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NewsDigitalisierung: Bundesregierung legt Grundstein für digitalen Führerschein
Zweimal. Und das Handy in 30 Jahren einmal. Es geht dabei aber darum, dass viele eben keine Lust haben, die Karten (und Bargeld) immer mit sich rumzuschleppen. Weil, wenn die Karten weg sind, sind sie auch erstmal weg. Mit dem Zeug auf dem Handy hast du zu Hause die physischen Teile noch als Backup.
Voodoo_Freak schrieb:
Genau aus diesem Grund wurde das Thema deutschlandweit medial klein gehalten.
Problem bei unserer "Digitaliesierung" ist das die Politik nur den Anschein erwecken möchte daher dinge "digitalisiert" die nicht notwendig sind ode wo der Mehrwert sich in grenzen hält. so werden jetzt zwar reihenweise Faxgeräte aus den Ämtern getragen aber nur damit man eine Email schreibt oder ein Formular ausfüllt die in der Poststelle ausgedruckt und per Handwagen zum Bearbeiter getragen wird. Der gibt das dann in interne Computersysteme ein und druck es wieder aus.... Für die Politik ein 100% digitalisierter Vorgang, da der Bürger es per Mail einreichen konnte.
Kann es bestätigen. Wir digitalisieren soweit es geht sämtliche Unterlagen, Pläne, Ausschreibungen usw. in unserer Bauabteilung. Die digitalen Daten müssen dann ausgedruckt werden, damit diese später der Prüfer der Gemeindeanstalt wochenlang prüfen kann. Ein zweiter Ausdruck erfolgt für das Abrechnungswesen, da es um Baumaßnahmen geht, die sehr groß sind und hier andere Unternehmen, Tochterfirmen usw. ebenso die Unterlagen ausgdruckt benötigen. So haben wir von einer einzigen Baustelle (Größenordnung um die 50 Mio.) über 300 Ordner anfänglich im Büro (die dann digitalisiert werden), 300 dann in der Kommune, 300 bei der Tochter. Und das bei nur einer einzigen Baumaßnahme. Wir haben aktuell ca. 70 Baustellen, da bedarf es einem großen Archiv für viel Papierkram.... Und inzwischen leider auch große Speicherkapazitäten bei unserer IT.
Wenn es schlechte Nachbarn sind, ja. Bringt nur nichts. Wenn kein Briefkasten mit zur Zustellurkunde passenden Name vorhanden ist, darf der Bescheid nicht einfach eingeworfen werden. Wenn doch, schickt ihn ein Freund oder die Freundin als falsch zugestellt wieder zurück. Man könnte ihn mir natürlich persönlich übergeben, das werden die Beamten auch versuchen, genau so, wie sie ehemalige Meldeadressen abklappern müssen. Aber wer öffnet schon Fremden (mit gelbem Brief) innerhalb des Verjährungszeitraums die Tür?
Sollten Sie den Brief einfach an die Tür klemmen, was ebenfalls möglich und erlaubt ist, sofern zweifelsfrei bewiesen ist, dass ich dort wohne, schickt ihn eben auch wieder jemand anderes zurück, mit der Begründung der falschen Zustellung. Dann bist du eben mal für ein paar Wochen aus dem Haushalt ausgezogen, Spannungen in einer Beziehung kann es immer mal geben. Glaub mir, es funktioniert (muss aber nicht) und ist zudem auch nicht verboten. Man kann an seiner eigenen Bestrafung nicht zur Mitwirkung gezwungen werden. Wichtig ist, dein Name darf an der Adresse auf keinem Briefkasten-, Klingel- oder Türschild stehen.
Hat nichts mit schlechten Nachbarn zu tun. Ich würde es auch tun, weil ich ja nicht weiß, dass der sich versteckt. Und dass die Schilder anders sind, würde mir auch nicht auffallen, denn ich schaue da ja nicht jeden Tag hin. Die Meldeadresse bekommen die vom Einwohnermeldeamt, dann wird da hingegangen, an die Tür gepinnt, Foto gemacht und der Rest ist eben dein Problem. Du hattest bis jetzt scheinbar Glück, dass die Beamten keine Lust hatten, da weiter zu machen
Eben nicht!
Wenn man sich blöde anstellt, ja. So einfach, wie du es dir vorstellst, ist es aber nicht. Was du beschreibst ist die öffentliche Zustellung und die ist erst zulässig und möglich, wenn alles andere gescheitert ist.
Es geht darum, die 3-Monats-Frist zu reisen. Dann können die mit dem Brief an der Wohnungstür im Dreieck springen.
