Garantie bei FORCE3D 5850

Schuhmi86

Ensign
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Okt. 2007
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145
Hallo, ich habe diese Karte ersteigert. Allerdings ist dort keine Rechnung bei. Dort stand NEU und OVP. Wie sieht es im Garantiefall aus? Habe ich nun keine Chance mehr auf Garantie?
 
Wird evtl. über Seriennummer abgewickelt.
Musst du dich kurz informieren.

Ansonsten, wenn du etwas neu in einem Laden kaufst, MUSS eine Rechnung ausgestellt werden. Manche Shops senden die Rechnung per Mail, der Karton ist demnach leer.
Hast du sie bei ebay+Konsorten "ersteigert", ist es nicht zwingend. Auch wenn sie als neu/ovp verkauft wird.
 
Schau erstmal, ob es eine Herstellergarantie gibt.
Der Verkäufer haftet natürlich grds. auch für Sachmängel, ist er aber Verbraucher kann er diese Haftung mit einigen Einschränkungen ausschließen. Das müsste man sich dann genauer anschauen...
 
Hat der Händler die als defekt verkauft? Wenn nicht hast du 2 Jahre Gewährleistung, egal, ob der den berühmten Satz ("Berufe mich auf EU-Recht bla bla bla keine Rücknahme und bla bli blub") darunter geschrieben hat oder nicht.
Man kann die Gewährleistung nicht ausschließen.
 
Freilich kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden, hab ich doch weiter oben geschrieben...
 
Die Gewährleistung (Sach- und Rechtsmängelhaftung) kann nur wirksam ausgeschlossen werden, wenn der Verkäufer kein gewerblicher Anbieter und die nicht Ware neu ist. Bei gebrauchter Ware ist gegenüber einem Verbraucher nur eine Reduzierung der Haftung auf 1 Jahr gültig.

EDIT:

http://cgi.ebay.de/ATI-5850-FORCE-3...temQQimsxZ20100123?IMSfp=TL100123231005r21344

Ist es evtl. diese. Die hast du von einem Privatanbieter gekauft, also keine Sach- und Rechtsmängelhaftung, evtl. aber Herstellergarantie.
 
Zuletzt bearbeitet: (Link hinzugefügt)
ja, ist die verlinkte. ohne garantie will ich keine haben. dort steht ja neu und ovp. deswegen hatte ich die gekauft.
 
Der Auktionstext lässt viel Platz um den anzufechten
Wenn es, im Verhältnis zur sonstigen Schrift, zu klein geschrieben ist, dass die Gewährleistung ausgeschlossen sein soll, kann man es als arglistige Täuschung auslegen.

Des weiteren könnte man dem Verkäufer eine gewerbemäßige Handlungsweise vorwerfen (immerhin hat er innerhalb von 3 Monaten 3 mal die gleiche Grafikkarte verkauft und das als neu).

Gewährleistung sollte also problemlos drin sein. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers und/oder Herstellers. Wenn der Hersteller dir auch ohne Rechnung noch Garantie gibt hast du Glück gehabt. Wenn nicht eben Pech.
Einfach mal ne email an support@force3d.com schreiben. Dann weißt du mehr.

PS: Ich sehe gerade: Gewährleistung ist gar nicht ausgeschlossen. Sehe ich zumindest nicht in dem Text. Geht also wirklich nur um die Garantie.
Ne Rechnung könntest du verlangen, wenn du dem Verkäufer nachweisen kannst, dass es sich um ein Verkauf mit der Absicht Gewinn zu erwirtschaften handelt. Dann muss man das nämlich gewerbemäßig machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
dort steht ja auch nix von "gewährleistung ausgeschlossen" dort steht nur:

"Rücknahmen:
Keine Rücknahme. Dies ist ein Privatverkauf"
 
Rücknahme bezieht sich eher auf den Widerruf, hat also mit Sach- und Rechtsmängelhaftung nichts zu tun.

H€553 mag ja grundsätzlich recht haben, aber die Durchsetzbarkeit dieser Ansprüche düfte schwierig werden.
 
Der Verkäufer verkauft mehrmals im Monat neue Hardware. Sogar eingeschweißt. Muss ich mir nun Sorgen machen, falls die Grafikkarte defekt ist. Schließlich habe ich keine Rechnung. FORCE3D hat noch nicht geantwortet.

Frage mich auch, warum ich keine Rechnung bekomme. Schließlich werden immer mehrere KArten verkauft. Die müssen ja irgendwo herkommen.
 
Eine Rechnung wird er die nicht schreiben. Denn dann müsste er, wenn er das wohl regelmäßig macht, unter Umständen auch Umsatzsteuer ausweisen.
 
@Schuhmi86: Wenn er das offiziell gewerblich verkaufen würde müsste er steuern zahlen. Darauf hat er wahrscheinlich keine Lust udn begeht lieber Steuerhinterziehung.

@Fidel zastro: In diesem Fall ist es eindeutig so, dass der Verkäufer die Gewärleistung nicht wirksam ausschleißen kann. Siehe hier.
Ich bin mir ziemlich sicher, da ein Privatrechtprofessor das mal in seiner Vorlesung gesagt hat und ich schon glaube, dass der Ahnung von dem hat, was er erzählt.
 
