Führerscheinfragen!

Welcher Anhänger

  • 1.200 kg

    Stimmen: 7 46,7%
  • 1.000 kg

    Stimmen: 4 26,7%
  • 1.500 kg

    Stimmen: 4 26,7%

  • Umfrageteilnehmer
    15
  • Umfrage geschlossen .

Airex

Lieutenant
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Mai 2001
Beiträge
783
Führerescheinfragen!

Meine Freundin macht grade Ihren Führerschein und wird jetzt mit seltsamen Fragen konfrontiert!

Hier ist mal eine:
Sie Besitzen die Fahrerlaubniss der Klasse B.
Ihr PKW hat folgende Daten:
-Leermasse 1.900 kg
-zulässige Gesamtmasse 2.400 kg
-zulässige Anhängelast 1.500 kg

Welchen Anhänger dürfen Sie mitnehmen?

A.) 1.200 kg

B.) 1.000 kg

C.) 1.500 kg

Ich weiß schon die Antwort aber erstmal sollt Ihr es sagen.
Und Warum? Habt Ihr ne Brauchbare Erklährung?
 
oh ich hab noch nach den alten regeln gemacht(7,5 T) aber ich glaube 1000kg. Wegen der 3,5T der neuen klasse B. Glaube auch ein grösseres gewicht des anhängers benötigt einen extra schein. Also entweder hab ich mich jetzt total geirrt und blamiert oder es ist wahr. Aber man möge es mir verzeihen wenn ich falsch liege da ich nach den alten regeln gemacht hab.
 
Antwort A wäre richtig.

Das Fahrzeug darf bei FS Klasse B ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 3,6t aufweisen. Das Fahrzeug hat schon ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,4t, darfst du also nur noch einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1,2t anhängen.

Tatsächliche Gewichte spielen keine Rolle.
 
Was ist eine Fahrerlaubnis der Klasse B?
Ich habe 1 - 2 - 3, welcher entspricht Klasse B?
Und warum muss immer alles so kompliziert sein?
 
Die Klasse B (Euro-FS) entspricht einer abgespeckten Klasse 3 -- du darfst nur noch PKW fahren

Glück für alle, die schon vor 1999 ihren FS gemacht haben.
Die bekommen für ihre alte Klasse3 einen FS mit dem man alles bis 15t (7,5t jeweils für Zugmaschine und Anhänger) fahren darf.
Das entspricht den Klassen B, C1, BE, C1E, CE, M und L.
Aus der ehemaligen Klasse1 wurde Klasse A und aus der Klasse 2 wurde Klasse C.
 
da kommt dran, was dran passt :p
also ich hät es nicht mehr gewusst, ist mir aber eigentlich auch egal...
 
Original erstellt von Bombwurzel
Antwort A wäre richtig.

Das Fahrzeug darf bei FS Klasse B ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 3,6t aufweisen. Das Fahrzeug hat schon ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,4t, darfst du also nur noch einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1,2t anhängen.

Tatsächliche Gewichte spielen keine Rolle.

Das Tatsächliche Gewicht spielt doch schon eine Rolle da der Anhänger nicht mehr als die Hälfte des Zugfahrzeugs (inkl. Fahrer = 70kg pauschal) haben darf. Aber die Richtige Anwort wäre trotzdem A.

Aber mit dem Gewicht ist es doch schon ein schwerer Anhänger und darf dann doch... :confused_alt:

Naja lassen wir das, kenn mich auch nimma so genau aus. *g*
 
da muss ich mich doch glatt registrieren um euch hier aufzuklären....

die richtige antwort wäre:


D) 0 kg


erklärung: Klasse "B" darf gar kein anhänger führen, dazu gibts schließlich "BE"


ps: wenn die frage wirklich eine ernste wäre, würd ich mich aba beschweren
 
Original erstellt von (c)
da muss ich mich doch glatt registrieren um euch hier aufzuklären....

die richtige antwort wäre:


D) 0 kg


erklärung: Klasse "B" darf gar kein anhänger führen, dazu gibts schließlich "BE"


ps: wenn die frage wirklich eine ernste wäre, würd ich mich aba beschweren

So ein Quark.