Es dauert schon allein gut und gerne 8 Wochen bis überhaupt Post kommt, also muss man nur noch 4 Wochen überbrücken. Man lässt den Brief einfach eine Woche liegen und lässt ihn dann vom Partner zurückschicken, mit der Begründung, dass Person X aktuell nicht im Haushalt lebt.
Fertig, in 3 Wochen bekommen die eine erneute korrekte Zustellung nicht hin. Keiner will beim Beamtenmikado verlieren.
Selbst wenn es auf ein Gerichtsverfahren hinaus läuft, haben Anwälte Möglichkeiten, das Verfahren so weit hinauszuzögern, dass es eingestellt wird, weil die Verjährung greift.
Ich glaube meiner Bekannten, die hat aus drohendem Fahrverbot und dreistelligen Beträgen, Verwarnungen mit 50 Euro gemacht und Verfahren mit komplettem Entzug platzen lassen.
ZPO § 185 Nr. 1
Leitsatz
1. Im Erkenntnisverfahren darf eine öffentliche Zustellung nur angeordnet werden, wenn die begünstigte Partei alle der Sache nach geeigneten und ihr zumutbaren Nachforschungen angestellt hat, um den Aufenthalt des Zustellungsadressaten zu ermitteln und ihre ergebnislosen Bemühungen gegenüber dem Gericht dargelegt hat.
2. Allein die ergebnislose Anfrage beim Einwohnermeldeamt und dem Zustellungspostamt des letzten Wohnsitzes des Zustellungsadressaten genügt hierfür in der Regel nicht.
a) Es waren anfangs 50.000 Personen in Berlin betroffen, also ein sehr kleiner Randbereich der Stadt
b) es waren 60h -> 2,5 Tage und nicht 5 wie weiter oben genannt.
Wenn nun oben jemand behauptet, "ich konnte in Berlin 5 Tage mein Handy nicht laden" ist das einfach komplett gelogen.
Eben nicht!
Wenn man sich blöde anstellt, ja. So einfach, wie du es dir vorstellst, ist es aber nicht. Was du beschreibst ist die öffentliche Zustellung und die ist erst zulässig und möglich, wenn alles andere gescheitert ist.
Es geht darum, die 3-Monats-Frist zu reisen. Dann können die mit dem Brief an der Wohnungstür im Dreieck springen.
Es dauert schon allein gut und gerne 8 Wochen bis überhaupt Post kommt, also muss man nur noch 4 Wochen überbrücken. Man lässt den Brief einfach eine Woche liegen und lässt ihn dann vom Partner zurückschicken, mit der Begründung, dass Person X aktuell nicht im Haushalt lebt.
Fertig, in 3 Wochen bekommen die eine erneute korrekte Zustellung nicht hin. Keiner will beim Beamtenmikado verlieren.
Selbst wenn es auf ein Gerichtsverfahren hinaus läuft, haben Anwälte Möglichkeiten, das Verfahren so weit hinauszuzögern, dass es eingestellt wird, weil die Verjährung greift.
Ich glaube meiner Bekannten, die hat aus drohendem Fahrverbot und dreistelligen Beträgen, Verwarnungen mit 50 Euro gemacht und Verfahren mit komplettem Entzug platzen lassen.
ZPO § 185 Nr. 1
Leitsatz
1. Im Erkenntnisverfahren darf eine öffentliche Zustellung nur angeordnet werden, wenn die begünstigte Partei alle der Sache nach geeigneten und ihr zumutbaren Nachforschungen angestellt hat, um den Aufenthalt des Zustellungsadressaten zu ermitteln und ihre ergebnislosen Bemühungen gegenüber dem Gericht dargelegt hat.
2. Allein die ergebnislose Anfrage beim Einwohnermeldeamt und dem Zustellungspostamt des letzten Wohnsitzes des Zustellungsadressaten genügt hierfür in der Regel nicht.
Klingt ja durchaus super, das ist aber auch pokern. Ich bin mir sicher, dass ich da nicht soviel Glück habe, denn das wäre ja auch zu einfach. Es kommt eben auf den Streitwert an, wie leicht die sich abspeisen lassen.
Ich weiß nicht, ob E-Mail mittlerweile als anerkannter Zustellweg zulässig ist, das kommt wohl immer darauf an, was zugestellt werden soll
Nein, sämtliche Post dieser Art muss mit Postzustellurkunde zugestellt werden.
Ein Bußgeldbescheid ist ein Urteil, das rechtskräftig wird, wenn die Einspruchsfrist ohne Einspruch verstrichen ist. Vorausgesetzt, die Zustellung des Bescheids ist korrekt und innerhalb der Verjährungsfrist erfolgt. Das ist nur mit Postzustellurkunde oder durch zwei Amtsträger bei persönlicher Zustellung der Fall um es Gerichtsfest zu belegen.
