Garantie über Händer?

Scoty

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Ich habe mir ja vor kurzem eine Gtx 1080 Ti gebraucht gekauft gehabt über die Plattform Willhaben. Ich habe auch die Rechnung dazu bekommen allerdings habe ich nun erfahren das der Händler Alternate bei dem die Karte gekauft wurde das zu wenig ist. Die wollen eine Abtrittserklärung oder eidesstattliche Erklärung. Habe ja schon oft verkauft und gekauft aber das ein Händler so was will ist mir völlig neu. Habe zwar denn Verkäufer darum gebeten aber der Meldet sich nicht daher will ich so eine eidesstattliche erklärung abgeben. Laut Alternate soll Modell und Seriennummer darin stehen.

Wie sind eure Erfahrungen mit Alternate diesbezüglich und kennt jemand eine passende Vorlage weil Alternate hat keine?
 
Schreib doch eben fix selber einer ist ja nur ein 3-4 Zeiler. Hiermit erkläre ich an Eides statt...etc dann Angaben zu deiner Person, Art des Geschäfts, Art der Ware, Verkäufer etc.

Dann war es das schon. Es gibt hier keine Rechtlich vorgeschriebene Form. Und es muss natürlich von dir unterschrieben werden.
 
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Ist mir auch schon passiert mit einem Board welches vom Vorbesitzer bei Mindfactory gekauft wurde.
Nachhhause gekommen und beim Einbau einen Defekt festgestellt. Rechnungen etc. hatte ich mitbekommen.
Bei MF war das aber seinerzeit kein Problem.
Das war aber auch 1, 2 Tage nach dem Gebrauchtkauf. Der Verkäufer könnte ja auch nicht mehr auffindbar sein weil der Defekt später auftritt.
In dem Fall hätte ich meine Adresse mit des Vorbesitzers Namen kombiniert.
Wenn sollte bei Händler interessieren ob der umgezogen ist, bzw. geht den Händler das nichts an.
 
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die Gewährleistung ist hingegen verpflichtend und wird über den Händler abgewickelt. Dadurch, dass die Garantie freiwillig ist, ist der Hersteller recht frei in der Formulierung seiner Garantiebedingungen. Also würde ich es an deiner Stelle nochmal direkt beim Hersteller versuchen.
 
Zuletzt bearbeitet: (Hinweis auf Garantiebedingungen ergänzt)
Die Gewährleistung besteht aber nur zwischen Erstkäufer und Händler, das selbe gilt auch für die Garantie ;)
Steht in den AGB das die Garantie nicht an dritte verkauft werden darf, hat er keine Chance.

Wurde die Grafikkarte als defekt verkauft und von dir so gekauft?

@EvilsTwin: Du weißt das sowas Betrug ist?
 
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Ob das gleich Betrug ist? Im übrigen würde ich diese nicht "mitverkaufbare" Garantie auch nicht anders bezeichnen.
Was genau ändert sich durch einen Weiterverkauf für Händler bzw. Hersteller?

Ein Verbraucherunfreundliche Klausel², da hat man dann wieder XX% der Garantiefälle weggebügelt.
Außerdem kann ja der PC des Eigentümers bei einem befreundeten Nutzer stehen. Man darf ja seinen PC hoffentlich hinstellen wo man mag.
Man kann natürlich aus jeder Mücke einen Elefanten machen.

@SimSon: Stell Dir vor Du verkäufst Deiner Freundin Teile, einen PC innerhalb der Garantiezeit.
3 Tage später geht nichts mehr.
Da wäre ich aber gespannt wie Du Ihr erklärst das sie jetzt leider Pech gehabt hat. Das würdest Du ja zweifelsohne machen so wie Du schreibst...
 
Evils meint die eidesstattliche-, nicht die Abtrittserklärung.

Edit: Oder auch nicht, dann ist es m.E. eine strafbare Handlung nach § 267 StGB (Urkundenfälschung). Das ist keine "Mücke".
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Karte ist nicht defekt! Es geht nur darum sollte mal was sein das ich weiter die Garantie habe darum hatte ich angefragt bei Alternate und die schrieben dann zurück das eine Rechnung alleine nicht bei ihnen reicht und ich eben eines der oben stehenden Dinge benötigen würde bei einen Garantiefall.
 
Die Sorgen mach ich mir in Zukunft auch vor dem Kauf, solltest Du auch.
Aber dann ist ja alle Zeit der Welt.
Die Eidesstattliche Versicherung sollte in etwa so aussehen.

Ich "Name Adresse" versichere an Eides Statt die Teile XYZ von dem Vorbesitzer ZYX rechtmäßig erworben zu haben.

Datum Ort

Unterschrift.
 
Gegen die Möglichkeit, die Ansprüche aus Gewährleistung abzutreten, kann ein Unternehmer praktisch nichts tun. Bei Garantie sieht es generell schon schlechter aus für den Verbraucher.

Die Abtretung der Gewährleistung ist auch nicht formgebunden. Demnach wird man regelmäßig schon in der Übersendung der Rechnung eine entsprechende Erklärung erblicken dürfen.

Bei der eidesstattlichen Versicherung hätte ich darum auch keine Bedenken. Dagegen sollte man tatsächlich an eine Urkundenfälschung denken, wenn man ohne Absprache eine Abtrittserklärung im Namen des Verkäufers erstellt.
 
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