Nö ... :raijid schrieb:da sich mehrere Leute z.B Kundinnen in nem Supermarkt als ich einkaufen war und sie mich sahen, angezeigt haben nur wegen dem Aussehen.
In Deutschland wird niemand allein aufgrund seines Aussehens, wie beispielsweise "Hässlichkeit," strafrechtlich belangt!
Unser Rechtssystem schützt Personen vor Diskriminierung und Diskriminierung aufgrund des Aussehens würde gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Artikels 3 GG verstoßen.
Strafrechtliche Belange müssen auf konkreten Handlungen oder Unterlassungen gründen, die zwingend gegen das Strafgesetzbuch verstoßen müssen.
Allein das Aussehen einer Person zieht in Deutschland keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich.
Viel Glück auf den Philippinen!
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/philippinen-node/philippinensicherheit-212492