Eine E-Mail ist überhaupt nicht an irgendeine Person gebunden und kann einfach so ohne Prüfung der Personalien erstellt werden. Ich habe nie behauptet, dass es eine Garantie ist, aber es ist ein Versuch, der erstmal nichts kostet. Und hey, das ganze Leben ist ein Spiel, da muss man auch mal pokern.
Anders verhält es sich mit dem Anhörungsbogen, der kommt immer als normaler Brief, geht es nur um eine Verwarnung, wird dir in diesem Brief auch gleich das Verwarngeld angeboten, um die Sache zu begleichen.
Bei Bußgeldern kommt auch zuerst ein Anhörungsbogen, wenn der Fahrer unbekannt ist, dieser unterbricht die 3-Monats-Frist (Verjährung) und setzt sie zurück, sie beginnt mit Versand des Anhörungsbogens von neuem. Der Anhörungsbogen dient immer der Klärung des Sachverhalts.
Darum ist es ratsam, wenn man geblitzt wird, umzudrehen und die Beamten anzusprechen. "Hallo, wie geht's, was macht ihr hier" reicht aus. Damit gibst du dich als Fahrer zu erkennen und der Anhörungsbogen wird obsolet, womit die 3-Monats-Frist für das Bußgeld startet. Geht natürlich nur bei mobilen Messanlagen.
Meist checken die Beamten das nicht und versenden trotzdem einen Anhörungsbogen. Der Unterschied ist jetzt, dieser unterbricht die Verjährungsfrist nicht mehr und setzt sie auch nicht zurück. So kann man Zeit schinden oder in dem Fall, die Zeit, die gegen dich arbeitet, kürzen.
Kommt doch noch ein Bescheid nach Ablauf der Verjährungsfrist, Anwalt einschalten, der regelt das und nur er kann das regeln. Aber Achtung, ein Bußgeldbescheid gilt auch dann als korrekt und alsbald zugestellt, bis ca. 1 Woche nach Ablauf der Verjährung. Das wird in aller Regel als Karenzzeit durch Gerichte gebilligt, er darf nur nicht nach Ablauf der Frist datiert sein. Dann haben sie ihn zu spät versandt. Sind so Kleinigkeiten, mit denen man tricksen kann, die viele Menschen nicht wissen, weil sie mit den Prozessordnungen nicht vertraut sind. Daher ist es auch gut, wen der Videowagen dich anhält, auch hier steht der Täter sofort fest und die Verjährung beginnt sofort. Videowagen ist auch insofern von Vorteil für dich, weil die Auswertung nur von geschultem Personal gemacht werden darf, was rar ist und Zeit kostet. Hier kommt auch kein Anhörungsbogen mehr, sondern gleich der Bescheid. Verjährung beginnt ab Tattag.
Gute und pfiffige Anwälte zu kennen ist mehr wert als ein Freundeskreis voller Bullen. Die denken nämlich häufig nur, sie seinen schlau, sind es aber nicht. Aussage vom Anwalt.
Ich bin kein rücksichtsloser Rowdy, ich fahre zügig, aber sicher (kein Drängeln, kein Nötigen, kein rechts überholen, Rechtsfahrgebot und Blinker sind mir gut vertraut) und nie mehr als 80 % meines Könnens und nur wenn ich allein bin.
Unfälle hatte ich, aber nie die Schuld daran. Der letzte war sogar erst Anfang Oktober. Aber was kann ich dafür, wenn mir die Dame an der grünen Ampel hinten drauf fährt, weil sie aufs Telefon guckt und nicht checkt, dass das Auto vor mir nicht losfährt und ich nach kurzem anrollen wieder stoppen muss.
Lediglich mit Tempolimits habe ich es nicht so genau. Sind eher Empfehlungen. Da kriegt man mich auch alle paar Jahre mal mit einer Verwarnung dran. Bußgelder sind noch seltener.
Mit Passagieren aber deutlich unter 80 % und deutlich langsamer.
Weil der Staatsapparat immer gieriger wird und jeden Tag neue Ideen entwickelt, noch mehr Geld aus unseren Taschen zu ziehen, sehe ich nicht ein, ihm irgendwas herzuschenken. Also wehre ich mich mit Händen und Füßen und allen Mitteln, die mir unser Rechtssystem bietet. Ich kann jedem nur das Gleiche raten, es lohnt sich öfter als man denkt. Schließlich sind die es, die mein Geld wollen, dann sollen sie dafür auch was tun.
