Sound-Fuzzy
Admiral
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Du kannst nicht auf Erstattung pochen, bevor der Händler 2x nachbessern konnte.
Von Erstattung steht da nix...
Und auch ob getauscht oder repariert wird, liegt im Endeffekt doch im Ermessen des Händlers:
Er wird Dir immer begründen können (und ggf. müssen), warum er seinen Weg geht und nicht Deinen.
Du kannst also lediglich "Wünsche" äußern, einen Anspruch hast Du nicht!
Jedoch wird er bei einem Mainboard ohnehin nix selbst reparieren, sondern es zum Hersteller oder Großhändler schicken, falls es wirklich einen Defekt hat. Die entscheiden dann, was gemacht wird.
Was passiert denn, wenn Du eine Platte vor dem Einschalten rausnimmst und dann erst wieder einschiebst?
Schaby schrieb:Ob die gekaufte Ware repariert oder getauscht werden soll, darf der Kunde entscheiden (§ 439 Absatz 1 BGB).
Von Erstattung steht da nix...
Und auch ob getauscht oder repariert wird, liegt im Endeffekt doch im Ermessen des Händlers:
Schaby schrieb:Allerdings kann der Händler die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen (§ 439 Absatz 4 BGB).
Er wird Dir immer begründen können (und ggf. müssen), warum er seinen Weg geht und nicht Deinen.
Du kannst also lediglich "Wünsche" äußern, einen Anspruch hast Du nicht!
Jedoch wird er bei einem Mainboard ohnehin nix selbst reparieren, sondern es zum Hersteller oder Großhändler schicken, falls es wirklich einen Defekt hat. Die entscheiden dann, was gemacht wird.
TheJackal3210 schrieb:Der Wechselrahmen beinhaltet 2 Platten. Wenn ich den Rahmen einschalte kommt immer nur eine Platte. Die andere erst nach neustart. Also geht Hot Connect ja doch irgendwie aber nicht mit 2 Platten. Das ist doch so nicht richtig.
Was passiert denn, wenn Du eine Platte vor dem Einschalten rausnimmst und dann erst wieder einschiebst?