Hab mal in meinen Fahrschulbuch nachgesehen.
Da steht drin:

Mit Führerschein Klasse B dürfen Sie Kraftwagen mit einer zuverlässigen Gesamtmasse bis zu 3500kg fahren.

Hinter diesen Kraftwagen dürfen Sie folgerde Anhänger mitführen:

- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 750 kg - die zulässige Gesamtmasse des Zuges darf dann höchsten 4250 kg betragen
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs - sofern die zulässige Gesamtmasse des ganzen Zuges nicht mehr als 3500 kg beträgt.

So, alles klar?
 
dann wär aba eine Klasse BE überflüssig....

bei den Klassen C1 und C weiss ich das hier keine anhängelast mitgeführt werden darf, sofern nicht der zusatz E (inklusive entsprechender prüfung) erworben wurde

in analogie wäre das dann auch so mit B und BE, was ja auch der sinn der ganzen sach war, nicht das jemand ein fahrrzeug führt, auf dem er nicht ausgebildet wurde

ich hab zwar C1E, aba ich würd nie nen 7,5t mit anhänger fahren, ohne da mal trainiert zu haben!
 
da ich eh kein auto fahren darf, juckt mich das ganze auch nich ;)
und in 2 jahren beamen wir uns eh durch die gegend, da gibs dann wahrscheinlich beamerscheine ;)
 
@ (c): Vor einigen Jahren was es sogar noch so das man mit der normalen Autoprüfung den BE Schein gleich mitbekommen hat. Da braute man überhaupt keine Prüfung machen. Da finde ich die jetzige Regelung viel sinnvoller auch wenn es teuerer ist.
Aber ein Klasse B Besitzer darf! einen Anhänger fahren unter den oben genannten Bedingungen.

P.S. Meine Prüfung hab ich vor ca. 3 Monaten gemacht, womit auch mein Fahrschulbuch aktuell ist.
 
Ok ok ich halt mich da besser raus da das bei uns (B)Ösis ja ganz anders zu sein scheint.
 
@ Anthrax: ich weiss, wie es "füher" war, ich hab den führerschein noch für die klasse 3 gemacht, ich finde es trotzdem komisch, das man nun doch mit anhänger fahren darf, obwohl man ja eigentlich nich sollte - oda so....irgendein fahrlehrer hier :D ?

info (nochmal zu Klärung): Klasse 3 = BE, C1E, ML (keine widerrede, is so!)
 
Baujahr 1980

Also, da ich Baujahr 1980 bin darf ich glaub zb 3.6 Tonnen Gesamtgewicht bewegen , wobei wenn man später geboren ist, nur durch einen Nachtrag dieses Gewicht fahren darf ! War irgendwie so. Aber warum darauf achten... Solange die Vorderräder auf dem Highway bleiben... grins "GAS" >> >>
 
@Andy

was hat das mit deinem Alter zu tun?

Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt des Erwerbs des Führerscheins.
 
@ DVP: Deine Antwort war doch schon fast richtig, jedoch war das die Formel für Anhänger ohne eigene Bremse, also (Leermasse Pkw + 75 kg) : 2 = höstzulässige Anhängelast.

Weiter im Text: Bei Anhängern mit eigener Bremse darf die Anhängelast nicht höher sein als die zulässige Gesamtmasse des PKW. Bei bestimmten Geländewagen und bei LkW in Zügen mit durchgehender Bremsanlage darf die Anhängelast nicht höher als das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse sein.

Außerdem gilt eine Richtgeschwindigkeit von 80 km/h ! Bei technischer Voraussetzung darf auch 100 km/h gefahren werden, wobei aber eine Ausnahmebescheinigung mitgeführt werden muss.

@ Andrè: Stichwort Vorderräder *lol* Die Stützlast sollte zwar mindestens 4% der tatsächlichen Masse des Anhängers betragen, doch gibt es aber auch ein maximale Stützlast, welche an der Anhängerkupplung des Zugfahrzeuges steht.


@ Antworten: Für 1200 kg Anhänger benötigt man den BE Schein, für 1000 kg Anhänger benötigt man nur B Schein, für 1500 kg Anhänger auch BE.

Außerdem! Es gibt auch eine Begrenzung für den BE und zwar eine Gesamtmasse von 8750 kg.
 
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