Tammy
Vice Admiral
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Hagen_67 schrieb:Der einzige diskussionswürdige Punkt ist, wie hoch der Händler bei der Erstattung eine Nutzungsentschädigung ansetzen kann.
Ohne mich jetzt extra einzulesen, da unterwegs, dürfte bei einem Sachmangel keinerlei Nutzungsentschädigung geltend gemacht werden können.
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