Hehe, ich glaube meinen Professoren auch, sogar deinen in dem Fall ;) Aber kann ja auch sein, dass du da was mißverstanden hast, weshalb ich lieber bessere Argumente höre als "irgendwer hat das irgendwann mal gesagt".

Dass das handeln im vorliegenden Fall wohl gewerblich ist, ist klar. Dass in dem Fall die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen werden kann, auch (wobei uns das auch nicht weiterbringt, der wird höchstens dann einknicken, wenn man mit einem Hinweis ans Finanzamt droht). Aber woher nimmst du die Überzeugung, dass Verbraucher bei Verkäufen von Neuware die Sachmängelhaftung nicht ausschießen können?

Okay, diese Diskussion führt hier zu weit. Ich wollte nur erklären, dass sich meine kritische Frage eigentlich auf etwas anderes bezog.

Im Übrigen ist auch der Focus eine bescheidene Quelle für juristische Argumentationen. Aber das ist nun endgültig OT.
 
@ H€553

So weit ich weiß kann man die Gewährleistung als Privatperson nur bei gebrauchten Artikeln ausschließen.

Nein, das stimmt nicht. Beim Gewährleistungsrecht handelt es sich außerhalb des Verbrauchsgüterkaufs nach wie vor um dispositives Recht. D.H. auch bei Neuware kann ein Verbraucher grundsätzlich die Gewährleistung komplett ausschließen.
Ansonsten ist es größtenteils richtig, was du schreibst.
Der Verkäufer sieht sich als Verbraucher und muss daher keine eigene Rechnung ausstellen. Wie du schon richtig formulierst, hat der Verkäufer die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen. Nur viel nützt dem Käufer das auch nicht. Denn ihn trifft -immer davon auszugehen, dass der Verkäufer ein Verbraucher ist- die Beweispflicht, was naturgemäß sehr nachteilig ist.
Jetzt noch zur Frage des gewerbsmäßigen Handelns.
Wie du schon richtig darauf hinweist, hat der Verkäufer 3mal bereits eine neue 5850 innerhalb eines Monats verkauft. Da spricht in der Tat einiges dafür, dass der Verkäufer gewerbsmäßig handelt und eher als Unternehmer einzustufen ist. Aber darauf sollte man nicht spekulieren, es ist nicht unsere Entscheidung und man muss dazu sagen, dass die Gerichte bei dieser Frage bislang sehr unterschiedlich geurteilt haben, weswegen sich die Abgrenzungskriterien erheblich unterscheiden.

@ Schuhmi86

Was man dir natürlich vorwerfen kann, ist deine Naivität. Bei mir hätten bereits beim Hinweis Privatverkauf hinsichtlich der Rechnung die Alarmglocken geklingelt, wenn nichts von einer Rechnung in der Artikelbeschreibung steht. Leider konntest du nicht davon ausgehen, dass da eine Rechnung mitgeliefert wird. Für so was schreibt man den Verkäufer vorher an und wenn er nicht antwortet, dann lässt man es eben bleiben. Genauso hätte ich vielleicht gefragt, wie er an die Karte gekommen ist und warum er sie verkauft. Genau das Gleiche mit dem Hersteller. Hier hätte ich mich auch schon vorher -insbesondere bei so einem unbekannten Hersteller- über die Garantiebedingungen informiert. Hat er nämlich keine Endkundengarantie, was leider nur zu wahrscheinlich ist, hast du auch die A****karte gezogen.

Schuld daran ist leider wirklich auch unsere Geiz ist geil-Mentalität. Viele versuchen irgendwo es noch ein wenig billiger zu bekommen. Was zählt ist nur der Verkaufspreis. Auch bei der Händlersuche. Möglichst nur der Billigste. Wo habe ich noch 10 € gespart, egal ob es Pixmania ist oder sonst wo. Dass sich die Händler auch erheblich im Service unterscheiden, ist vielen anscheinend nicht klar oder egal. Dass aber der Händlerkontakt mit der Lieferung der Kaufsache nicht beendet sein muss, ist vielen anscheinend auch nicht klar. Letztendlich unterstützt man mit der Geiz-ist-geil-Mentalität nur Händler bzw. Unternehmen, die nur durch massive Einsparungen bei den Personalkosten und damit dem Service, dem Abwimmeln von Käuferrechten, ihre Waren möglichst billig anbieten können. Ok, ist jetzt ein wenig OT geworden, aber das musste mal gesagt werden...;)
 
Wenn man es darauf anlegt, könnte der Käufer hier sogar versuchen, den Kauf zu widerrufen. Wer mehrmals monatlich Neuware mit beträchtlichem Wert verkauft, wird nach der überwiegenden Rechtsprechung als Unternehmer zu bewerten sein.
Mangels Widerrufsbelehrung ist auch keine Frist zu beachten.
 
so, konnte mein gebot zurücknehmen. ohne rechnung und ohne garantie ist es mir nicht wert. war nur auf der suche nach einer relativ preiswerten 5850. wenn man bedenkt, dass die für 220 zu haben waren ist der preis ja schon hoch genug. das dort keine rechnung vorhanden war, hatte ich übersehen, sonst hätte ich sie ja nicht gekauft.
 
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