News GeForce GTX 970: Nvidia bestätigt Limitierungen am Speicher

Wau schrieb:

Foren Nutzer haben aber selten noch parallel ne GTX 980 @ home... und mit einer GPU allein lässt sich quasi nichts vernünftiges nachstellen oder vergleichen. Wir wollen ja nicht wissen wie GPU generell nahe Speicherlimit agieren sondern in wie fern sich da die GTX 980 von der 970 unterscheidet. Vielleicht geht den 4GB AMD Karten gar früher die Puste aus da die 4 GB schneller voll sind (wegen der schwächeren Kompression)

Am besten ist der Vergleich GTX 980 / 970 geeignet.
 
Solange der Händler oder NVIDIA die GTX 970 nicht freiwillig zurück nehmen, macht das alles keinen Sinn.

Denn dann bleibt nur Klagen vor Gericht. Das ist aber auch nicht Umsonst. Man bezahlt, als Beispiel, 1000,-€ Gerichts/Anwaltskosten und bekommt 350,-€ für die Graka wieder.
Yeah, da habe ich es NVIDIA aber gegeben, mit 650,-€ Verlust. Denn nicht jeder hat eine Rechtschutsversicherung, die aber vorher auch per Monatsbeiträgen bezahlt wurde.
 
Seesen1 schrieb:
Komplettzitat entfernt. Bitte Regeln beachten!.

Ob das juristisch auch so einfach abhandelbar ist, wage ich zu bezweifeln...wie oft im Leben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Komplettzitat entfernt. Bitte Regeln beachten!)
Seesen1 schrieb:
Das mag u.U. keine Einfluss auf die Nutzbarkeit haben, kann aber (haben Sie ja selbst zugegeben) zu einem Leistungsmangel/einbußen führen.

Das ist so nicht korrekt, es hat definitiv einen Einfluss, da beim Zugriff auf den letzten 8. Speicherchip die anderen 6 angebundenen Chips auch in ihrer Geschwindigkeit limitiert werden müssen. Nur die natürlichen 7 angebundenen Chips, die 3,5 GB laufen "normal", wenn auf den 8. zugegriffen wird ist Schicht im Schacht.
 
Ja wenn das nicht so geregelt werden kann muss ich auch einen Anwalt einschalten^^
Meine Rechtsschutzversicherung bezahle ich nicht umsonst.
Auf was muss eigentlich der Anwalt Spezialisiert sein in so einen Fall ?
 
Die Gerichtskosten, Anwaltskosten etc müssen dann erstattet werden (in dem Fall von Nvidia)
Aber es stimmt schon, keiner wird sich wirklich die Mühe machen und einen Anwalt einschalten und damit rechnet auch Nvidia
 
R4ID schrieb:
Stellt euch mal vor ihr kauft eine Festplatte mit 3TB.
Von diesen 3TB sind aber efektiv nur nutzbar 2,75TB aufgrund der Rechnung die Hersteller ja immer angeben von 1024.

Ja und das geben die Hersteller auch IMMER an!

Der Händler vielleicht nicht...

Aber die Festplatte wird nicht nutzlos wenn sie vollgeschrieben ist (höchstens im Sinne von dass nichts mehr reinpasst. Aber laufen tuts)
 
Painkiller71 schrieb:
Solange der Händler oder NVIDIA die GTX 970 nicht freiwillig zurück nehmen, macht das alles keinen Sinn. Denn dann bleibt nur Klagen vor Gericht.
Nee. Wenn überhaupt, erstmal zum Anwalt, der dann auf den Sachmangel pocht (§434 BGB).

rentex schrieb:
Ob das juristisch auch so einfach abhandelbar ist, wage ich zu bezweifeln...wie oft im Leben.
Laut diesem Thread sind Mindfactory bisher die einzigen, die sich zieren. Aber da wird wohl noch überlegt, was die jetzt machen. Den Rufschaden können die sich eigentlich nicht erlauben.
 
CyberdyneSystem schrieb:
Die Gerichtskosten, Anwaltskosten etc müssen dann erstattet werden (in dem Fall von Nvidia)
Aber es stimmt schon, keiner wird sich wirklich die Mühe machen und einen Anwalt einschalten und damit rechnet auch Nvidia

Also einige haben eine Rechtsschutzversicherung, die gehen dagegen dann mit ein Anwalt vor.
 
Krautmaster schrieb:
Vielleicht geht den 4GB AMD Karten gar früher die Puste aus da die 4 GB schneller voll sind (wegen der schwächeren Kompression)
Woher hast du Zahlen der VRAM Belegung?

Bei der Kompression geht es vor allem um die Kompensation der kleineren Bandbreite.

Leroy500 schrieb:
Auf was muss eigentlich der Anwalt Spezialisiert sein in so einen Fall ?
Auf Krümmel zählen. Ohne Massenklage passiert da rein gar nichts. Wenn willst du beeindrucken? Der Händler gibt vllt. schnell nach, er kämpft um seinen Ruf und um seine Existenz. MSI ist es sowas von wurst was du in Deutschland willst.

CyberdyneSystem schrieb:
Die Gerichtskosten, Anwaltskosten etc müssen dann erstattet werden (in dem Fall von Nvidia)
Was hat nvidia damit zu tun, wenn MSI ein Produkt über einen deutschen Händler vertreibt? Die Kosten kann sich MSI schön von nvidia holen, aber zunächst hat nvidia nichts damit zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
Unyu schrieb:
Auf Krümmel zählen. Ohne Massenklage passiert da rein gar nichts. Wenn willst du beeindrucken? Der Händler gibt vllt. schnell nach, er kämpft um seinen Ruf und um seine Existenz. MSI ist es sowas von wurst was du in Deutschland willst.

