre zu warten um am Ende Recht zu bekommen und währendessen ein Ersatzgerät zu kaufen, denn der Streitgegenstand ist nach der Zeit vermutlich uninteressant... macht leider niemand.
 
Für die Verhältnismäßigkeit des Aufwands für den Händler spielt es auch keine Rolle ob ich noch 100 weitere Smartphones in meinem Rucksack dabei habe. Nur mal so bemerkt. Das spielt für mich eine Rolle, wie weit ich bereit bin, dem Händler entgegenzukommen.
 
Onesworld
Dass du nur an dich denkst, wissen wir bereits! Viel Spaß damit!

Das hat auch keiner gesagt, dass es eine Rolle für den Aufwand spielt, ob du ein Zweithandy hast!
Einfach mal lesen was wirklich geschrieben würde!

@hallo7

Ich würde vorschlagen wir belassen es dabei, weil dieses Thema immer wieder durchgekaut wurde....
 
Wer hier nur an sich denkt ist in diesem Fall wohl eher der Markt durch seine Angestellten, indem er Gesetze mit Füßen tritt. Wenn das in deiner Welt in Ordnung ist, ist das für mich oke. Lass dich so behandeln, wenn du magst.

Lesen ist btw. auch nicht so dein Ding. Oder stehen da zu wenig Ausrufezeichen, sodass du es nicht verstehst?
 
Mishi schrieb:
Die "3-4 Wochen" habe ich mir auch nicht ausgedacht sondern sind der O-Ton vom Saturn-Mitarbeiter.

Als jemand der im Handel arbeitet sage ich dir, dass er bewusst (!) übertreibt.
Wenn bei mir jemand was bestellt (Baumarkt) sage ich IMMER (!) 6 Wochen minimum. Wenn es nach einer Woche da ist freuen sich die Leute und gehen mir nicht auf die Ketten wenn ich einen zu kurzen Zeitraum angebe.
 
Genau. Der pöse Idon. Der möchte, dass die Person(en), die mit einem Handelsgewerbe Geld erwirtschaften, ihren Verpflichtungen nachkommen. Total unerhört.

@Ribery88

Ich habe nicht nur auf B2B verwiesen und mein Mainboard-Beispiel passt, denn es zeigt, dass Händler - wenn nötig - Produkte vor der Auslieferung prüfen.

In deinem Wahn nimmst du Argumente gar nicht mehr wahr. Substantiierte Widerlegungen kamen von dir ja noch nie, insbesondere auch nicht auf die von mir genannte juristische Kommentierung.
 
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onesworld schrieb:
Wer hier nur an sich denkt ist in diesem Fall wohl eher der Markt durch seine Angestellten, indem er Gesetze mit Füßen tritt.

R
Idon schrieb:
@Ribery88

Ich habe nicht nur auf B2B verwiesen und mein Mainboard-Beispiel passt, denn es zeigt, dass Händler - wenn nötig - Produkte vor der Auslieferung prüfen.
Aha also soll der Händler, obwohl die Ware vom Hersteller, vom Werk aus, geprüft wird, noch einmal prüfen.
Wenn das jeder Händler machen würde was passiert eigentlich mit der Ware die versiegelte ist?
Dann glaubt doch kein Kunde mehr das es sich um Neuware handelt!
Tut mir doch einen Gefallen und mach dich doch erst mal schlau, wie die Prozesse im Handel wirklich sind
Was alles im Hintergrund für den Kunden gemacht wird.

Zu deinem Post mit der juristischen Begründung, habe ich dir schon mehrfach geschrieben das du uns gerne Urteile verlinken kannst.

Denn das Überprüfen und die Ablehnung eines sofortigen Austausch, wird im Bereich der Unterhaltungselektronik konsequent durchgeführt, sofern die Herstellerverträge keinen sofortigen Austausch/Gutschrift vorsehen!

Ich habe selber über zehn Jahre im Kundenservice gearbeitet und habe immer diesen genannten Prozess von mir durchgeführt, bei sämtlichen Verbraucher
(Juristen waren viele dabei)

Viele behaupteten, dass ihnen ein sofortiger Austausch zusteht und nachdem ich unsere Rechte mit der Überprüfung klargestellt habe, kam von dieser Seite nichts mehr!

Ich habe circa über 50.000 Reparaturvorgänge betreut und keiner ist, wegen meiner angeblich falschen Rechtsgrundlage, juristisch dagegen vorgegangen.
Du kannst gerne weiterhin deinen Unsinn hier in dem Forum posten.
Ich brauche ja immer ein wenig Unterhaltung.
 
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