Das ist keine Geschichte - auch wenn du ganz fest dran glaubst. Google den Sachverhalt. "Stromausfall Berlin 2025" - Ich glaube vielen sind die Augen aufgegangen, wie dermaßen am Arsch wir OHNE Strom jetzt schon WIRKLICH sind.
a) Es waren anfangs 50.000 Personen in Berlin betroffen, also ein sehr kleiner Randbereich der Stadt
b) es waren 60h -> 2,5 Tage und nicht 5 wie weiter oben genannt.
Wenn nun oben jemand behauptet, "ich konnte in Berlin 5 Tage mein Handy nicht laden" ist das einfach komplett gelogen.
a) Wenn du schon den lückenhaften Artikel der Zeit hier postest, lies und verstehe ihn wenigstens. Die Rede ist von 50.000 HAUSHALTEN. Wenn ich mich recht entsinne, waren auch angrenzende Bereiche von Brandenburg betroffen.
b) Der Strom war bei mir und in der weiteren Umgebung von Sonntag Nacht bis Donnerstag Abend weg. Meine Aussage war "ca. 5 Tage". In manchen Gegenden gab es immer mal wieder eine zeitlang Strom, der dann irgendwann wieder unvermittelt weg war. Der Artikel ist unvollständig, genau das meinte ich mit "medial klein halten".
Ich habe auch nicht behauptet, dass ich mein Handy nicht laden konnte, meine Worte waren, dass es im Zweifel nicht einmal mehr Strom zum Laden gibt. Und eure tollen Tips "kauf doch ne Powerbank", "fahr doch einfach woanders hin", "frag an der Tanke nach Strom", zeugen schlicht nur von grenzenloser Naivität. Ja geht alles, klar. Und jetzt machen das alle - Viel Spaß. Mal ganz davon abgesehen, dass die Prioritäten sich minimal verschieben, sofern man mal wirklich betroffen ist. Wenn das alles so easy und entspannt und Berliner einfach nur zu blöde sind, nicht Wahr @wuselsrufer, warum waren dann Polizei, Feuerwehr, THW und Katastrophenschutz tagelang im Großeinsatz? Dummes Geschwätz ist das von euch, nichts weiter.
Du liest, was Du brauchst, nicht wahr?
Mein Handy kann ich am Auto und an der Powerbank jederzeit aufladen, da braucht man keinen Netzstrom.
Voodoo_Freak schrieb:
Und eure tollen Tips "kauf doch ne Powerbank", "fahr doch einfach woanders hin", "frag an der Tanke nach Strom", zeugen schlicht nur von grenzenloser Naivität.
Ja geht alles, klar. Und jetzt machen das alle - Viel Spaß. Mal ganz davon abgesehen, dass die Prioritäten sich minimal verschieben, sofern man mal wirklich betroffen ist.
Nein, sämtliche Post dieser Art muss mit Postzustellurkunde zugestellt werden.
Ein Bußgeldbescheid ist ein Urteil, das rechtskräftig wird, wenn die Einspruchsfrist ohne Einspruch verstrichen ist. Vorausgesetzt, die Zustellung des Bescheids ist korrekt und innerhalb der Verjährungsfrist erfolgt. Das ist nur mit Postzustellurkunde oder durch zwei Amtsträger bei persönlicher Zustellung der Fall um es Gerichtsfest zu belegen.
Eine E-Mail ist überhaupt nicht an irgendeine Person gebunden und kann einfach so ohne Prüfung der Personalien erstellt werden. Ich habe nie behauptet, dass es eine Garantie ist, aber es ist ein Versuch, der erstmal nichts kostet. Und hey, das ganze Leben ist ein Spiel, da muss man auch mal pokern.
Anders verhält es sich mit dem Anhörungsbogen, der kommt immer als normaler Brief, geht es nur um eine Verwarnung, wird dir in diesem Brief auch gleich das Verwarngeld angeboten, um die Sache zu begleichen.
Bei Bußgeldern kommt auch zuerst ein Anhörungsbogen, wenn der Fahrer unbekannt ist, dieser unterbricht die 3-Monats-Frist (Verjährung) und setzt sie zurück, sie beginnt mit Versand des Anhörungsbogens von neuem. Der Anhörungsbogen dient immer der Klärung des Sachverhalts.
Darum ist es ratsam, wenn man geblitzt wird, umzudrehen und die Beamten anzusprechen. "Hallo, wie geht's, was macht ihr hier" reicht aus. Damit gibst du dich als Fahrer zu erkennen und der Anhörungsbogen wird obsolet, womit die 3-Monats-Frist für das Bußgeld startet. Geht natürlich nur bei mobilen Messanlagen.
