Geld erhalten

Hattie

Lieutenant
Registriert
März 2009
Beiträge
855
Hallo zusammen,

letzten Montag fiel mir auf, dass ich zu viel Geld auf dem Konto habe...
An sich ja ganz gut, nur gehört es nicht mir. Den Absender kenne ich nicht, der Betrag wurde aber als Lohn/ Gehalt gekennzeichnet.

Was soll ich nun machen? Mich bei meiner Bank melden oder einfach abwarten, bis es wieder abgebucht wird? Es ist nicht viel Geld, der richtige Empfänger wartet aber mit Sicherheit trotzdem darauf.


Gruß und Danke
 
Der Bank melden , meist wird sowas von aleine wieder abgebucht , diesen fall hatte ich selbst auch schon , es wurden ca.4000 euro auf mein konto überwiesen , habe es aber der Bank gemeldet.
 
Auf jeden Fall deiner Bank melden, oder gegebenfalls einfach selber zurueckbuchen.

Kommt immer mal wieder vor, dass z.b. einfach die Bankleitzahl falsch war und bei deiner Bank in dem Beispiel das Konto (deines) halt auch existiert und dann da drauf gebucht wird. Anstandshalber auf jeden Fall dafuer sorgen, dass der Absender das Geld wiederbekommt.

Ich weiss nicht, wie das rechtlich aussieht.
 
Abheben und ein schönes WE machen!

Rechtlich können die dir doch sicherlich nichts oder?! Was auf deinem Konto ist, ist dein Eigentum und wenn die nen Fehler machen ist es ja nicht deine Schuld! Soll die Bank dafür gerade stehen! Die bekommen ja sowieso Milliarden vom Staat :)
 
Soweit ich weiß, könnten sie rechtlich gegen mich vorgehen, da mir das Geld nicht zusteht.
Werde es morgen meiner Bank melden, Danke Euch!
 
Ich glaube es ist so, dass wenn du das Geld ausgeben wuerdest, du dich bereichert haettest und dann, falls du nichts mehr haettest das hier zutreffen wird:

§ 818 Umfang des Bereicherungsanspruchs




(1) Die Verpflichtung
zur Herausgabe erstreckt sich auf die gezogenen Nutzungen sowie auf
dasjenige, was der Empfänger auf Grund eines erlangten Rechtes oder als
Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung des erlangten
Gegenstands erwirbt.
(2) Ist die Herausgabe
wegen der Beschaffenheit des Erlangten nicht möglich oder ist der
Empfänger aus einem anderen Grund zur Herausgabe außerstande, so hat er
den Wert zu ersetzen.
(3) Die Verpflichtung
zur Herausgabe oder zum Ersatz des Wertes ist ausgeschlossen, soweit
der Empfänger nicht mehr bereichert ist.

(4) Von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an haftet der Empfänger nach den allgemeinen Vorschriften.

Quelle: BGB

Ansonsten koennte man gegen dich klagen, wenn du "bereichert" bist.

Aber das es ja anscheinend nicht viel ist, wuerd ich das Geld wieder zurueckgehen lassen. Waere loeblich, du willst ja auch sicher nicht, dass dir so etwas passiert, und du dann nichts wieder bekommen wuerdest.
 
Hey, ich hatte auch das Thema Bereicherungsrecht in meiner BGB-Prüfung und ich weiß noch: Es ist weitaus komplizierter, als das man es jetzt hier in einem Thread zusammenfassen kann.
[FONT=arial,arial,helvetica]Nach § 818 Abs. 3 BGB ist die Verpflichtung zur Herausgabe oder zum Ersatz des Wertes ausgeschlossen, soweit der Empfänger nicht mehr bereichert ist. Das gilt aber nur für den gutgläubigen und unverklagten Bereicherungsschuldner. Für den bösgläubigen oder verklagten Bereicherungsschuldner verweisen §§ 819, 818 Abs. 4 BGB auf die allgemeinen Vorschriften, damit auch über § 292 BGB auf die §§ 987 ff. BGB.[/FONT]
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/bereicherung.htm

Leider wirst du, lieber Firefuchs, vor keinem Gericht in Deutschland glaubhaft nachweisen können, dass du zuviel Geld erhalten hast und gutgläubig warst. Das kannst du nicht, weil der Zusatz Lohn/Gehalt dabei stand und du in der Zeit für niemanden gearbeitet hast, von dem du Lohn erwartest. Wäre jetzt der unwahrscheinliche Fall eingetreten, dass du einen neuen Job angenommen hast, dann wäre das vielleicht etwas anderes gewesen.

Der Paragraph ist dazu gedacht, dass jemand unverschuldet in die Situation kommt, dass er etwas zuviel bekommt und es dann ausgibt und nicht zurückgeben kann. Der Gesetzgeber ist hier der Meinung, dass der Begünstigte schützenswert ist, man kanns ich aber drüber streiten, bloß nicht vor Gericht ;)

Eines Tages wird die Bank das Geld abheben, sich für den Vorfall entschuldigen und dann wäre es schlecht, wenn die Summe dann in einer Bar in Mallorca verschwunden ist ^^
 
Ich hatte nie vor, das Geld auszugeben.
Hab' mich heute mit meiner Bank in Verbindung gesetzt und die Sache geklärt. Das Geld wurde bereits zurückgebucht.

Danke für Eure Hilfe!
 
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