Geld zurück?

BLACK COCKS 2

Lt. Commander
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Jan. 2012
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1.356
Hallo Computerbase Mitglieder,
ich habe mir am 3.5.2012 eine Mp7 A1 Swat für 149,90€ gekauft beim Händler in der Stadt.
Der Karton war schon offen und hatte starke Gebrauchsspuren, wobei die Softair noch neu aussah.Habe mir gedacht dass der Karton nicht wichtig ist und habe die Waffe gekauft.
Als ich zu Hause die Waffe probieren wollte musste ich feststellen dass das Magazin nicht einrastet.Der Schalldämpfer hatte ein anderes Gewinde wie die Waffe :lol:
Natürlich bin ich sofort zu denen gegangen und habe gesagt was mit der Softair nicht stimmt.
Die alte Oma dort hatte gesagt das der Fachmann erst morgen da wäre und hat mir angeboten die Waffe hier zu lassen, was ich ablehnte da diese alte Frau sehr unfreundlich war.
Dann hat sie nur einen Knopf an der Kasse gedrückt der den Fachmann benachrichtigt das er kommen soll.Und was passiert? nach 20 Sekunden kommt er in den Laden:eek:! von wegen erst morgen.
Er hat sich die Waffe angeschaut und mir angeboten die Waffe im Schaufenster zu nehmen.
Ich habe ja gesagt und kam nach Hause.Dann wollte ich sie probieren und stelle fest dass das Magazin nicht richtig funktioniert da das Rad an dem man drehen muss die kugeln nicht nach oben schiebt.Heute bin ich hingegangen und habe dem Fachmann das Problem geschildert.
Er meinte dass er mich anrufen würde sobald er sich das Magazin angucken würde.
Er bat mich die Waffe hier zu lassen, was ich auch tat da er freundlicher als die alte Dame war:D.
Nun möchte ich nicht noch einmal was repariert bekommen oder eine andere Waffe.
Kann ich die Annahme der Waffe ablehnen und mein Geld zurück verlangen?

Gruß M4P
 
du hast ihm bereits die Möglichkeit der Nachbesserung eingeräumt. Grundsätzlich hast du bei der Gewährleistung die Wahl der Nachbessrung oder Ersatzlieferung. Erst nachdem die Nachbesserung zweimal gescheitert ist (egal in welcher der beiden Formen), hast du einen Anspruch auf dein Geld.

Du kannst natürlich auch eine Frist für die Nachbesserung setzen, falls man sich für die Reparatur entschieden hat.
 
Oh je...

du hast ihm bereits die Möglichkeit der Nachbesserung eingeräumt.

Wirklich? Was an der Aushändigung einer anderen Sache ist bitte Nachbesserung? Nachlieferung heißt hier das Zauberwort.

Erst nachdem die Nachbesserung zweimal gescheitert ist (egal in welcher der beiden Formen)
Welche 2 Formen der Nachbesserung gibt es denn deiner Meinung nach?
Oder hast du hier wiederum den Oberbegriff Nacherfüllung gemeint?

hast du einen Anspruch auf dein Geld.

Einen Kaufpreisrückzahlungsanspruch hat der Käufer erst, wenn er wirksam vom Vertrag zurückgetreten ist, nicht vorher.
 
das Einzig gut an deinem Beitrag war das ohje.

Überall kritisieren ob sinnvoll oder nicht. Hauptsache gegen den Strom schwimmen, weil du dein erstes Semster in Jura grad absolvierst und alles besser weißt als jeder andere. Jeder halbwegs vernünftige Mensch hätte meinen Beitrag problemlos verstanden. Daher gehe ich gar nicht weiter auf dich ein.
 
Jeder vernünftige Mensch hätte mglw. auch verstanden, wenn du geschrieben hättest, dass 1+1=3 ist und trotzdem wäre es falsch und Falsches sollte hier einfach nicht stehen bleiben.

Mit deinem Viertelwissen hilfst du keinem weiter.
 
Xyn schrieb:
das Einzig gut an deinem Beitrag war das ohje.

Überall kritisieren ob sinnvoll oder nicht. Hauptsache gegen den Strom schwimmen, weil du dein erstes Semster in Jura grad absolvierst und alles besser weißt als jeder andere. Jeder halbwegs vernünftige Mensch hätte meinen Beitrag problemlos verstanden. Daher gehe ich gar nicht weiter auf dich ein.

Dem ist nichts hinzuzufügen.
 
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