Meist checken die Beamten das nicht und versenden trotzdem einen Anhörungsbogen. Der Unterschied ist jetzt, dieser unterbricht die Verjährungsfrist nicht mehr und setzt sie auch nicht zurück. So kann man Zeit schinden oder in dem Fall, die Zeit, die gegen dich arbeitet, kürzen.
Kommt doch noch ein Bescheid nach Ablauf der Verjährungsfrist, Anwalt einschalten, der regelt das und nur er kann das regeln. Aber Achtung, ein Bußgeldbescheid gilt auch dann als korrekt und alsbald zugestellt, bis ca. 1 Woche nach Ablauf der Verjährung. Das wird in aller Regel als Karenzzeit durch Gerichte gebilligt, er darf nur nicht nach Ablauf der Frist datiert sein. Dann haben sie ihn zu spät versandt. Sind so Kleinigkeiten, mit denen man tricksen kann, die viele Menschen nicht wissen, weil sie mit den Prozessordnungen nicht vertraut sind. Daher ist es auch gut, wen der Videowagen dich anhält, auch hier steht der Täter sofort fest und die Verjährung beginnt sofort. Videowagen ist auch insofern von Vorteil für dich, weil die Auswertung nur von geschultem Personal gemacht werden darf, was rar ist und Zeit kostet. Hier kommt auch kein Anhörungsbogen mehr, sondern gleich der Bescheid. Verjährung beginnt ab Tattag.
Gute und pfiffige Anwälte zu kennen ist mehr wert als ein Freundeskreis voller Bullen. Die denken nämlich häufig nur, sie seinen schlau, sind es aber nicht. Aussage vom Anwalt.
Ich bin kein rücksichtsloser Rowdy, ich fahre zügig, aber sicher (kein Drängeln, kein Nötigen, kein rechts überholen, Rechtsfahrgebot und Blinker sind mir gut vertraut) und nie mehr als 80 % meines Könnens und nur wenn ich allein bin.
Unfälle hatte ich, aber nie die Schuld daran. Der letzte war sogar erst Anfang Oktober. Aber was kann ich dafür, wenn mir die Dame an der grünen Ampel hinten drauf fährt, weil sie aufs Telefon guckt und nicht checkt, dass das Auto vor mir nicht losfährt und ich nach kurzem anrollen wieder stoppen muss.
Lediglich mit Tempolimits habe ich es nicht so genau. Sind eher Empfehlungen. Da kriegt man mich auch alle paar Jahre mal mit einer Verwarnung dran. Bußgelder sind noch seltener.
Mit Passagieren aber deutlich unter 80 % und deutlich langsamer.
Weil der Staatsapparat immer gieriger wird und jeden Tag neue Ideen entwickelt, noch mehr Geld aus unseren Taschen zu ziehen, sehe ich nicht ein, ihm irgendwas herzuschenken. Also wehre ich mich mit Händen und Füßen und allen Mitteln, die mir unser Rechtssystem bietet. Ich kann jedem nur das Gleiche raten, es lohnt sich öfter als man denkt. Schließlich sind die es, die mein Geld wollen, dann sollen sie dafür auch was tun.
@Tommy Hewitt nein der PC reicht speziell beim Banking nach PSD2 nicht, du brauchst einen 2. Faktor du must ja am PC jedes mal(oder als Minimal-Lösung alle 90 Tage) dein einloggen quittieren.
Hast recht, war die ID Austria, die dann folgend nur über PC geht. Bei meiner Bank reicht aber ein Gang zum Geldautomaten, worüber du wieder einen Code besorgen kannst
@Tommy Hewitt gut wobei du für den Geldautomaten wieder die Physische Karte brauchst was im Szenario das hier anfänglich aufgemacht wurde ja nicht geht.(da man nur mit Handy unterwegs sein will und es Unterwegs kaput/ verloren ist....) Trotzdem ist das natürlich eine super Lösung wie man ein neues Mobile Gerät verknüpfen kann, wenn die Karte einmal Aktiviert ist (was ja erst geht, nach dem man ein Mobile Gerät mit dem Aktivierungsbrief aktiviert und dort die Karte freigeschalten hat)
In welchem Zweifel? Wie oft passiert ein Stromausfall? Wie oft musstest du währenddessen deinen Perso oder deinen Führerschein vorzeigen?
Und nochmal:
Es geht nicht darum, dass das Handy alles ersetzen soll. Es geht darum, dass es eine Alternative ist. Die Karten und das Bargeld kannst du doch noch immer zuhause lassen. Aber bin mal gespannt, in welchem Laden du einkaufst, wenn der Strom ausgefallen ist.