"Garantierückgabe" ?

@Chrisibär

Den Begriff "Wandlung" gibt es im Schuldrecht nicht mehr.

Wenn ein Geschäft vor Ort den Umtausch auf Kulanz einräumt, dann wird man sich wohl oder übel mit Gutscheinen zurfrieden geben müssen, denn die Umtauschbedingungen legt das Unternehmen fest.
 
@heiner.hemken:

Ach gott Deutschland, da ich halt immer davon ausgehe (österreich) was bei uns gilt; denke ich kaum daran das das forum ja zu 95% aus deutschen besteht ;).

Ich rede hier auch nicht von kulanz umtausch und den daraus resultierenden bedingungen ....

Du gehst einfach in das Geschäft, und gibst einen Sachmangel an - den das Geschäft - im großteil der fälle - wohl kaum überprüfen wird - und ggf könnte der händler 2x nachbessern, tut es aber kaum (zumindest bei produkten unter < 1-2 wochen ab kaufdatum). Da ihm (zb MM, Saturn) die Reputation wichtiger ist als ein Produkt. Wenn er dann sagt er nimmt das gerät zurück - ist dies eine wandlung. und falls jetzt wer kommt.. was glaubt ihr wieviele "mängel" unter sachmangel fallen (ich sage nur: gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften)
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum behelligst du eigentlich das Forum mit der österrreichischen Rechtslage, wenn offenbar nach der deutschen gefragt wurde?
 
@doc foster: deine nette ausdrucksweise veranschaulicht einem mal wieder wie weit weg man von einem gemeinsamen europa ist, wenn zwischen deutschland und österreich schon solche differenzen liegen, wenn man deinen beitrag/einstellung/anschauung liest.

ps: das was ich dem TE geschildert habe ist bei euch gleich .... vertragsumkehr - wie auch immer man das nennen mag bei euch - bei sach oder rechtsmängeln @gewährleistung gibt es auch noch bei euch!
 
So unterschiedlich sind die Rechtsgrundlagen und Gesetze zwischen Deutschland und Österreich gar nicht. Wie du schon sagst Chrisibär, es ist ein Europa. Ich finde es gut wenn man von anderen Ländern auch mal eine Darstellung bekommt.
 
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