Ein sinnvoller Satz muss ich zugeben :stock:, aber keine Antwort auf meine Frage.
 
Das kann jeder Anwalt regeln. Basiswissen.

Nur solltest Du zuvor Deine Versicherung kontaktieren. Ob die in so einem Fall überhaupt die Kosten übernehmen werden. Sicher ist das nicht.
 
Stefrockt schrieb:
Hi,
ich liebe meine Freundin und ich liebe meine 970. Am Anfang der Beziehung mit meiner Freundin habe ich sie gefragt, welche Körbchengröße sie hat. Daraufhin antwortete sie C. Neulich habe ich die Wäsche gemacht und musste feststellen sie trägt 75B. Klar war ich erstmal enttäuscht, aber ich liebe sie und ich muss sagen es ist mehr als genung.:D



vg

Ich hätte sie ganz klar beim Hersteller reklamiert und Schadensersatz gefordert.
Eine ganze körbchengröße kleiner ist eine enorme Belastung :-D

BTT/ war ja klar das Nvidia jetzt mit den Treiber versucht die Karte auf 3,5 gb zu limitieren.
Oberhalb läuft man Gefahr auf frameeinbrüche.wie NVIDIA das wieder grade biegen will? Nun ja vertrauen werde ich der Firma erstmal nicht mehr.
Es ist auch nervig in Zukunft den Speicher noch mit zu belasten ob die Werte auch stimmen.

Ich finde es von Usern aber sehr vorbildlich. Nvidia hätte nie ihr schweigen gebrochen und wie lief die Kommunikation intern ab über brieftauben?
 
Danke für deine Antwort BlubbsDE, ich werde dann mal da Anrufen bei der Versicherung und diesbezüglich nachfragen.
 
@Leroy500

Aber du hast den Händler vorher schon kontatkiert? Vielleicht erkennen die das doch einfach so an.

Schick ihnen einen Link zu der News hier (oder heise, anandtech etc) und berufe dich auf §434 BGB (Sachmangel).

Oder hast du das alles schon gemacht und willst jetzt zum Anwalt?
 
NVIDIA hat ja auch eine Rechtsberatung, und die werden sich vor Ihrer Aussage, ob gelogen oder nicht, vorher mit der Beraten haben.

Nun muß man den eben "nur" noch Beweisen das sie Vorsätzlich gehandelt haben. Und das wird mMn. sehr schwer bis unmöglich sein.
 
Painkiller71 schrieb:
Nun muß man den eben "nur" noch Beweisen das sie Vorsätzlich gehandelt haben. Und das wird mMn. sehr schwer bis unmöglich sein.

Sie haben doch über den Treiber bewusst NUR 3,5GB VRAM ansteuern lassen, um die Einbrüche zu vermeiden. Sie wussten also bereits davon, BEVOR es publik wurde. Das reicht doch.
 
Painkiller71 schrieb:
Nun muß man den eben "nur" noch Beweisen das sie Vorsätzlich gehandelt haben.

Für was genau? Die Rückgabe betrifft nur dich und den Händler, in der Regel beide mit Sitz in Deutschland. Der Händler muss sie zurücknehmen und nvidia hat damit gar nix zu tun - zumindest, solange sich die Händler nicht dort beschweren.

Oder wollt ihr unbedingt auf eine Verurteilung wegen Betrug oder sowas hinaus? :freak:
 
tnoay schrieb:
volle zustimmung. aber es gibt einfach :madleute, die wollen unbedingt aus allem geld rausschlagen.

Vollkommen richtig, es ist ja wirklich anmaßend, sich bei einem 300-400€ - Produkt die angekündigten Produkteigenschaften zu erwarten! :mad:
Die Leute sollten bescheidener sein:o

BTW: es geht nicht um irgendwelche Performance - Prozentangaben, sondern um abweichende, mangelnde Produkteigenschaften, die verschwiegen wurden.
Da ist es einem normalen Menschen völlig wurscht ob er das momentan auch nur irgendwie merkt, es geht um das Prinzip!
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Beiträge rasseln hier aber auch runter.

Ich hoffe mal dass es garnicht zu einer Klage oder ähnlichem kommen muss, und einfach jeder GTX970-Kunde, der einen entsprechenden Antrag stellt, entschädigt wird, z.B. mit 100€ Preisnachlass, GTX980 für 50€ Aufpreis, 4 AAA-Titel nach Wahl.
Ich bin auch mal gespannt wie Mindfactory letztendlich und vor allem im Vergleich zu anderen Shops reagieren wird, ich denke das wird mein zukünftiges Kaufverhalten schon beeinflussen.

So was muss auf jeden Fall sein, denn Fakt ist, wenn man seine erworbene GTX970 verkaufen möchte, wird sich das ganze mit Sicherheit wertmindernd auswirkken.

Gleichzeitig will ich, dass die Händler nicht auf dem Mist den nVidia verzapft sitzen bleiben, denn so stellen sich die Händler im Moment noch an - wenn auf mich als Händler jetzt auch eine Masse von GTX970-Käufern mit Mistgabeln zukommen würde, müsste ich auch erst mal schauen wie ich meine Existenz sichern kann. Im schwächelnden Hardware-Markt sind einige Händler sicherlich nicht weit von der Insolvenz entfernt, wenn jetzt ein nicht zu verachtender Teil des Umsatzes der letzten 4 Monate zurück gezahlt werden muss kann ganz schnell Schicht im Schacht sein.
Wenn sich von den GTX970-Käufern hingenen nur 10% oder weniger Melden bleiben die Schäden mit Sicherheit im Rahmen.
 
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